Was passiert mit Betriebsvereinbarungen, wenn kein neuer BR gewählt wird?
Hallo in die Runde, ich benötige mal Schwarmwissen bzgl. obiger Frage. Meine Kollegen tun sich schrecklich schwer, für den Betriebsrat zu kandidieren. Gefühlter Hauptgrund - das bringt doch alles sowieso nichts. Nuja ... Wir haben einige nette Betriebsvereinbarung geschlossen. Was passiert eigentlich mit denen, wenn das Unding passiert und wir ab März keinen Betriebsrat mehr haben? Die sind dann weiterhin vom AG kündbar, oder? Und dann kann der festlegen, was will er?
Community-Antworten (13)
06.12.2021 um 13:35 Uhr
Die Betriebsvereinbarungen bleiben bis zur ihrem Ablauf bzw. Kündigung geltend. Nur ist ohne Betriebsrat niemand mehr da, der bei einem Verstoß gegen eine BV klagen könnten.
06.12.2021 um 14:52 Uhr
Zitat : Meine Kollegen tun sich schrecklich schwer, für den Betriebsrat zu kandidieren. Gefühlter Hauptgrund - das bringt doch alles sowieso nichts.
Sorry, dass ist schlicht uns ergreifend DUMMES ZEUG. Schon die Tatsache, dass Ihr BV abgeschlossen habt, ist doch ein unumstößliches Indiz, dass es sich auf jeden Fall gelohnt hat, einen BR zu wählen. Wenn Ihr auf eine Wiederwahl verzichtet, wird sich der AG vor Freude krümeln. Dann könnte der AG zB ohne eventuelle Gegenwehr kündigen und einstellen, wie es ihm gerade beliebt. Darüber hinaus gehen Euch sämtliche MBR nach §87 BetrVG und sowie Informations- und Vetorechte flöten. Insbesondere der besondere Kündigungsschzutz als BR'mitglied. Wollt Ihr das wiklich ?
06.12.2021 um 14:59 Uhr
Diese Frage werde ich auf jeden Fall meinen Kollegen stellen, Challanger. Mir ist sehr an einer Wahl gelegen. Ich bin absolut der Überzeugung, das ein BR eine gut Sache ist. Ich möchte selber gern weiter machen - bin derzeit Vorsitzende. Selbst unser AG möchte weiterhin einen BR haben. Ich sammle halt gerade Infos und Gedankenfetzen für "Brandrede" pro Betriebsrat, denn ohne Kandidaten wird halt alles nix und da sieht es dünn aus derzeit.
06.12.2021 um 15:06 Uhr
@AngelaZ. Mache doch einfach den Anfang und kandidiere du für den Betriebsrat. Dann mal schauen ob welche nach ziehen. Hast du bedenken das ihr keine 5 Leute zusammen bekommt wenn ein 5er BR zu wählen wäre ist dies Angst unbegründet. In dem Fall würde auf die nächste Stufe runter gegangen. Würde heißen 3er BR. Bekommt ihr die nicht zusammen würde das heißen 1er BR. Wenn du dann kandidierst stellt sich die Frage oben eigentlich nicht.
06.12.2021 um 15:19 Uhr
Ich kandidiere auf jeden Fall - aber ehrlicher 1er BR für knapp 60 MA ... ich weiß nicht, ob ich das unbedingt haben muss. Mir wäre lieber, den Leuten wäre klar, was es bedeutet, keinen BR zu haben und sie würden mal mit tun, statt immer nur zu erwarten. :-/ Ich will da nur keinen Mist erzählen und zu der obigen Frage findet man irgendwie keine Infos, weil überall immer davon ausgegangen wird, dass es immer einen BR geben wird, wenn mal einer da war.
06.12.2021 um 15:27 Uhr
Challenger:
""enn Ihr auf eine Wiederwahl verzichtet, wird sich der AG vor Freude krümeln. Dann könnte der AG zB ohne eventuelle Gegenwehr kündigen und einstellen, wie es ihm gerade beliebt."
Also DAS ist nun wirklich das sinnloseste Argument pro BR. Denn genau hier hat der BR in der Realität kaum vorhandene Gestaltungsspielräume
06.12.2021 um 15:36 Uhr
"Insbesondere der besondere Kündigungsschzutz als BR'mitglied."
Ist das ernsthaft als Argument für die Wahl eines BR zu nennen???
06.12.2021 um 15:47 Uhr
Zitat : Selbst unser AG möchte weiterhin einen BR haben.
Eine ziemlich ungewöhnliche, selbstverständlich aber positive Einstellung des AG.
06.12.2021 um 15:52 Uhr
@Pickel : Also DAS ist nun wirklich das sinnloseste Argument pro BR. Denn genau hier hat der BR in der Realität kaum vorhandene Gestaltungsspielräume
Wie kommst Du denn auf das schmale Brett ?
06.12.2021 um 16:00 Uhr
Bei Einstellungen und Kündigungen habe ich als BR ja nun als wirksame Widerspruchsgründe wirklich nur das, was mir das BetrVG mitgibt. Darüber hinaus kann ich zwar anmerken und zu bedenken geben ... das kann dem AG grad egal sein. Unsere letzte Kündigungsanhörung war ne Probezeitkündigung. Da war dann unsere Machtlosigkeit grad deutlicher, als dass wir wirklich gepunktet hätte. seufz
06.12.2021 um 17:04 Uhr
Zitat AngelaZ. : Unsere letzte Kündigungsanhörung war ne Probezeitkündigung
Naja, Probezeitkündigungen sind da schon Wermutstropfen.
06.12.2021 um 17:12 Uhr
Was man als Gründe für einen Betriebsrat anführen kann hängt ja auch vom Betrieb ab. Ist hier für Außenstehende immer schlecht im Detail aus zu führen. Aber mal Beispiele: https://verdi-bub.de/wissen/wahlen/betriebsratswahl/10-argumente-einen-betriebsrat-zu-waehlen Was mit euer BV ist wenn kein BR mehr vorhanden sein könnte dir auch § 77 BetrVG sagen. Einfach mal komplett mit Kommentierung lesen
07.12.2021 um 12:51 Uhr
Zitat Rudi Radeberger : Ist das ernsthaft als Argument für die Wahl eines BR zu nennen???
Durchaus. Denn wenn es den besonderen Kündigungsschutz für BR'te nicht gäbe, könnte man das BetrVG in die Tonne kloppen. Allerdings sollte der besondere Kündigungsschutz für eine Kandidatur nicht an erster Stelle stehen. Leider gibt es jedoch immer wieder Knalltüten, die sich nur deshalb zur Wahl stellen.
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