Einstellungen nur noch in Teilzeit
Hallo zusammen, unser GF möchte zukünftig nur noch Teilzeit einstellen. Eine VK soll durch eine 0,75 ersetzt werden. Unser problem ist, dass das Personal in einigen Bereichen bereits zusammengeschrumpft ist und möchten, dass die Stellen Vollzeit nachbesetzt werden. Haben wir als BR eine Rechtsgrundlage um dieses durchzusetzten oder unterliegt dieses der unternehmerischen Entscheidung der GF?
Vielen Dank!!!!
Community-Antworten (4)
15.02.2011 um 15:32 Uhr
Es ist zwar grundsätzlich die Entscheidung des AG, doch der BR muss ja Einstellungen gem. § 99 zustimmen. Hier könnte man ansetzen.
15.02.2011 um 18:39 Uhr
@wahlvst
und dann? Einen Ablehnungsgrund nach § 99 BetrVG muss man erst einmal haben. Bisher ist hier keiner genannt. Da muss der BR schon mal aufpassen denn sonst rennt er ins leere...
Sicher kann man versuchen über § 99 BetrVG zu ärgern aber man muss dann aber hier sehr vorsichtig sein. Man sollte als BR auch wissen, dass es beim ArbG wohl eher schlecht für den BR aussehen würde
15.02.2011 um 18:54 Uhr
Wenn der Arbeitgeber denkt, Teilzeit reicht... braucht man ja keine Überstunden:-))
16.02.2011 um 10:42 Uhr
@Immie
die Idee ist immer wieder charmant und hilfreich ;-)
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