Erstellt am 17.01.2008 um 18:08 Uhr von Sharkfue
Grundsätzlich ist Betriebsratsarbeit Arbeitszeit, dh. für die Betriebsratsmitglieder gelten ganz normal die im Betrieb bestehenden Pausenregelungen.
EIn einseitiges Rauchverbot kann der Arbeitgeber sowieso nicht verhängen, hierzu bedarf es einer Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat. Entscheidend ist bei Deiner Frage, wie Pausen - um eine solche handelt es sich bei DIr in diesem Fall - während der Arbeitszeit geregelt sind.
Grundsätzlich hat der Betriebsrat hier keine Sonderrechte und ich würde als Betriebsrat sowieso zweimal aufpassen um nicht angreifbar zu sein !
sharkfue@web.de
Erstellt am 17.01.2008 um 18:29 Uhr von new
§ 30 BetrVG
Betriebsratssitzungen
1 Die Sitzungen des Betriebsrats finden in der Regel während der Arbeitszeit statt. 2 Der Betriebsrat hat bei der Ansetzung von Betriebsratssitzungen auf die betrieblichen Notwendigkeiten Rücksicht zu nehmen. 3 Der Arbeitgeber ist vom Zeitpunkt der Sitzung vorher zu verständigen. 4 Die Sitzungen des Betriebsrats sind nicht öffentlich.
Meiner Meinung nach darf der BR die Sitzung auch unterbrechen da der BR Sitzungsveranstallter ist und den Ablauf selber koordiniert. Was z.B. geschieht bei einer Sitzung die mehrerer Stunden bedarf (Pinkelpause geht nicht?) ??
ansonsten könnte das hier helfen in der solch ein Ablauf festgelegt wird.
§ 36 BetrVG
Geschäftsordnung
Sonstige Bestimmungen über die Geschäftsführung sollen in einer schriftlichen Geschäftsordnung getroffen werden, die der Betriebsrat mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder beschließt.
In so einer Geschäftsordnung kann sicherlich festgelegt werden wie eine BR-Sitzung durchzuführen wäre inkl. Raucherpausen
Erstellt am 17.01.2008 um 20:43 Uhr von Kölner
@mosem80
Man darf keine (unbezahlte) Raucherpause machen? Wenn man da nicht mit dem GG in Konflikt kommt...