mystery calls zustimmungspflichtig?
In unserem Callcenter werden mystery calls durchgeführt. Ein Br-Mitglied meint dieses wäre nicht zustimmungspflichtig. Die Agents werden nicht direkt angewählt. Die Auswertung des Gesprächs ist jedoch personenezogen.
Community-Antworten (8)
14.02.2011 um 11:10 Uhr
§ 87 BetrVG Abs.1 Punkt 6
14.02.2011 um 11:26 Uhr
das war auch mein Gedanke, allerdings stolpert er über den Begriff technische Anlage.
14.02.2011 um 11:42 Uhr
was sollte eine Telefonanlage anderes sein als eine technische Einrichtung ? auch wenn die Agents angeblich nicht direkt angewählt werden sollten, wird ein Gespräch personenbezogen ausgewertet, was ja nur unter Zuhilfenahme einer technischen Einrichtung bewerkstelligt werden kann
14.02.2011 um 15:10 Uhr
Vielleicht könnten wir zuvor mal den Begriff Mystery Call verdeutlichen.
Wir sind auch ein Call Center, reiner Outbound als Dienstleister. Ein Mystery Call ist ein Gespräch, bei dem der Agent keinen reellen Kunden dran hat, sondern einen Tester des Auftraggebers. Dieser bewertet dann denn Mitarbeiter, bzw. die Qualität des Gespräches.
Die Anlage hat keinen Einfluss darauf, da diese "Kunden" nicht bekannt sind. Die Leistungs-/Verhaltenskontrolle wird daher m.E. nicht über die Telefonanlage gesteuert.
Wie ist das bei euch?
14.02.2011 um 17:20 Uhr
die Basis des ganzen ist doch aber eine - technische Einrichtung - Telefonanlage
daher mitbestimmungspflichtig, in Bezug auf Einführung (ok, gegessen) und Anwendung (und das ist der Punkt)
14.02.2011 um 17:41 Uhr
Das würde bedeuten, das bei einem Fuhrunternehmen, welches via GPS Auswertungen vornehmen kann, auch die Einführung der Fahrzeuge bereits der Mitbestimmung gem. 87/6 unterläge. Denn die Basis, das mittels GPS kontrolliert werden kann, ist das Fahrzeug.
Oder anders, was wenn die AN nicht über eine automatische Telefonanlage, sondern über händische Listen und ein normales "Wählscheibentelefon" an die Kunden herantreten. Die Testkunden sind versteckt in der Liste. Dann wäre ja schon die Einführung eines Telefons ebenfalls mitbestimmungspflichtig. Das kontrollierende Instrument ist IMHO eben nicht die Telefonanlage, sondern der Testkunde am anderen Ende (so wie das GPS-System kontrolliert, nicht das Fahrzeug). Auf diesen Testkunde hat die Telefonanlage keinen Einfluss, es werden in der Anlage auch keine Daten ausgewertet, das passiert auf dem Zettel des Testkunden.
14.02.2011 um 17:57 Uhr
Ich würde es ähnlich einordnen, wie den anonymen Testkauf in einem Laden. Und der ist bekanntlich nicht mitbestimmungspflichtig. Was anderes würde wieder gelten, wenn der Anrufer mitschneidet...
14.02.2011 um 18:23 Uhr
Südmann
Ist das eine Fantasieerzählung oder dein ernst?
Sehe es eher wie Petrus. Falls die Gespräche nach einheitlichen grundsätzen bewertet werden könnte man ein MBR über die beurteilungsgrundsätze herleiten
Verwandte Themen
Mystery Calls; einige MA beantragen ihre persönlichen Daten bei der ausführenden Firma - Zustimmung des BR?
ÄlterHallo zusammen. In unserem Unternehmen sollen zum Ende des Jahres Mystery Calls durchgeführt werden. Die Auswertung erfolgt anonym. Die Ergebnisse werden auf Teamebene kommuniziert. In diesem Z
Bezahlung im Callcenter
ÄlterHallo, folgende Situation: Wir haben ein Callcenter. Die Kollegen dort arbeiten 6 Std. am Tag. Zu einem Festgehalt + Prämie. Die Prämie setzt sich aus dem Arbeitsergebnis in der Std. zusammen.
mystery shopping/calling
ÄlterGibt es eine Gesetz, die Azubis davor schützt über mystery shopping/calling personenbezogen getestet zu werden? Ich weiß natürlich, dass dies generell vom BR genehmigt werden muss. Ich möchte nur w
Mystery Tests - welche Möglichkliten gibt es
ÄlterLiebe Kollegen, ich bin BR-Vorsitzender in einem Autohaus und seit diesem Jahr nehmen die Mystery Aktivitäten des Herstellers derart überhand, das der Frieden bei den Verkäufern und dem Serviceperson
Ist die Beschäftigung von freien Mitarbeitern/Leiharbeitern zustimmungspflichtig?
ÄlterGuten Morgen, Ich habe zwei grundsätzliche Fragen: Ist die Beschäftigung von Mitarbeitern einer Zeitarbeitfirma in unserem Unternehmen zustimmungsflichtig? Wenn ja, gibt es Ausnahmefälle?