Erstellt am 14.02.2011 um 10:03 Uhr von Südmann
der richtige Weg meiner Absicht nach wäre, das gesamte Thema in einer Betriebsvereinbarung zu regeln
daneben:
auch Freiwilligkeit findet ihre Grenzen im ArbZG
dessen Einhaltung habt ihr als BR zu überprüfen
deshalb würde ich sagen , "die anderen" haben Recht, ihr stimmt über die Namenslisten ab
zusätzlich : kurzfristig (weniger als 4 Tage vorher) zu sagen, ihr braucht doch nicht zu kommen, würde ich als Annahmeverzug (§ 615 BGB) auf AG-Seite deuten
eine gewisse Planungssicherheit für die AN darf nicht auf Kosten der Flexibilität um jeden Preis verlorengehen
Erstellt am 14.02.2011 um 10:52 Uhr von robtschek
Aber auch diese BV muss ja Regeln beinhalten die Gesetzeskonform sind.
Der Einwand mit dem ArbZG ist richtig deshalb sehe ich auch die Listen für Richtig aber nur zur Kontrollfunktion.
Und noch mal die Frage stimme ich den Personen zu oder der Arbeit in dem Bereich. Was ist wenn ein Mitarbeiter sich nach der Sitzung entschießt das er auch noch kommen möchte. Bedarf es eines neuen Beschluß?
Oder wenn eine wichtige Schlüsselfunktion wie ein Einrichter ausfällt. Kann ohne Beschluß ein anderer Kommen? Geht das wenn ich der Namendlichen Liste zugestimmt habe?
Erstellt am 14.02.2011 um 11:13 Uhr von Südmann
das sind alles Fragen, die man durch diese BV regeln könnte
was man dem AG zugesteht unter bestimmten Umständen
für was der AG erneut eine Zustimmung des BR bräuchte
wer freiwillig was machen dürfte, solange keine Gesetze gebrochen werden
die Regeln bezüglich der Genehmigungsverfahren bzgl. Mehrarbeit stellt ihr zusammen mit dem AG unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben auf
für "Schlüsselfunktionen" wäre auch eine Art "Rufbereitschaft" mit entsprechender Prämie möglich
es geht fast alles, wenn ihr als BR nichts dagegen habt
aber es sollte auch nicht alles gehen, um auch die AN entsprechend zu schützen,
ggfs. auch gegen ihren Willen
Erstellt am 14.02.2011 um 14:05 Uhr von Ulrik
Also ich würde über die Personen abstimmen.
Denn der Antrag der GF ist ja nicht zu allgemeinen Überstunden für alle, sondern ihr haltet es prinzipiell ja schon so flexibel, daß die Überstunden freiwillig erbracht werden.
Wenn sich nun die Leute auf die Liste schreiben, dann rechnen sie ja auch mit dem Geld.
Ausserdem, was wäre mit der Lohnfortzahlung im krankheitsfall?? Dazu muß ja klar definiert sein, wer wie lange arbeitet.
Also, Abstimmung: Aufgrund der am xx.xx.2011 vorgelegten Produktionszahlen liegt die Anfrage der GF für x Mehrstunden für die Abteilung XYZ vor. Dieser Mehrstunden sollen laut Antrag die Mitarbeiter X, y, und Z erbringen. Wer stimmt für den Antrag?
Meine Meinung
Erstellt am 15.02.2011 um 08:37 Uhr von Tanzbär
Und wenn von den 10 gemeldeten Namen einer seine Arbeitszeit bereits voll hat, dann wird abgelehnt?
Das geht mE schlecht.
Das Gremium entscheidet doch in erster Linie über die Notwendigkeiten, Überstunden zu leisten, das sind wirtschaftliche Überlegungen, vollkommen unabhängig vom Namen. Zumindest machen wir das bei uns so.
Die Kontrolle der Einhaltung der maximalen Arbeitszeiten ist ein anderes Ding, dafür bekommen wir einmal monatlich die Zeiten ausgedruckt. Letztendlich schaut schon der Chef darauf, dass es keine "Ausreißer" gibt.
Erstellt am 15.02.2011 um 09:58 Uhr von robtschek
Hm... ich sehe schon das dies alles nicht Fisch nicht Fleisch ist.
Die Grundsätzlich zu klärende Frage ist ja tatsächlich nur die ob ich zustimme das nicht mit der ganzen Mannschaft sondern mit einzelnen Mitarbeitern mehr gearbeitet werden darf.
Oder ob ich den einzelnen Mitarbeitern selbst die Mehrarbeit genehmige.
Und ob es hierfür ein genauer beschriebenes Gesetz als §87 gibt.