Was ist bei Mehrarbeit mit zu bestimmen?? Wie ist der Richtige Weg?
Hallo,
unser Gremium bekommt bei Bedarf wärend einer wöchendlichen Produktionsbesprechung die Produktionszahlen und eine damit verbundenen Antrag zur freiwilligen Mehrarbeit. Hier werden Listen ausgehängt auf denen sich die Mitarbeiter freiwillig eintragen können wenn sie arbeiten wollen. Nun ist in unserem Gremium ein Streit entbrannt weil es unterschiedliche Auffassungen gibt was unsere Mitbestimmung betrifft. Die einen sind der Meinung die Beantragung ergibt sich aus den Zahlen und das hier nur der allgemeinen Mehrarbeit zum erreichen der Produktionszahlen zugestimmt wird. Die anderen meinen wir stimmen über die Namenslisten ab. Problem der ersten Variante zwar ist man felxibler aber was ist wenn der AG dann immer nur bestimmten Mitarbeitern Mehrarbeit zulässt? Oder kurzfristig am Freitag sagt ihr brauch doch nicht kommen? Problem bei der zweiten Variante was ist wenn nach der Sitzung noch jemand auf die Liste möchte oder jemand doch nicht mehr kommen will.
Was ist der Richtige Weg und welche Gesetze oder Bestimmungen beschreiben dies?
Community-Antworten (6)
14.02.2011 um 11:03 Uhr
der richtige Weg meiner Absicht nach wäre, das gesamte Thema in einer Betriebsvereinbarung zu regeln
daneben: auch Freiwilligkeit findet ihre Grenzen im ArbZG dessen Einhaltung habt ihr als BR zu überprüfen deshalb würde ich sagen , "die anderen" haben Recht, ihr stimmt über die Namenslisten ab
zusätzlich : kurzfristig (weniger als 4 Tage vorher) zu sagen, ihr braucht doch nicht zu kommen, würde ich als Annahmeverzug (§ 615 BGB) auf AG-Seite deuten
eine gewisse Planungssicherheit für die AN darf nicht auf Kosten der Flexibilität um jeden Preis verlorengehen
14.02.2011 um 11:52 Uhr
Aber auch diese BV muss ja Regeln beinhalten die Gesetzeskonform sind. Der Einwand mit dem ArbZG ist richtig deshalb sehe ich auch die Listen für Richtig aber nur zur Kontrollfunktion. Und noch mal die Frage stimme ich den Personen zu oder der Arbeit in dem Bereich. Was ist wenn ein Mitarbeiter sich nach der Sitzung entschießt das er auch noch kommen möchte. Bedarf es eines neuen Beschluß? Oder wenn eine wichtige Schlüsselfunktion wie ein Einrichter ausfällt. Kann ohne Beschluß ein anderer Kommen? Geht das wenn ich der Namendlichen Liste zugestimmt habe?
14.02.2011 um 12:13 Uhr
das sind alles Fragen, die man durch diese BV regeln könnte was man dem AG zugesteht unter bestimmten Umständen für was der AG erneut eine Zustimmung des BR bräuchte wer freiwillig was machen dürfte, solange keine Gesetze gebrochen werden die Regeln bezüglich der Genehmigungsverfahren bzgl. Mehrarbeit stellt ihr zusammen mit dem AG unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben auf für "Schlüsselfunktionen" wäre auch eine Art "Rufbereitschaft" mit entsprechender Prämie möglich
es geht fast alles, wenn ihr als BR nichts dagegen habt aber es sollte auch nicht alles gehen, um auch die AN entsprechend zu schützen, ggfs. auch gegen ihren Willen
14.02.2011 um 15:05 Uhr
Also ich würde über die Personen abstimmen.
Denn der Antrag der GF ist ja nicht zu allgemeinen Überstunden für alle, sondern ihr haltet es prinzipiell ja schon so flexibel, daß die Überstunden freiwillig erbracht werden.
Wenn sich nun die Leute auf die Liste schreiben, dann rechnen sie ja auch mit dem Geld. Ausserdem, was wäre mit der Lohnfortzahlung im krankheitsfall?? Dazu muß ja klar definiert sein, wer wie lange arbeitet.
Also, Abstimmung: Aufgrund der am xx.xx.2011 vorgelegten Produktionszahlen liegt die Anfrage der GF für x Mehrstunden für die Abteilung XYZ vor. Dieser Mehrstunden sollen laut Antrag die Mitarbeiter X, y, und Z erbringen. Wer stimmt für den Antrag?
Meine Meinung
15.02.2011 um 09:37 Uhr
Und wenn von den 10 gemeldeten Namen einer seine Arbeitszeit bereits voll hat, dann wird abgelehnt? Das geht mE schlecht. Das Gremium entscheidet doch in erster Linie über die Notwendigkeiten, Überstunden zu leisten, das sind wirtschaftliche Überlegungen, vollkommen unabhängig vom Namen. Zumindest machen wir das bei uns so. Die Kontrolle der Einhaltung der maximalen Arbeitszeiten ist ein anderes Ding, dafür bekommen wir einmal monatlich die Zeiten ausgedruckt. Letztendlich schaut schon der Chef darauf, dass es keine "Ausreißer" gibt.
15.02.2011 um 10:58 Uhr
Hm... ich sehe schon das dies alles nicht Fisch nicht Fleisch ist.
Die Grundsätzlich zu klärende Frage ist ja tatsächlich nur die ob ich zustimme das nicht mit der ganzen Mannschaft sondern mit einzelnen Mitarbeitern mehr gearbeitet werden darf.
Oder ob ich den einzelnen Mitarbeitern selbst die Mehrarbeit genehmige.
Und ob es hierfür ein genauer beschriebenes Gesetz als §87 gibt.
Verwandte Themen
Mehrarbeit i.S.d. § 124 SGB IX - Definition von Mehrarbeit bei schwerbehinderten (Teilzeit)Beschäftigten
ÄlterTschuldigt, wenn ich wieder die Frage stelle zur TZ-Beschäftigung und Mehrarbeit bei sb MA stelle... Ich habe ein echtes Problem mit den SGB IX Kommentaren und den BAG Urteilen. Bitte helft mir.
Mehrarbeit / Überstunden
ÄlterHat der Betriebsrat bei angefallenen Überstunden / Mehrarbeit ein Mitbestimmungsrecht bei der Auszahlung? Fallbeispiel: Normalerweise werden Überstunden / Mehrarbeit vom Arbeitgeber (Vorgesetztem) im
Unterschriften auf Überstundenantrag
ÄlterHallo, der Fall: in unserem Betrieb werden dem Betriebsrat alle 3 Monate die Anträge für Mehrarbeit aus den Abteilungen vorgelegt. Dies ist in einer BV geregelt. Als Anhang an den Antrag für Mehrarbe
AG dokumentiert Mehrarbeit nicht
ÄlterWir haben Vertrauensarbeitszeit. Die MA führen ihre Arbeitszeiten in einem Controlling-System auf. Dieses System dient ausschließlich eine interne Verrechnung der Arbeitszeit. Der Arbeitgeber hat absi
Welche Frist ist vom Arbeitgeber bei der Anmeldung von Mehrarbeit gesetzlich vorgegeben?Wo kann man das nachlesen?
Älterhallo zusammen, hab mal wieder eine frage an euch. bis wann muss der arbeitgeber beim betriebsrat die mehrarbeit anmelden? wir haben gestern ein "standartschreiben"...allgemein mehrarbeit für die nä