Hallo zusammen,

in unserem Betrieb sollen einige Kollegen entlassen werden.
Nun liegen dem BR jede Menge Anhörungen vor. Alle betriebsbedingt. Einige (die Minderheit) vom BR haben allerdings erhebliche Zweifel, ob die Sozialauswahl richtig getroffen wurde.

Der ein oder andere Kollege wurde nämlich mit der Begründung der besonderen Fähigkeiten bei der Sozialauswahl aussen vor gelassen.

Meine Frage:
Müssen "besondere Fähigkeiten" in irgendeiner Art und Weise schriftlich vorliegen ? Z.B. Gesellenbriefe, Meisterbriefe oder ähnliches ?
Reicht die Aussage: "Der/die hat bald Prüfung".
Mir reicht diese Aussage nicht, schließlich habe ich keine Ahnung, ob er/sie die Prüfung auch tatsächlich besteht, oder ob die besonderen Fähigkeiten auch tatsächlich existieren.
(Der BR vermutet quasi Vetternwirtschaft, Person in führender Position versucht Familienmitglied in der Firma zu halten)

Gibt es hierzu irgendwelche Urteile oder §§ ??? Es wäre hilfreich, wenn irgendjemand was dazu hat.

Vielen Dank