Mitbestimmung übergangen - Widerspruch?
Moin Moin.
Eben habe ich erfahren, daß eine Kollegin (stellvertr. Abteilungs-Leiterin) schon seit ca. vier Wochen mehr 5 Std./Woche dazubekommen hat, ohne daß der BR davon in irgendeiner Form in Kenntnis gesetzt wurde ... OBWOHL unser Abteilungsleiter, der die ganze Sache angeleiert hat, direkt im Büro nebenan sitzt und uns ganz formlos "kurz mal" hätte informieren können - ein Problem, mit dem wir uns schon lange rumärgern müssen ... ständig werden unsere Anliegen als BR von unserem Abtlg.-Leiter überhört, lächerlich gemacht, ignoriert.
Morgen findet unser Monatsgespräch beim Geschäftsführer (ohne Abteilungsleiter) statt, der uns ja offiziell hätte informieren müssen. Ich möchte gern wissen, wie wir nun am besten reagieren.
- Macht es Sinn, dieser personellen Massnahme zu widersprechen?
Es ist grundsätzlich ziemlich fragwürdig, ob die Vergabe der Std. an die Kollegin gerechtfertigt ist, da bei uns an anderen Stellen die Leute um ihre Arbeitsplätze aufgrund mangelnder Aufträge bangen müssen und die Arbeit, wegen der die Kollegin die vier Std. mehr bekommen hat, hätte leicht von jemandem erledigt werden können, der zu der Zeit sowieso im Betrieb ist ... ich fühle mich nicht wenig an die berühmte Vetternwirtschaft erinnert ... der Abt.-Leiter und seine Stellvertr. verstehen sich sehr gut.
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wenn Widerspruch, dann gleich damit ins Monatsgespräch gehen oder erst mal hören, was die Geschäftsführung zu sagen hat?
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können wir als BR die Stundenaufstockung aufgrund der Gegebenheiten rückgängig machen?
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was macht man mit einem Abt.-Leiter, der nichts von einem wissen will, weder als Kollege noch als BR und einem jede noch so kleine Info, sei es personell oder arbeitstechnisch, vorenthält?
Ich freue mich auf schnelle Antwort und verbleibe mit freundlichen Grüssen
Community-Antworten (3)
02.08.2007 um 15:29 Uhr
Hallo Grafologin Die Stundenaufstockung oder Mehrarbeit ist absolut mitbestimmungspflichtig, AG hat vorher den Antrag zu stellen. Natürlich könnt ihr die nicht genehm. Aufstockung untersagen!
Aber euer Hauptproblem ist, dass ihr nicht ernst genommen werdet, das sollte sich grundsätzlich ändern, schaut mal § 23 BetrVG an. Nutzt das Monatsgespräch dazu, die mangelhafte vert. Zusammenarbeit und die Beachtung geltender Gesetze schriftlich zu rügen, im Wiederholungsfall gerichtlicher Unterlassung zu drohen. Sollte auch das keine Wirkung zeigen, solltet ihr mit einem Rechtsanwalt das Beschlussverfahren einleiten.
03.08.2007 um 00:26 Uhr
Grafologin, der verantwortliche Gesprächspartner ist die GL und nicht irgend ein Abtleiter. Die GL hat die entsprechenden Rechte des BR zu beachten und deren Nichteinhaltung zu verantworten. Wird der BR ständig übergangen, so sollte er mal seine Muskeln spielen lassen. Wenn ihr unerfahren seit fasst den entsprechenden Beschluss und beauftragt mit eurem Problem einen RA. Beschwert sich der AG über die entstehenden Kosten, die er ja tragen muss, so verweist auf den AbtLeiter.
03.08.2007 um 11:56 Uhr
Hallo Grafologin,
ich verstehe deinen Beitrag nicht als Überstunden, sondern als Aufstockung der AZ eines Teilzeitbeschäftigten. Diese sind nach Fitting § 99 RN 40 an sich unbeachtlich. Nach neuester Rechtsprechung des BAG soll jedoch eine sowohl nach Dauer als auch nach Umfang nicht unerhebliche Erweiterung des Volumens der arbeitvertraglich geschuldeten Arbeitszeit ( es ging um die Aufstockung zwischen 20 und 42 Std./Mo.) schon beschäftigter Arbeitnehmer des Betriebes eine neuerliche Einstellung darstellen. Das soll zumindest dann der Fall sein, wenn die Arbeitszeiterhöhung länger als einen Monat dauert und der AG den mittels der Arbeitzeiterhöhung zu besetzenden Arbeitsplatz ausgeschrieben hat.
Also sind es Überstunden oder Aufstockung von Teilzeitvertrag?
MfG Angi1
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