hallo zusammen,

der alte BR hat beschlossen, dass der WAhlvorstand zum Thema Betriebsratwahl geschult werden soll. Können wir diese Schulung mit § 37 (6) BEtrVG begründen oder welcher § ist da der richtige? § 37 (6) betrifft ja eigentlich BR Mitglieder.

Wäre super nett wenn mir jemand einen Tipp geben kann.

Vielen Dank