Stellungnahme für Integrationsamt zur krankheitsbedigten Kündigung
Moin, als BR sind wir heute vom Integrationsamt zur beabsichtigten krankheitsbedingten Kündigung eines AN (55 Jahre, 30%) um eine Stellungnahme angeschrieben worden. Dem AN ist seit Jahren immer wieder gekündigt worden, auch im Rahmen eines Sozialplans, er hat bisher aber alle Kündigungsschutzklagen, u.a. wegen falscher Sozialauswahl, gewonnen. Die letzte Klage hat er nach 4 Jahre im Sept. 2009 gewonnen, allerdings ist die Abteilung an dem Standort, an dem er gearbeitet hat, nicht mehr vorhanden, und ihm ist angeboten worden, in unserem Standort zu arbeiten. Dummerweise ist unserer Standort aber ca. 460 von seiner Wohnung entfernt. Der AG hat uns gegenüber mehrfach angedeutet, dass er den AN loswerden möchte - der HR-Chef hat es als eine "sportliche Aufgabe" bezeichnet. Dem AN ist abgelehnt worden, an seinem alten Standort für uns zu Arbeiten, was bei anderen AN allerdings kein Problem ist. Teilweise arbeiten mehrere Softwareentwickler (das ist auch betreffender AN) jahrelang am selber Projekt und unterschiedlichen Standorten.
Noch dümmer ist, das wir uns selber im Moment kurz vor einem Sozialplan befinden. Daher ist es das Bestreben einer BR-Mitglieder, besagten AN los zu werden, um niemanden von unserem Standort zu gefärden. Nach dem Motto: Das Hemd ist mir näher, als die Hose. Besagte BRMs lieben auch immer noch den Kuschelkurs zum AG.
So, jetzt kommt ihr: Wie stelle ich sicher, dass dem AN Recht geschieht? Wie sieht eine Stellungnahme ans IA aus? Was muss man da beachten und wie gehe ich (wir) am besten vor?
Community-Antworten (2)
11.02.2011 um 11:05 Uhr
Dem AN ist seit Jahren immer wieder gekündigt worden, auch im Rahmen eines Sozialplans, er hat bisher aber alle Kündigungsschutzklagen, u.a. wegen falscher Sozialauswahl, gewonnen. Die letzte Klage hat er nach 4 Jahre im Sept. 2009 gewonnen, allerdings ist die Abteilung an dem Standort, an dem er gearbeitet hat, nicht mehr vorhanden, und ihm ist angeboten worden, in unserem Standort zu arbeiten. Dummerweise ist unserer Standort aber ca. 460 [km] von seiner Wohnung entfernt. Dem AN ist abgelehnt worden, an seinem alten Standort für uns zu Arbeiten, was bei anderen AN allerdings kein Problem ist. Teilweise arbeiten mehrere Softwareentwickler (das ist auch betreffender AN) jahrelang am selber Projekt und unterschiedlichen Standorten.
Klingt doch ganz gut. Würd ich fast wörtlich so in die Stellungnahme schreiben. Gerade die bei anderen mögliche Weiterbeschäftigungsmöglichkeit am bisherigen Arbeitsplatz dürfte ihm helfen...
11.02.2011 um 19:00 Uhr
Danke für die Antwort.
Ich habe heute mal bei meiner lokalen IG Metall Stelle gefragt, und so ziemlich dieselbe Antwort erhalten.
- Der BR stimmt niemals einer Kündigung zu, wenn der Kollege nicht sonstwie unhaltbar ist.
- Die Fehlzeiten der Vergangenheit ergeben nicht zwangsläufig eine negative Zukunftsprognose.
- Der AN muss in einem größeren Konzern auch an anderen Standorten eingesetzt werden können.
so what? Muss ich nur noch meinen BRV überstimmen können. Wie er allerdings als Stellungnahme schreiben will, 'ne, wenn wir dem nicht kündigen, müssen wir ja einem anderen kündigen, der schon länger hier am Standort ist.' erwarte ich mit Spannung :-)
Verwandte Themen
Kündigung eines schwerbehinderten MA
Guten Morgen, hier eine Frage zum Thema Kündigung eines schwerbehinderten MA: wann wird der BR dazu angehört? Vor der Stellungnahme beim Integrationsamt oder erst wenn der BR die Stellungnahme beim
Stellungnahme des BR bei Kündigung, Einsicht durch betroffene MA?
Liebe BR-Kollegen, heute wende ich mich mit einem äußerst diffizilen Problem an Euch, bei dem ich Euren Rat brauche, weil ich nicht weiß, wie wir weiter vorgehen können bzw. müssen. In der verga
Stellungnahme des BR zur Kündigungsanforderung beim Integrationsamt?
Beim Integrationsamt wurde vom Arbeitgeber meine Kündigung beantragt. Die vom Integrationsamt eingeholte Stellungnahme des BR lautete: "Wir teilen Ihnen mit, dass auch der BR von einer negativen Ges
§ 102 BetrVG Bereitstellung der Stellungnahme / Anhörung des BR an AN nach erfolgter Anhörung
Es erfolgte eine ausgelöste Anhörung nach § 102 BetrVG. Vor Ablauf der Frist hat die Kündigung den Machtbereich des AG verlassen und wurde dem AN zugestellt. Entsprechend lag dieser die Stellungnahme
BAG-Urteil: Integrationsamt muss Kündigung zustimmen?
Kann mir das bitte jemand erklären? Ich verstehe das nicht ganz. Meldung: "Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Wenn Sie als Arbeitgeber einem schwerbehinderten Mitarbeiter die Kündigung auss