Erstellt am 02.12.2021 um 07:45 Uhr von rtjum
keine Ahnung was ihr macht, aber wenn Du studierter Betriebswirt mit Abschluss bist und als Maschinenführer arbeitest wirst Du auch als Maschinenführer bezahlt oder?
Habt ihr einen BR und wenn der andere Kollege befördert wurde hattet Du die Möglichkeit dich auch auf diese Stelle zu bewerben?
Und auch bezüglich der Kollegen aus den anderen Abtlg mal an den BR wenden.
Der allererste Schritt ist aber mit dem eigenen Vorgesetzten zu sprechen.
Erstellt am 02.12.2021 um 10:13 Uhr von stehipp
Ich schließe mich rtjum an. Bezahlt wird man i.d.R. nach der ausgeübten Tätigkeit und nicht nach der Qualifikation.
Der Weg zum Vorgesetzten und BR ist sicherlich mal der richtige. Vielleicht gibt es bei euch im Unternehmen auch definierte Abläufe, wie über Gehaltserhöhungen entschieden wird, wer einen Antrag wann stellen muss/kann. Ist z.B. bei uns so, wenn der MA oder die Führungskraft keinen Antrag stellt, wird der AG von sich aus eher nicht aktiv.
Erstellt am 02.12.2021 um 16:36 Uhr von portal
Hallo, danke für die Antworten. Ich werde mich dahin auch an den BR wenden. Dass man nach ausgeübter Tätigkeit bezahlt wird weiss ich.
Ich finde es mirhingehend ungerecht, dass Kollegen hochgestuft werden, da sie sich fortgebildet haben, so wie ich auch.
Bei mir heisst es aber, ich werde nicht hochgestuft, da ich ja keine Tätigkeit ausübe, welche die erhöhten Anforderungen erfüllt.
Die anderen Kollegen erfüllen aber auch nicht die Anforderungen, da sie auch keine dieser geforderten Tätigkeiten ausüben.
Erstellt am 03.12.2021 um 08:28 Uhr von rtjum
"Die anderen Kollegen erfüllen aber auch nicht die Anforderungen, da sie auch keine dieser geforderten Tätigkeiten ausüben"
dann ab zum Betriebsrat dann kann der das prüfen.
Erstellt am 03.12.2021 um 12:06 Uhr von Matze
Helfen kann aber auch eine Zweitmeinung durch den Anwalt Deiner Gewerkschaft.