Kollegen mit gleicher Fortbildung kommen in eine höhere Entgeltgruppe
Ich habe dieses Jahr in meinem Beruf meinen Meister gemacht. EIn anderer Kollege aus meiner Abteilung und mehrere Kollegen aus anderen Abteilungen auch. Die Kollegen aus der anderen Abteilung wurden hochgestuft, da sie ihren Meistertitel nun haben. Der Kollege aus meiner Abteilung hat direkt eine Stelle als Vorarbeiter bekommen und wurde auch hochgestuft. Laut Unternehmensleitung werde ich nur hochgestuft, wenn ich eine Stelle habe mit Personalverantwortung, also Vorarbeiter oder Schichtführer.
Ich fühle mich dahingehend benachteiligt, da keine offene Stelle frei ist und andere, nur wegen ihrer Fortbildung, hochgestuft wurden.
Community-Antworten (5)
02.12.2021 um 08:45 Uhr
keine Ahnung was ihr macht, aber wenn Du studierter Betriebswirt mit Abschluss bist und als Maschinenführer arbeitest wirst Du auch als Maschinenführer bezahlt oder? Habt ihr einen BR und wenn der andere Kollege befördert wurde hattet Du die Möglichkeit dich auch auf diese Stelle zu bewerben? Und auch bezüglich der Kollegen aus den anderen Abtlg mal an den BR wenden. Der allererste Schritt ist aber mit dem eigenen Vorgesetzten zu sprechen.
02.12.2021 um 11:13 Uhr
Ich schließe mich rtjum an. Bezahlt wird man i.d.R. nach der ausgeübten Tätigkeit und nicht nach der Qualifikation. Der Weg zum Vorgesetzten und BR ist sicherlich mal der richtige. Vielleicht gibt es bei euch im Unternehmen auch definierte Abläufe, wie über Gehaltserhöhungen entschieden wird, wer einen Antrag wann stellen muss/kann. Ist z.B. bei uns so, wenn der MA oder die Führungskraft keinen Antrag stellt, wird der AG von sich aus eher nicht aktiv.
02.12.2021 um 17:36 Uhr
Hallo, danke für die Antworten. Ich werde mich dahin auch an den BR wenden. Dass man nach ausgeübter Tätigkeit bezahlt wird weiss ich. Ich finde es mirhingehend ungerecht, dass Kollegen hochgestuft werden, da sie sich fortgebildet haben, so wie ich auch. Bei mir heisst es aber, ich werde nicht hochgestuft, da ich ja keine Tätigkeit ausübe, welche die erhöhten Anforderungen erfüllt. Die anderen Kollegen erfüllen aber auch nicht die Anforderungen, da sie auch keine dieser geforderten Tätigkeiten ausüben.
03.12.2021 um 09:28 Uhr
"Die anderen Kollegen erfüllen aber auch nicht die Anforderungen, da sie auch keine dieser geforderten Tätigkeiten ausüben" dann ab zum Betriebsrat dann kann der das prüfen.
03.12.2021 um 13:06 Uhr
Helfen kann aber auch eine Zweitmeinung durch den Anwalt Deiner Gewerkschaft.
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