Betriebsversammlung Geheimhaltung
Wo finde ich den Hinweis im Betr.VG das Themen aus der Betriebsversammlung bzw. der Betriebsratssitzung der Schweigepflicht unterliegen?
Community-Antworten (6)
01.12.2021 um 09:50 Uhr
Ich wüsste nicht, das die Themen aus der Betriebsversammlung der Schweigepflicht unterliegen. Für die Betriebsratssitzung gelten die §§ 79, 80 Abs. 4, 99 Abs. 1 BetrVG .
01.12.2021 um 09:58 Uhr
Bedeutet das dann, dass jeder der an einer Betriebsversammlung teilgenommen hat, Personen die außerhalb des Unternehmens sind, alles erzählen kann?
01.12.2021 um 11:28 Uhr
Die Schweigepflicht ergibt sich aus der arbeitsvertraglichen Nebenpflicht. Für das was man erzählen kann oder nicht sollte der gesunde Menschenverstand ausreichen.
01.12.2021 um 11:57 Uhr
Aus einer Betriebsversammlung? Man sollte u.U. Informationen nicht aus dem Unternehmen tragen, aber wenn mich ein/e MA/in fragt was es auf der BetrVers gab, unterliegt da ganz sicher nicht der Geheimhaltung. Hier brauch ich auch keinen gMV. Für Betriebsratssitzungen ist es ja eindeutig im BetrVG geregelt. Ein Betriebsrat ist kein Geheimrat.
03.12.2021 um 09:39 Uhr
Betriebsversammlung und Betriebsratssitzungen sind unterschiedlich zu bewerten. Es gibt keine Schweigepflicht für Themen die in einer Betriebsversammlung besprochen werden, sondern ganz im Gegenteil: wenn wir als BR schon gutes tun, sollen es die Kolleginen und Kollegen doch auch erfahren. :-) Betriebsversammlungen sind allerdings nicht öffentlich und es gibt ein Verbot für Ton- und Videoaufzeichnungen.
03.12.2021 um 11:13 Uhr
"Es gibt keine Schweigepflicht für Themen die in einer Betriebsversammlung besprochen werden, sondern ganz im Gegenteil: wenn wir als BR schon gutes tun, sollen es die Kolleginen und Kollegen doch auch erfahren. :-)"
Naja ... vielleicht zielt die Frage nach der Schweigepflicht ja auf "gegenüber nicht Betriebsangehörigen" ab. Das man Themen aus der Versammlung einem MA mitteilen darf, der nicht kommen konnte, wäre ja nur logisch.
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