"2G" am Arbeitsplatz
Ich habe einmal eine Frage, auch wenn es nur ungelegt Eier sind. Wie wäre es eigentlich, wenn die Bundesregierung "2G"im Einzelhandel beschließen würde, aber auch für Arbeitnehmer?
Muss der AG die ungeimpfte Mitarbeiter weiter bezahlen?
Community-Antworten (12)
01.12.2021 um 09:52 Uhr
Ich kann mir vorstellen, dass er das dann nicht braucht.
01.12.2021 um 10:35 Uhr
Ich denke analog, zu den Quarantänezeiten für Ungeimpfte wäre der Arbeitgeber dann aus der Zahlungspflicht raus. Der Gesetzgeber untersagt dann ja die Beschäftigung.
01.12.2021 um 11:54 Uhr
Nehmen wir mal an, ein privater Einzelhändler hat ein mittelgroßes Klamottengeschäft und 4 Angestellte. Die Angestelltenimpfquote beträgt 75%. Der Ladeninhaber ist nicht geimpft. Darf er sein Geschäft dann weiterbetreiben? Der Eine, nicht durch Vakzinverabreichung oder durchschrittener Erkrankung immunisierte Mitarbeitende, dürfte dann aber nicht mehr seiner bezahlten Beschäftigung nachgehen. Wie siehts dann aus?
01.12.2021 um 11:59 Uhr
ich behaupte mal, 2-G für AN wird es nicht geben. Es ist wahrscheinlicher das die Regierung eine allgemeine Impfpflicht einführt und damit die arbeitsrechtlichen Probleme aus 2-G zu umgehen (für AN)
01.12.2021 um 12:03 Uhr
@Relfe Dann lese mal hier was in Hessen jetzt schon ist.
01.12.2021 um 12:12 Uhr
@dummerhund ja und? da geht es um 2-G vom AG nicht vom Gesetzgeber
Ich habe nur behauptet, das ich nicht glaube das es 2-G für AN geben wird. (meine Antwort war auf die Fragestellung des TE nach Vorgabe des Gesetzgebers bezogen)
Das es arbeitsrechtliche Konsequenzen für AN hat, wenn 2-G gemacht werden würde habe ich doch gar nicht in Frage gestellt.
01.12.2021 um 12:29 Uhr
Derzeit kann die Regierung keine 2 G am Arbeitsplatz anordnen, da es keine allgemein Impfpflicht gibt.
Mit der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht könnte der Gesetzgeber dann auch eine 2G Pflicht am Arbeitsplatz einführen. Derzeit ungelegte Eier.
02.12.2021 um 13:03 Uhr
Wenn am Arbeitsplatz 2 G vorgeschrieben ist, ist ein Mitarbeiter der nicht geimpft ist aus Gründen die in seiner Person begründet liegen nicht mehr einsetzbar. Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis kündigen. Wenn ein Mitarbeiter aus gesundheitlichen (in seiner Person liegenden) Gründen seine Tätigkeit nicht mehr ausüben kann und es keinen leidensgerechten Arbeitsplatz im Betrieb gibt auf den er versetzt werden könnte, dann kann ihm aus diesem Grund fristegerecht gekündigt werden. Die Fälle sind in meinen Augen vergleichbar.
02.12.2021 um 14:36 Uhr
Die Fälle sind überhaupt nicht vergleichbar und sind in der von dir geschilderten Einfachheit auch so gar nicht durchführbar.
Wer soll bzw hat denn 2 G am Arbeitsplatz vorgeschrieben (Der AG?, weil er sein Hausrecht ausübt und gerne nur geimpfte hätte) und dann darf er sofort kündigen? keine milderen Maßnahmen anwendbar? Wohl kaum.
Und auch in Fall 2 hat der AG eine ganze Menge Prüfpflichten, bevor er eine Kündigung aussprechen kann.
02.12.2021 um 17:57 Uhr
@Kjarrigan Nach dem Beschluss von heute musst du deine Meinung vom Vorletzten Thread wohl revidieren, denn dieser sagt ja:
"Einzelhandel soll bundesweit 2G einführen: Das soll unabhängig von der Inzidenz vor Ort gelten. Zugang haben dann also nur noch Geimpfte und Genesene. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den Geschäften kontrolliert werden."
02.12.2021 um 21:11 Uhr
Wie darf man denn diesen Beschluss jetzt verstehen? Im Einzelhandel 2G, aber bei Arbeitsplätzen die nicht im Einzelhandel sind, gilt das nicht? Wäre ja seltsam, einkaufen dürfen sie nicht, aber arbeiten geht...
03.12.2021 um 09:50 Uhr
Ja das wird uns die Politik jetzt erklären müssen wie man das umsetzen soll
Für AN gilt 3 G am Arbeitsplatz / Arbeitsstätte! Für die Besucher / Kunden soll 2G + gelten!
Das unter einen Hut zu bringen dürfte schwierig werden und es dürften da einige Klagen vor den ArbG anstehen. Vor allem wenn der AG dann die "Ungeimpften" ohne Lohnfortzahlung freistellt
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