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"2G" am Arbeitsplatz

H
Hansen
Dez 2021 bearbeitet

Ich habe einmal eine Frage, auch wenn es nur ungelegt Eier sind. Wie wäre es eigentlich, wenn die Bundesregierung "2G"im Einzelhandel beschließen würde, aber auch für Arbeitnehmer?

Muss der AG die ungeimpfte Mitarbeiter weiter bezahlen?

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Community-Antworten (12)

T
takkus

01.12.2021 um 09:52 Uhr

Ich kann mir vorstellen, dass er das dann nicht braucht.

M
Matze

01.12.2021 um 10:35 Uhr

Ich denke analog, zu den Quarantänezeiten für Ungeimpfte wäre der Arbeitgeber dann aus der Zahlungspflicht raus. Der Gesetzgeber untersagt dann ja die Beschäftigung.

P
petermännchen

01.12.2021 um 11:54 Uhr

Nehmen wir mal an, ein privater Einzelhändler hat ein mittelgroßes Klamottengeschäft und 4 Angestellte. Die Angestelltenimpfquote beträgt 75%. Der Ladeninhaber ist nicht geimpft. Darf er sein Geschäft dann weiterbetreiben? Der Eine, nicht durch Vakzinverabreichung oder durchschrittener Erkrankung immunisierte Mitarbeitende, dürfte dann aber nicht mehr seiner bezahlten Beschäftigung nachgehen. Wie siehts dann aus?

R
Relfe

01.12.2021 um 11:59 Uhr

ich behaupte mal, 2-G für AN wird es nicht geben. Es ist wahrscheinlicher das die Regierung eine allgemeine Impfpflicht einführt und damit die arbeitsrechtlichen Probleme aus 2-G zu umgehen (für AN)

R
Relfe

01.12.2021 um 12:12 Uhr

@dummerhund ja und? da geht es um 2-G vom AG nicht vom Gesetzgeber

Ich habe nur behauptet, das ich nicht glaube das es 2-G für AN geben wird. (meine Antwort war auf die Fragestellung des TE nach Vorgabe des Gesetzgebers bezogen)

Das es arbeitsrechtliche Konsequenzen für AN hat, wenn 2-G gemacht werden würde habe ich doch gar nicht in Frage gestellt.

K
Kjarrigan

01.12.2021 um 12:29 Uhr

Derzeit kann die Regierung keine 2 G am Arbeitsplatz anordnen, da es keine allgemein Impfpflicht gibt.

Mit der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht könnte der Gesetzgeber dann auch eine 2G Pflicht am Arbeitsplatz einführen. Derzeit ungelegte Eier.

S
seehas

02.12.2021 um 13:03 Uhr

Wenn am Arbeitsplatz 2 G vorgeschrieben ist, ist ein Mitarbeiter der nicht geimpft ist aus Gründen die in seiner Person begründet liegen nicht mehr einsetzbar. Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis kündigen. Wenn ein Mitarbeiter aus gesundheitlichen (in seiner Person liegenden) Gründen seine Tätigkeit nicht mehr ausüben kann und es keinen leidensgerechten Arbeitsplatz im Betrieb gibt auf den er versetzt werden könnte, dann kann ihm aus diesem Grund fristegerecht gekündigt werden. Die Fälle sind in meinen Augen vergleichbar.

K
Kjarrigan

02.12.2021 um 14:36 Uhr

Die Fälle sind überhaupt nicht vergleichbar und sind in der von dir geschilderten Einfachheit auch so gar nicht durchführbar.

Wer soll bzw hat denn 2 G am Arbeitsplatz vorgeschrieben (Der AG?, weil er sein Hausrecht ausübt und gerne nur geimpfte hätte) und dann darf er sofort kündigen? keine milderen Maßnahmen anwendbar? Wohl kaum.

Und auch in Fall 2 hat der AG eine ganze Menge Prüfpflichten, bevor er eine Kündigung aussprechen kann.

D
DummerHund

02.12.2021 um 17:57 Uhr

@Kjarrigan Nach dem Beschluss von heute musst du deine Meinung vom Vorletzten Thread wohl revidieren, denn dieser sagt ja:

"Einzelhandel soll bundesweit 2G einführen: Das soll unabhängig von der Inzidenz vor Ort gelten. Zugang haben dann also nur noch Geimpfte und Genesene. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den Geschäften kontrolliert werden."

R
Rakshazar

02.12.2021 um 21:11 Uhr

Wie darf man denn diesen Beschluss jetzt verstehen? Im Einzelhandel 2G, aber bei Arbeitsplätzen die nicht im Einzelhandel sind, gilt das nicht? Wäre ja seltsam, einkaufen dürfen sie nicht, aber arbeiten geht...

K
Kjarrigan

03.12.2021 um 09:50 Uhr

Ja das wird uns die Politik jetzt erklären müssen wie man das umsetzen soll

Für AN gilt 3 G am Arbeitsplatz / Arbeitsstätte! Für die Besucher / Kunden soll 2G + gelten!

Das unter einen Hut zu bringen dürfte schwierig werden und es dürften da einige Klagen vor den ArbG anstehen. Vor allem wenn der AG dann die "Ungeimpften" ohne Lohnfortzahlung freistellt

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