Hallo allerseits,
zählen bei der Ermittlung der Betriebsratsgröße auch dann Saisonarbeitskräfte mit, wenn sie zum Zeitpunkt des Wahlerlasses noch nicht ihre Tätigkeit aufgenommen haben werden?
Zählen nur die Saisonarbeitskräfte dazu, die mind. 6 Monate beschäftigt sein werden?