Erstellt am 16.01.2010 um 22:31 Uhr von tiktak
Ja das ist richtig,und nicht nur Leiharbeiter sondern auch die die unten 18.Jahre sind.
Leiharbeiter dürfen wählen wenn die länger als drei Monaten in Betrieb sind.
Erstellt am 16.01.2010 um 22:32 Uhr von nicoline
klettwink,
*oder werden bei der Geschlechterermittlung die Leiharbeiter auch abgezogen??? *
nein werden sie nicht.
Es kommt auf den Anteil des Minderheitsgeschlecht in der Belegschaft an. Zu der gehören auch Leiharbeitnehmer, da sie in den Betrieb eingegliedert sind.
Erstellt am 16.01.2010 um 22:38 Uhr von nicoline
tiktak
genauer müsste es heißen, Leiharbeitnehmer dürfen wählen, wenn sie länger als drei Monate eingesetzt werden.
Beispiel:
Wahl am 1. März.
LA erst seit 1. Februar im Betrieb
Einsatz ist aber geplant bis zum 31.05.
LA darf am 1. März wählen.
Erstellt am 16.01.2010 um 22:51 Uhr von ichweiswas
Erfolgt die Überlassung ohne das Vorliegen der notwendigen Erlaubnis gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG, ist der Arbeitsvertrag zwischen dem Verleiher und dem Leiharbeitnehmer unwirksam (§ 9 Nr. 1 AÜG). Es wird dann ein Arbeitsverhältnis zum Entleiher angenommen (§ 10 Abs. 1 Satz 1 erster Halbsatz AÜG). Damit ist der Leiharbeitnehmer der Stammbelegschaft völlig gleichgestellt, ohne dass es einer geplanten Einsatzdauer von über drei Monaten bedarf, auch im Hinblick auf das Wahlrecht. Er ist unter den Voraussetzungen des § 8 BetrVG sogar wählbar.
http://www.verdi-bub.de/p_tipps/basisinformationen_betriebsratsarbeit/leiharbeitnehmerinnen_und_betriebsrat_im_entleiherbetrieb/
Erstellt am 16.01.2010 um 22:58 Uhr von nicoline
wow, wieder mal 'ne verdi fibel!
PS: 10 fach nicks machen mich wahnsinnig!
Erstellt am 16.01.2010 um 23:36 Uhr von Lotte
tiktak,
"sondern auch die die unten 18.Jahre sind"
Wie geht das? Und wie alt sind die dann oben?? ;-)))
(Ich weiß, ich bin unmöglich...)
Erstellt am 17.01.2010 um 09:28 Uhr von nicoline
Lotte
na ja, oben ist die Luft ja dünner, ich weiß gar nicht, altert man da schneller oder langsamer? ;-)))
Erstellt am 17.01.2010 um 09:44 Uhr von klettwink
warum rechnen dann die Quotenrechner, welche im Internet zu finden sind,
mit einer Belegschaftsstärke OHNE Leiharbeitnehmer?
das bringt mich total durcheinander...
im Schulungsheft ist nachzulesen, dass die Quoten inkl. ALLER Mitarbeiter OHNE leitende Angestellte jedoch INKL. Leiharbeitnehmer zu errechnen ist.
Und wie ist es jetzt richtig?
Erstellt am 17.01.2010 um 09:56 Uhr von nicoline
klettwink
*warum rechnen dann die Quotenrechner, welche im Internet zu finden sind,
mit einer Belegschaftsstärke OHNE Leiharbeitnehmer?*
Das kann ich Dir nicht sagen.
So steht es im
BetrVG – Kommentar für die Praxis (hrsg. von Däubler/Kittner/Klebe/Wedde)
§ 15 BetrVG, a) Der Belegschaftsbegriff Rn 11
Mitzuzählen sind aber auch die AN, die in den Betrieb eingegliedert sind und dem Betriebszweck dienen, zum Betriebsinhaber (Beschäftigungs-AG) aber in keinen vertragsrechtlichen Beziehungen stehen, sondern diesem von einem anderen AG zur Arbeitsleistung überlassen worden sind (vgl. dazu § 7 Rn. 7 ff.). Vielfach werden die Leih-AN nach dem AÜG die größte Gruppe der Beschäftigten darstellen, die von einem Dritt-AG überlassen worden sind. Aber auch andere Beschäftigte kommen in Betracht, wie z. B. AN im Rahmen der Konzernleihe. Der Gesetzgeber gibt diesen Beschäftigten, sofern sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden, das aktive Wahlrecht zum BR (§ 7 Satz 2) und stellt sie damit auch insoweit den anderen AN gleich. LeihAN sind somit bei der Ermittlung der Mandate für das Minderheitsgeschlecht unabhängig von der Einsatzdauer zu berücksichtigen.
Erstellt am 17.01.2010 um 10:06 Uhr von rainerw
nicoline,
ich bin 192 cm groß, und kann Dir bestätigen das die Luft hier ganz schön dünne ist.
Erstellt am 17.01.2010 um 10:12 Uhr von nicoline
rainer
*das die Luft hier ganz schön dünne ist.*
das will ich wohl glauben, aber, bist Du oben älter oder jünger als unten, das war die Frage!;-)))
Erstellt am 17.01.2010 um 10:21 Uhr von rainerw
nicoline,
und an dieser Stelle hülle ich mich besser in Schweigen.
Erstellt am 17.01.2010 um 10:31 Uhr von nicoline
rai
ner
schade, so bleibt eine der wichtigsten Fragen des Lebens ungeklärt ;-))
Erstellt am 17.01.2010 um 11:05 Uhr von tiktak
von nicoline
rai
ner
schade, so bleibt eine der wichtigsten Fragen des Lebens ungeklärt ;-))
und die zweite Frage:
wenn "n" = "r" ist wie schreibt man "nicoline" oder "reiner"
Erstellt am 17.01.2010 um 11:14 Uhr von rainerw
Frauengedanken.........oder wie erlebe ich den Sonntagmorgen......