BR-Wahl / Geschlechterermittlung (Frauenquote)
Hallo, habe eine Frage zur Ermittlung der Geschlechterquote bzw. zur BR-Grösse: Bei der Ermittlung der Regelbelegschaftsstärke (die zur Ermittlung der Anzahl der BR-Mitglieder zu Grunde gelegt wird) zählen alle Mitarbeiter mit, ausgenommen der leitenden Angestellten und den Leiharbeitern Bei der Ermittlung der Geschlechter, werden alle Beschäftigten mit Ausnahme der leitenden Angestellten gezählt (Leiharbeiter werden mitgezählt). Ist das richtig oder werden bei der Geschlechterermittlung die Leiharbeiter auch abgezogen???
Community-Antworten (15)
16.01.2010 um 23:31 Uhr
Ja das ist richtig,und nicht nur Leiharbeiter sondern auch die die unten 18.Jahre sind. Leiharbeiter dürfen wählen wenn die länger als drei Monaten in Betrieb sind.
16.01.2010 um 23:32 Uhr
klettwink, *oder werden bei der Geschlechterermittlung die Leiharbeiter auch abgezogen??? * nein werden sie nicht. Es kommt auf den Anteil des Minderheitsgeschlecht in der Belegschaft an. Zu der gehören auch Leiharbeitnehmer, da sie in den Betrieb eingegliedert sind.
16.01.2010 um 23:38 Uhr
tiktak genauer müsste es heißen, Leiharbeitnehmer dürfen wählen, wenn sie länger als drei Monate eingesetzt werden. Beispiel: Wahl am 1. März. LA erst seit 1. Februar im Betrieb Einsatz ist aber geplant bis zum 31.05. LA darf am 1. März wählen.
16.01.2010 um 23:51 Uhr
Erfolgt die Überlassung ohne das Vorliegen der notwendigen Erlaubnis gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG, ist der Arbeitsvertrag zwischen dem Verleiher und dem Leiharbeitnehmer unwirksam (§ 9 Nr. 1 AÜG). Es wird dann ein Arbeitsverhältnis zum Entleiher angenommen (§ 10 Abs. 1 Satz 1 erster Halbsatz AÜG). Damit ist der Leiharbeitnehmer der Stammbelegschaft völlig gleichgestellt, ohne dass es einer geplanten Einsatzdauer von über drei Monaten bedarf, auch im Hinblick auf das Wahlrecht. Er ist unter den Voraussetzungen des § 8 BetrVG sogar wählbar.
16.01.2010 um 23:58 Uhr
wow, wieder mal 'ne verdi fibel!
PS: 10 fach nicks machen mich wahnsinnig!
17.01.2010 um 00:36 Uhr
tiktak, "sondern auch die die unten 18.Jahre sind" Wie geht das? Und wie alt sind die dann oben?? ;-))) (Ich weiß, ich bin unmöglich...)
17.01.2010 um 10:28 Uhr
Lotte na ja, oben ist die Luft ja dünner, ich weiß gar nicht, altert man da schneller oder langsamer? ;-)))
17.01.2010 um 10:44 Uhr
warum rechnen dann die Quotenrechner, welche im Internet zu finden sind, mit einer Belegschaftsstärke OHNE Leiharbeitnehmer? das bringt mich total durcheinander... im Schulungsheft ist nachzulesen, dass die Quoten inkl. ALLER Mitarbeiter OHNE leitende Angestellte jedoch INKL. Leiharbeitnehmer zu errechnen ist. Und wie ist es jetzt richtig?
17.01.2010 um 10:56 Uhr
klettwink warum rechnen dann die Quotenrechner, welche im Internet zu finden sind, mit einer Belegschaftsstärke OHNE Leiharbeitnehmer? Das kann ich Dir nicht sagen.
So steht es im BetrVG – Kommentar für die Praxis (hrsg. von Däubler/Kittner/Klebe/Wedde) § 15 BetrVG, a) Der Belegschaftsbegriff Rn 11
Mitzuzählen sind aber auch die AN, die in den Betrieb eingegliedert sind und dem Betriebszweck dienen, zum Betriebsinhaber (Beschäftigungs-AG) aber in keinen vertragsrechtlichen Beziehungen stehen, sondern diesem von einem anderen AG zur Arbeitsleistung überlassen worden sind (vgl. dazu § 7 Rn. 7 ff.). Vielfach werden die Leih-AN nach dem AÜG die größte Gruppe der Beschäftigten darstellen, die von einem Dritt-AG überlassen worden sind. Aber auch andere Beschäftigte kommen in Betracht, wie z. B. AN im Rahmen der Konzernleihe. Der Gesetzgeber gibt diesen Beschäftigten, sofern sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden, das aktive Wahlrecht zum BR (§ 7 Satz 2) und stellt sie damit auch insoweit den anderen AN gleich. LeihAN sind somit bei der Ermittlung der Mandate für das Minderheitsgeschlecht unabhängig von der Einsatzdauer zu berücksichtigen.
17.01.2010 um 11:06 Uhr
nicoline, ich bin 192 cm groß, und kann Dir bestätigen das die Luft hier ganz schön dünne ist.
17.01.2010 um 11:12 Uhr
rainer das die Luft hier ganz schön dünne ist. das will ich wohl glauben, aber, bist Du oben älter oder jünger als unten, das war die Frage!;-)))
17.01.2010 um 11:21 Uhr
nicoline, und an dieser Stelle hülle ich mich besser in Schweigen.
17.01.2010 um 11:31 Uhr
rai ner schade, so bleibt eine der wichtigsten Fragen des Lebens ungeklärt ;-))
17.01.2010 um 12:05 Uhr
von nicoline rai ner schade, so bleibt eine der wichtigsten Fragen des Lebens ungeklärt ;-)) und die zweite Frage:
wenn "n" = "r" ist wie schreibt man "nicoline" oder "reiner"
17.01.2010 um 12:14 Uhr
Frauengedanken.........oder wie erlebe ich den Sonntagmorgen......
Verwandte Themen
Wer rückt nach?
Hallo BR Kollegen, ich hätte eine Frage zum Thema Vertretung im BR. Wir streiten seit einigen Tagen über das Thema Frauenquote. Jeder hat ein Gesetzgefunden zur Vertretung der BR Mitglieder ab
Ausscheiden einer Quotenfrau - wer rückt nach?
Hallo, ich hoffe der begriff Quotenfrau ist nicht negativ belegt mir ist nichts bessere eingefallen. Aber nun zu meiner Frage: 1. Grundlage Bei uns wurde eine Listenwahl mit 3 Listen durch
Frauenquote durch Nachrücker
Hallo zusammen, ich hätte da mal eine Frage bzgl. Nachrücker und Beachtung der Frauenquote. Wir hatten zur Wahl drei Listen und sind ein 15er Gremium, somit sind bei uns 5 Sitze mit Frauen besetzt. L
Frauenquote bei den BR- Wahlen
Muss bei einer Personenwahl das Minderheitengesetz (Frauenquote) eingehalten werden? Beispiel: ein Siebenköpfiger BR steht zur Wahl. Eine Frau bekommt so viel Stimmen das sie auf jedem Fall gewählt is
Festes Mitglied wird zum Ersatzmitglied
Unser Gremium setzt sich aus 17 Mitgliedern zusammen. Als Gremium müssen wir eine Frauenquote von 5 erfüllen. Sitze wurden über eine Listenwahl mit Dhondt berechnet. Am Tag der Wahl wurde auf einer L