Hallo zusammen,

bei uns gibt es leider immer wieder den gleichen Steritpunktmit der GL. Bei uns werden, wie wohl auch in euren Betrieben immer wieder Leiharbeiter eingestellt, strittig zwischen unserem BR und der GL ist welche Unterlagen wir als BR nach § 99 BetrVG vom AG zur Verfügung gestellt bekommen müssten. Meine Recherchen geben da unterschiedliche Meinungen, die Gewerkschaften sind der Meinung das ich alle Unterlagen ( Name, Lebenslauf, Lichtbild, ...zur Verfügung gestellt werden muss. Im Fitting finde ich das nicht so sondern nur Name, Einsatzort, Einsatzdauer, ....
Kann mir bitte jemand helfen was wir wirklich fordern dürfen, möglichst eine genaue Auflistung.

Danke im voraus