Hallo in die Runde,

dass der Wahlvorstand die Wählerliste getrennt nach Geschlechtern aufstellen muss, ist klar. Muss aber auch der öffentliche Aushang der Wählerliste getrennt nach Geschlechtern erfolgen??

Hintergrund der Frage ist, dass sich einige amerikanische Arbeitgeber sehr schwer damit tun, wenn in unternehmensöffentlich zugänglichen Namenslisten das Geschlecht zu erkennen ist.

Viele Grüße,