W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Aushang Wählerliste ebenfalls zwingend getrennt nach Geschlechtern?

K
kalle_wirsch
Nov 2023 bearbeitet

Hallo in die Runde,

dass der Wahlvorstand die Wählerliste getrennt nach Geschlechtern aufstellen muss, ist klar. Muss aber auch der öffentliche Aushang der Wählerliste getrennt nach Geschlechtern erfolgen??

Hintergrund der Frage ist, dass sich einige amerikanische Arbeitgeber sehr schwer damit tun, wenn in unternehmensöffentlich zugänglichen Namenslisten das Geschlecht zu erkennen ist.

Viele Grüße,

63402

Community-Antworten (2)

C
Catweazle

30.11.2021 um 19:29 Uhr

Der § 2 Abs. 1 Satz 2 Wo ist doch eindeutig. Die Wählerliste ist zu veröffentlichen. Wie gut, dass man das Geschlecht nicht am Vornamen erkennen kann.

C
celestro

29.11.2023 um 15:36 Uhr

"Muss aber auch der öffentliche Aushang der Wählerliste getrennt nach Geschlechtern erfolgen??"

Auch wenn die Frage schon alt ist: Die Wählerliste wird überhaupt nicht "ausgehängt". Sie wird an einem entsprechenden Ort zur Einsicht ausgelegt.

Ihre Antwort