Toiletten-Frage von beiden Geschlechtern benutzt - Müssen wir uns ggf. an den Arbeitsschutz wenden?
Hallo liebe Leute, bei uns gibt es auf einer Etage eine Besucher-Toilette, die für Männlein und Weiblein sowie die Mitarbeiter auf dieser Etage vorgesehen ist. Wir wurden gefragt, ob es eigentlich überhaupt statthaft sei, dass eine Toilette von beiden Geschlechtern benutzt wird. Wir sind der Meinung, dass es nicht ok ist. Müssen wir uns ggf. an den Arbeitsschutz wenden? Vielen Dank für Eure Info und Hilfe. Gruß Daniela
Community-Antworten (8)
18.02.2008 um 21:47 Uhr
Arbeitsstättenverordnung § 6 Arbeitsräume, Sanitärräume, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume, Unterkünfte
(2) Der Arbeitgeber hat Toilettenräume bereitzustellen. Wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Grün- de erfordern, sind Waschräume vorzusehen. Geeignete Umkleideräume sind zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind Waschgelegenheiten und abschließbare Toiletten ausreichend.
18.02.2008 um 21:51 Uhr
@Catweazle, ich seh bei trullalli eher das Problem, dass Besucher UND Kollegen die selbe Toilette aufsuchen (sollen!). In der Gastronomie z. B. gibt es eine strikte Trennung!
18.02.2008 um 23:34 Uhr
Laut Arbeitnehmerschutzgesetz (§27) müssen erst dann nach Geschlechtern getrennte Toiletten, Wasch- und Umkleideräume eingerichtet werden, wenn mindestens fünf Frauen und fünf Männer beschäftigt werden! In allen anderen Fällen reicht es aus, wenn für die Möglichkeit der getrennten Benützung gesorgt ist.
19.02.2008 um 00:22 Uhr
@BR-VS,
Arbeitnehmerschutzgesetz??? Ist das ein deutsches Gesetz? Das Wort "Benützung" riecht irgendwie nach Österreich.
19.02.2008 um 00:26 Uhr
Ja das Arbeitnehmerschutzgesetz ist in der Tat ein österreichisches - welches es doch in ähnlicher Form auch in Deutschland geben wird - hoffe ich zumindest mal für euch.
19.02.2008 um 11:27 Uhr
@BR-VS Sorry, aber ich würde das dringend unterlassen! Österreich und Deutschland haben unterschiedliche gesetzliche Grundlagen. Es ist nicht hilfreich, das eine für das andere herzuleiten.
Ich stelle ja auch keine Gemeinsamkeiten zwischen dem Burgenland und dem Rheinland her!
19.02.2008 um 12:32 Uhr
@Kölner, stimmt als wir damals einen Ösi als Export rein liessen und er seine Gesetze dem Volke auf gab.... lag wenige zeit danach die Welt in trümmern .-(
!
19.02.2008 um 14:53 Uhr
erstmal die Erklärung was Arbeitsstätten sind:
Arbeitsstätten sind:
- Orte in Gebäuden oder im Freien, die sich auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle befinden und die zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind,
- andere Orte in Gebäuden oder im Freien, die sich auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle befinden und zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben. (2) Arbeitsplätze sind Bereiche von Arbeitsstätten, in denen sich Beschäftigte bei der von ihnen auszuübenden Tätigkeit regelmäßig über einen längeren Zeitraum oder im Verlauf der täglichen Arbeitszeit nicht nur kurzfristig aufhalten müssen. (3) Arbeitsräume sind die Räume, in denen Arbeitsplätze innerhalb von Gebäuden dauerhaft eingerichtet sind. (4) Zur Arbeitsstätte gehören auch:
- Verkehrswege, Fluchtwege, Notausgänge,
- Lager-, Maschinen- und Nebenräume,
- Sanitärräume (Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume),
- Pausen- und Bereitschaftsräume,
- Erste-Hilfe-Räume,
- Unterkünfte.
Ich würde das nun so auslegen, das es Toiletten NUR für AN geben muss. Besucher müssten seperat sein.
Weiter gehts: Der Arbeitgeber hat Toilettenräume bereitzustellen. Wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern, sind Waschräume vorzusehen. Geeignete Umkleideräume sind zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind Waschgelegenheiten und abschließbare Toiletten ausreichend.
Anhang dazu: Toilettenräume sind mit verschließbaren Zugängen, einer ausreichenden Anzahl von Toilettenbecken und Handwaschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Sie müssen sich sowohl in der Nähe der Arbeitsplätze als auch in der Nähe von Pausen- und Bereitschaftsräumen, Wasch- und Umkleideräumen befinden.
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