Hallo zusammen,
ein MA hat jetzt durch die Untersuchung vom Betriebsarzt die Tauglichkeit für seine Tätigkeit verloren. Ursache dafür war eine Jahre zurückliegende Erkrankung. Der MA ist derzeit nicht voll einsetzbar und macht andere Ersatztätigkeiten. Kann der AG ein BEM Prävention starten, obwohl der MA die letzten 12 Monate nicht krank war?
Oder sind andere Schritte notwendig.
Der MA hat dem AG eine Behinderung GdB 20 mitgeteilt.