Erstellt am 09.02.2011 um 16:04 Uhr von Ulrik
Du hast ja die Verpflichtung zu (Glaskugel?) x Stunden Arbeitzeit pro Tag.
Ich unterstelle jetzt mal einen 8 Stunden Tag. Wenn Du um Zehn auf Reisen gehst, und das Seminar um 13.30 beginnt und um 16 Uhr endet (Beispiel), dann kommst Du damit nur auf 6 Stunden.
Klar, Du hättest vorher arbeiten können.
Die Frage bleibt auch, ob 3,5 Stunden Reisezeit gerechtferigt sind, je nachdem wie weit der Seminarort von Dir weg ist.
Erstellt am 09.02.2011 um 16:48 Uhr von froschwurm
sagen wir mal so, hätte ich vorher arbeiten müssen! Die reisezeit ist gerechtfertigt, das seminar ging bis 18 uhr, arbeitszeit sind 8,5 Stunden. Aber deine Antwort könnte von meinen AG sein können. Sind genauso viele Seminarstunden zu machen wie Arbeitsstunden? Das geht nie auf. Zum Beispiel habe ich Freitags mehr Seminarstunden als Arbeitszeit inklusive der Reisezeit!
Erstellt am 09.02.2011 um 17:00 Uhr von Ulrik
Wenn meine Antwort in deinen Ohren/Augen wie von deinem AG klingt, das kann ich nicht ändern.
Es müssen nicht exakt gleich viele Seminarstunden erbracht werden, aber der AG hat das Recht, daß Du, wenn er dich bezahlt freistellt, genauso lange das Ehrenamt ausübst, wie Du gearbeitet hättest.
Für Zeiten darüber hinaus gibt es ja den §37 BetrVG.
Bei diesen Zeiten, die Du jetzt angegeben hast, sehe ich die Forderung deines AG als nicht gerechtfertigt an.
Erstellt am 09.02.2011 um 17:15 Uhr von froschwurm
Danke dir für deine Antwort. Vielleicht kennt ja jemand anderes das Problem auch und kann dazu noch was sagen. LG