Elternzeit
Hallo Zusammen,
Kann / darf Mann und Frau gleichzeitig Elternzeit beanspruchen und wie wirkt sich dies auf die Gesamt Elternzeit aus!
MfG, Hai
Community-Antworten (4)
09.02.2011 um 15:41 Uhr
Bundeselterngeld-und Elternzeitgesetz §15 absatz 3
09.02.2011 um 16:07 Uhr
BErzGG § 15 Absatz 3 Die Elternzeit kann, auch anteilig, von jedem Elternteil allein oder von beiden Elternteilen gemeinsam genommen werden. Satz 1 gilt entsprechend für Ehegatten, Lebenspartner und die Berechtigten gemäß Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe c.
Hatte ich schon gelesen. Bedeutet "gemeinsam" aber auch gleichzeitig?
Gruß, Hai
09.02.2011 um 16:17 Uhr
ja,ich denke schon,wenn im Satz vorher steht:von jedem Elternteil allein ,und dann steht gemeinsam , kann es doch auch nur das bedeuten.
Gruß Doc
09.02.2011 um 16:22 Uhr
@Sharky
"Erwerbstätige Eltern können frei entscheiden, wer von ihnen Elternzeit nimmt. Sie können auch gleichzeitig Elternzeit nehmen. Wer Elternzeit nimmt, kann in Teilzeit bis zu 30 Wochenstunden arbeiten."
Dieses Zitat ist nachzulesen auf der Internetseite des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Folgenden Link in deinen Browser kopieren http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=40002.html
und du findest den ganzen Text.....
Gruß Galaxy
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