Neuwahl, aber wann?
Hallo Forum,
leider gibt es für unseren 11köpfigen BR (Wahl im Mai 2010) nur ein Ersatzmitglied. Da in den nächsten Wochen 2 BR - Mitglieder ausscheiden, müssen wir neu wählen. Wann aber ist die Wahl einzuleiten? Spätestens mit dem Datum des Austritts? Gehe ich richtig in der Annahme, dass § 13 (3) BetrVG hier nicht relevant ist. Eine Neuwahl im übernächsten regelmäßigen Wahlzeitraum, kann in unserem Fall ja nicht zutreffen, oder?
Danke für Eure konkreten und hilfreichen Antworten!
Community-Antworten (1)
09.02.2011 um 11:42 Uhr
So wie der BR unter die Mindestzahl, bei euch 11 fällt! Steht doch auch ganz klar im Gesetz, im § 13 (2) Satz 2
Dann ist also sofort ein Wahlvorstand einzusetzen der die Neuwahl einleitet.
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