Hallo Forum,

leider gibt es für unseren 11köpfigen BR (Wahl im Mai 2010) nur ein Ersatzmitglied. Da in den nächsten Wochen 2 BR - Mitglieder ausscheiden, müssen wir neu wählen. Wann aber ist die Wahl einzuleiten? Spätestens mit dem Datum des Austritts? Gehe ich richtig in der Annahme, dass § 13 (3) BetrVG hier nicht relevant ist. Eine Neuwahl im übernächsten regelmäßigen Wahlzeitraum, kann in unserem Fall ja nicht zutreffen, oder?

Danke für Eure konkreten und hilfreichen Antworten!