Wie kann man ein Ersatzmitglied vom BR ausschließen - wegen verbaler Gewaltandrohung
Folgender Sachverhalt:
Vorab: Für das BR Ersatzmitglied lag eine Anhörung zur Versetzung vor. Der BR hat nicht zugestimmt, da der AG in Teilen den §99 nicht beachtet hat.
Der Chef des Ersatzmitglieds hat den Beschluss des BR dem EM mitgeteilt.
Das BR Ersatzmitglied rast tobend + wütend und schreiend ins BR Büro und sagt zum BV: Kann ich Dich sprechen oder "dem xxNamenxx" gleich in die Fre... schlagen. Dieser Ausdruck galt für das BR Mitglied das den Beschluss des Perso-Ausschusses an den AG gegeben hat. Das BR EM hat im BR Büro weiter fast geschrien; was für ein beschis ... BR das wäre, der BR ist das allerletzte usw ..... Das BR EM hat auch das obige in der Abteilung rausgeschrieen.
Nun haben wir uns beraten und kommen aber nicht weiter. Ein Auschluss eines BR Ersatzmitglieds ist nicht einfach bzw fast unmöglich. Wir sind jedoch alle der Ansicht, dass das EM ausgeschlossen werden soll. (Wir haben die Personalabteilung darüber informiert und verlangen Aktionen.
Ausschluss: Geht das ? und wenn JA, wie ? Habt ihr da Erfahrung ?
Danke Kanufahrer
Community-Antworten (6)
08.02.2011 um 21:17 Uhr
Kanufahrer. ein nicht gewählter Wahlbewerber, der nicht Mitglied des Betriebsrats ist, aus dem Betriebsrat ausschliessen. ;-)))))
Da simmer dabei - dat is priiima,
08.02.2011 um 21:30 Uhr
Bist Du ganz sicher, dass es im Moment das Wichtigste ist, diesen Kollegen den "Titel" zu entziehen? Kann es sein, dass Ihr gerade einem Kollegen die berufliche Zukunft vermasselt habt? Deshalb wahrscheinlich auch die Gefühlsausbrüche. Man sollte berücksichtigen, dass der Kollege als MA und nicht als EBRM reagiert hat. Ich kenne natürlich nicht die Einzelheiten, aber wenn das meine Person betreffen würde und alles soweit seine Richtigkeit hat und auch normalerweise keine Einwände gewesen wären und Ihr "nur" wegen Formfehler seitens des AG nicht zugestimmt habt, wäre ich auch nicht gerade glücklich über die Entscheidung des BR
Man kann über alles reden!
08.02.2011 um 21:41 Uhr
Kanufahrer
Wenn ein BR einer Versetzung nicht zustimmen möchte, sollte man doch vorher einmal mit dem Betroffenen reden. Denn vielleicht will dieser ja die Versetzung und hat sie ggf. sogar angestrebt.
Der BR ist doch oder sollte doch für die AN da sein, also ihre Interessen umsetzen. Dann kann man z.B. auch sofern es "Unebenheiten in der MB" gegeben hat, versuchen diese zu klären ohne den AN zu schädigen bzw. gegen dessen Interessen zu haneln.
Fazit: Sollte man nun überlegen den BR des Amtes zu entheben, weil er eben nicht die Interessen der AN umsetzt wie man es erwarten könnte. Wäre hier zu mindest im Grundsatz möglich, da diese im Gegensatz zum EBRM im Mandat sind. ;-)
08.02.2011 um 21:49 Uhr
uuuuppss....
Sorry, man sagt zwar in der Kürze lieg die Würze, nur zu diesem Thema dann doch nicht. Von daher: da ihr die vielen Einzelheiten nicht kennt und ich zu weit zurück gehen müsste um ein Gesamtbild aufzuzeigen, möchte ich den thread schließen
ABER: Auf jeden Fall Vielen Dank für eure Antworten :-)
08.02.2011 um 22:09 Uhr
kanufahrer, Geht das? Ja, aber, aus meiner Sicht müßtet Ihr leider warten, bis das Ersatzmitglied mal ein BRM vertreten muss und dadurch zum BRM wird, ansonsten siehe Antwort 1.
Und wenn JA, wie? Oh, ist eigentlich ganz einfach, wenn denn die Voraussetzungen des § 23 BetrVG erfüllt sind! Schon mal damit beschäftigt?
da ihr die vielen Einzelheiten nicht kennt dann hättest Du sie schildern sollen, aber, ich bezweifele, dass die Schilderung dieser Einzelheiten an den Antworten etwas geändert hätten. Wunsch- oder Lieblingsantworten sind hier ziemlich selten.
08.02.2011 um 22:38 Uhr
Kanufahrer
wer hier auf andere EBRM "einschlägt" muss damit rechnen, dass man ihm auch zu mindest sehr ungeschicktes Verhalten vorhalten lässt.
Sonst wie von nicoline erwähnt " Wunschantworten" gibt es nicht. Ich bezweifele auch, dass dieses Verhalten des EBRM für ein Verfahren gem. § 23 reicht. Besonders da es geschah als er kein Mandat hatte.
Auch ein ArbG würde euch bei einem § 23 Verfahren bei dieser Grundlage fragen, warum hat ihr nicht vorher mit dem An gesprochen. Also die Interessen des AN umgesetzt??
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