Ersatzmitglied aus BR ausschließen - Geht das und wenn ja, wie?
Hallo,
wir haben ein Ersatzmitglied, welches sich nicht vorbildhaft verhält. So sind zum Beispiel Kernzeitverletzungen und andere diverse Kleinigkeiten vorgefallen, die wir als BR nicht wirklich dulden wollen. Zwar ist der Arbeitgeber mit seiner Arbeitsleistung zufrieden, aber wir als aktiver BR würden gerne das Ersatzmitglied aus dem BR ausschließen. Geht das so einfach und was müssen wir machen?
Danke für Eure Hilfe!
Gruß
Community-Antworten (9)
18.11.2008 um 21:36 Uhr
@Samuel Man kann sich die Leute eben nicht immer aussuchen. Genauso gibt es im BR auch immer Kollegen, die einfach nur erscheinen und welche, die sich den Arsch aufreißen. Sprecht mit dem Mitglied und versucht ihm klar zu machen, dass er schon eine Vorbildfunktion haben sollte. Ansonsten könnt ihr nur darauf hoffen, dass er zurücktritt und den Weg für jemand anders frei macht.
18.11.2008 um 22:24 Uhr
Hallo Samuel
...es muss halt auch nur Mehrheitsbringer geben...
19.11.2008 um 02:14 Uhr
Samuel Dieser BR sollte sich lieber um seine Schulungen kümmern als um die Dinge von Anderen. Wäre dieser BR entsprechend geschult, würde er nicht so eine dusselige Frage stellen. Genanntes ist Sache des Arbeitgebers und geht der “Betriebsratspolizei” nichts an.
19.11.2008 um 09:51 Uhr
Hallo Samuel, nein, ihr könnt ihn nicht ausschließen. Zum Glück. Ich feinde es seltsam, da wollt ihr strenger als der AG sein und jemanden wegen Kleinigkeiten ausschließen ...
ein aktiver BR sollte wissen, dass er dass nicht kann
19.11.2008 um 10:17 Uhr
Hallo "Der alte Heini" und "Magenta",
Danke für die tollen Antworten....
Nicht jeder ist offensichtlich schon seit Jahren im BR und kennst sich sooo toll aus wie Ihr. Ein Forum ist zum Informationsaustausch da und ich denke, dass ich meine Frage ordentlich gestellt habe und kenne es eigentlich auch nur so, dass man dann eine ordentliche Antwort kriegt. Gut, habe ich mich wohl getäuscht. Nichts für ungut. Will hier keine Grundsatzdiskussionen starten.
@ Carrie & Laffo, danke für Eure Antwort.
Gruß
Samuel
19.11.2008 um 12:25 Uhr
Samuel man hilft ja immer wieder gerne. Und trotzdem, ein Gremium Betriebsrat kann nicht einmal solch eine Frage beantworte. Das ist traurig!! Wenn wir über ein vorbildliches Verhalten sprechen, gilt dies auch für alle Betriebsratsmitglieder.
Mitglieder des BR haben auch die Verpflichtung sich im Rahmen ihres Ehrenamtes entsprechen zu bilden, damit sie auch ihrer Arbeit als BR ordentlich erledigen könne. (BAG vom 21.04.1983 - 6 ABR 70/82)
Eine ordentliche Arbeit im Betriebsrat ist nur möglich, wenn jedes Mitglied im Betriebsrat über das erforderliche Mindestwissen zur Erfüllung seiner Aufgaben verfügt. Diese Kenntnisse werden in der Regel durch den Besuch von geeigneten Schulungen erworben. (BAG vom 05.11.1981 - 6 ABR 50/79).
Bilden die BR Mitglieder sich nicht entsprechen, so dürfte dies eine Verletzung von gesetzlichen Pflichten sein. Schaut man sich nun den § 23 Abs. 1 BetrVG an, so wirst du erkennen, wer aus dem BR ausgeschlossen werden kann
19.11.2008 um 17:30 Uhr
Bin nun wahrlich nciht immer der gleichen Meinung wie "der alte Heini", in dieser Sache aber zu 1000%
Darüber hinaus möchte ich mal eine Frage stellen: Ihr sollt doch die AN schützen, ist ein BRM kein AN in diesem Sinne? Wenn der AG mit den zu erbringenden Leistungen doch zufroieden ist, warum beschwert ihr euch dann? Geht ihr auch hin und schwärzt andere Kollegen an beim AG? Klasse BR!!! Ich bin ganz der Meinung der anderen - gehe mal los und besuche Seminare, das ist deine verda.. Pflicht!!!
Also die Threads heute haben es teilweise echt in sich - wie soll ich nur meinen Blutdruck runter kriegen???
Hilfen hierzu bitte hier schreiben ;-)
Bin echt total platt bei solchen Fragen... ich befürchte echt, das die ernst gemeint sind, aber wenn wir glück haben hat die Pizza (lach) Studie Unrecht. Ich hoffe es soooooo sehr!
Gruß DJ
19.11.2008 um 20:46 Uhr
Hallo noch mal,
Sorry, wenn ich hier für hohen Blutdruck und sonstige Beschwerden sorge. Das war keineswegs meine Absicht.
Aber ich möchte trotzdem versuchen (auch wenn mir das wahrscheinlich nicht wirklich gelingen wird) die Gemüter zu beruhigen.
a) wir wollten das Ersatzmitglied, was natürlich ein AN ist, NICHT aus der Firma schmeissen oder ihn sonst irgendwo anschwärzen.
b) Klar ist auch ein Ersatzmitglied ein Mitglied des BR. Aber sollten nicht genau wir mit Beispiel voran gehen? Jemand, der die Kernzeit verletzt, Betrug an der Arbeitszeit begeht, in dem er sich zum Rauchen NICHT ausstempelt, obwohl er es müsste, ist also für Euch OK? Weiter möchte ich mich hier nicht zu dem weiteren Fehlverhalten äußern...
c) Es gab schon Gespräche mit dem Kollegen, die aber nichts - aber auch gar nichts -gebracht haben.
Hier geht es wie gesagt NICHT darum, den Kollegen beim AG anzuschwärzen.
Und vielleicht noch zum Schluss...
d) Wir sind alle noch nicht so lange im BR und sind gerade dabei unsere Pflichseminare zu besuchen. Aber leider können bei uns nicht alle direkt und gleichzeitig alle Seminare besuchen. Ach ja, und wir sind nicht im Wahlturnus gewählt worden, sondern durch eine Firmenteilung ausserhalb der Turnus und auch gerade mal 4 Monate im Amt.
Trotzdem Danke noch mal für die Kommentare und sorry für den hohen Blutdruck. Einen guten Tipp, wie Du den wieder runter kriegst habe ich leider nicht, aber ich würde es mal mit tief durchatmen versuchen...
Schönen Abend noch
Gruß
Samuel
22.11.2008 um 11:49 Uhr
@ Samuel Habe mir lange überlegt, ob ich dazu noch was schreibe. Ich habe mich nach langen Sitzungstagen dafür entschieden. Ich bemühe mich auch sachlich zu bleiben.
"a) wir wollten das Ersatzmitglied, was natürlich ein AN ist, NICHT aus der Firma schmeissen oder ihn sonst irgendwo anschwärzen." Aber genau das machst du oder ihr doch - erst recht, wenn ihr mit dem AG darüber sprecht.
"b) Klar ist auch ein Ersatzmitglied ein Mitglied des BR. Aber sollten nicht genau wir mit Beispiel voran gehen? Jemand, der die Kernzeit verletzt, Betrug an der Arbeitszeit begeht, in dem er sich zum Rauchen NICHT ausstempelt, obwohl er es müsste, ist also für Euch OK? Weiter möchte ich mich hier nicht zu dem weiteren Fehlverhalten äußern..." Was heißt denn hier mit gutem Beispiel vorangehen? Seit ihr die Moralapostel unter dem Herren? Wenn er sich nciht ausstempelt seid ihr nciht dafür da, das zu überprüfen oder sein Ankäger zu sein. Wenn der AG das so mitmacht, ist das doch seine Sache und nciht die eure. Wenn mein AG zu mir sagen würde: "ach DJ bist nen feinen Kerl - ich bezahle dir deinen doppelten Lohn und dafür brauchst du nur noch die hälte der Stunden arbeiten..." würd ich mich freuen und ok sagen. Sollte der BR dann einschreiten und das unterbinden? Ich denke nciht. Es geht den BR auch ncihts an, davon mal abgesehen. Ihr seit keine AN Polizei!!!
"c) Es gab schon Gespräche mit dem Kollegen, die aber nichts - aber auch gar nichts -gebracht haben. " Nochmals - solche Gespräche überhaupt zu führen wenn der AG nicht seiner Seits drum bittet ist eine bodenlose Frechheit in meinen Augen!
"d) Wir sind alle noch nicht so lange im BR und sind gerade dabei unsere Pflichseminare zu besuchen. Aber leider können bei uns nicht alle direkt und gleichzeitig alle Seminare besuchen. Ach ja, und wir sind nicht im Wahlturnus gewählt worden, sondern durch eine Firmenteilung ausserhalb der Turnus und auch gerade mal 4 Monate im Amt." Wenn ich fies wäre würde ich jetzt schreiben: "Unwissenheit schützt vor Strafe nciht". Bin aber nciht fies und antworte vernünftig! Was sind denn Pflichtseminare? Gibt es die überhaupt, wenn ja welche sind das? Das ich nicht innerhalb von 4 Monaten alle GRUNDLAGENSEMINARE besuchen könnt, ist schon klar. Seltsam nur, dass euer Gremium aus kpt neuen BRM besteht, aber auch das könnte man nachvollziehen. Also im ersten GRUNDLAGENSEMINAR lernt man eigentlich die Rechte und Pflichten eines BR und wo dieser politisch steht, also nciht zwischen AG und AN sonder auf der Seite des AN und als Schutzschild davor. Ich schicke dir gleich nen Link und auch den Text darin, der wird hier häufig zitiert. Für euch als "neuen" BR ist das vielleicht ein wenig hilfreich!
Bevor isch das mache sage ich aber nochmals: "Schuster bleib bei deinen Leisten!" Mischt euch in nichts ein, was euch einfach nichts angeht
Wenn du Fragen hast, dann frage, vielleicht hilft dir das bei deienr täglichen BR Arbeit. Bilde dich fort - unterstütze die AN und arbeite nciht gegen sie!
Viel Erfolg und gutes Gelingen
DJ
Der Link www2.igmetall.de/homepages/bremerhaven/file_uploads/informationsblattfrvorgesetztevonbetriebsratsmitgliedern.doc
Der Text
Informationsblatt für Vorgesetzte von Betriebsratsmitgliedern
Sie haben in Ihrer Gruppe, Abteilung, Schicht usw. ein Mitglied des Betriebsrats. Herzlichen Glückwunsch, dass Sie Mitarbeiter/innen haben, die so viel Vertrauen in der Belegschaft Ihres Betriebs genießen, dass sie in den Betriebsrat gewählt wurden. Mit diesem Informationsblatt wollen wir für Sie zu einer möglichst reibungslosen Zusammenarbeit zwischen Ihnen und „Ihrem“ Betriebsrat beitragen.
Der Auftrag des Betriebsverfassungsgesetzes lautet: Arbeitgeber (und Sie als Erfüllungsgehilfe des Arbeitgebers somit auch) und Betriebsrat arbeiten eng und vertrauensvoll zusammen für das Wohl der Arbeitnehmer/innen und des Betriebs.
Um eventuell bestehende Missverständnisse über die Position des Betriebsrates von vorneherein auszuschließen hat das Bundesarbeitsgericht hierzu ein Urteil gefällt, in welchem es um die grundsätzlich unterschiedlichen Interessen (Interessengegensatz) von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite geht. Hier ein paar Auszüge aus diesem Urteil: „...Ohne diesen Interessengegensatz wären gesetzliche Regelungen über die Mitwirkung von Arbeitnehmerseite an Entscheidungen des Arbeitgebers gegenstandslos. Auch das Betriebsverfassungsgesetz setzt diesen Interessengegensatz voraus...Im Betrieb hat der Betriebsrat die Interessen der von ihm repräsentierten Belegschaft wahrzunehmen...Anstelle möglicher Konfrontation tritt zwar die Pflicht zur beiderseitigen Kooperation, dennoch bleibt der Betriebsrat Vertreter der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber. Er ist zu vertrauensvoller Zusammenarbeit, nicht aber dazu verpflichtet, die Interessen der Belegschaft zurückzustellen. Damit obliegt dem Betriebsrat eine „arbeitnehmerorientierte Tendenz“ der Interessenvertretung...“
Sie als Vorgesetzte/r eines BR-Mitglieds sind verpflichtet, „Ihrem“ Betriebsratsmitglied die ungestörte Ausübung seines Betriebsratsamtes zu ermöglichen. Wir haben deshalb im folgenden für Sie die Rechte und Pflichten zusammengestellt, die ein BR-Mitglied gegenüber dem Arbeitgeber und Ihnen als persönlichem Vorgesetzten hat.
1.) Was geht vor: Betriebsratsarbeit oder berufliche Tätigkeit? Das Bundesarbeitsgericht regelt diese Frage ganz klar: Erst kommt die Arbeit für und im Betriebsrat und anschließend der Job. Jeder Betriebsrat hat deshalb einen Anspruch, von seinen beruflichen Verpflichtungen so entlastet/freigestellt zu werden, dass er/sie die Betriebsratsarbeit ordnungsgemäß erledigen kann. Für diese Entlastung müssen Sie sorgen!
2.) Wer entscheidet über den Umfang der Arbeit für den Betriebsrat? Eindeutige gesetzliche Regelung: Nur das einzelne Betriebsratsmitglied selbst! Eine „Genehmigung“ der Betriebsratsarbeit durch den Vorgesetzten, aber auch durch den Betriebsratsvorsitzenden, ist nicht vorgesehen. Würden Sie ein Betriebsratsmitglied (aber auch Jugend- und Auszubildendenvertreter oder Wahlvorstandsmitglied) an der Erfüllung seiner Aufgaben hindern, wäre dies sogar strafbar (Behinderung der betriebsverfassungsrechtlichen Organe wird im Höchstfalle mit Gefängnis bestraft).
3.) Wer entscheidet, wann ein Betriebsratsmitglied seine Aufgaben erledigt? Auch hier die eindeutige Antwort: Nur das einzelne Betriebsratsmitglied selbst! Allerdings: Das Betriebsratsmitglied ist angehalten, auf betriebliche Termine Rücksicht zu nehmen. Im Einzelfall ist die Dringlichkeit der Betriebsratsarbeit entscheidend.
4.) Kann das Betriebsratsmitglied den Arbeitsplatz ohne weiteres verlassen? Im Prinzip ja. Es muss sich allerdings so ab- und wieder zurückmelden, wie man das in Ihrem Betrieb allgemein tut, wenn ein Mitarbeiter seinen Arbeitsplatz verlässt. Wenn es Schwierigkeiten gibt, vereinbaren Sie mit dem Betriebsratsmitglied, wie Ab- und Rückmeldung stattfinden sollen.
5.) Was gehört alles zur Betriebsratsarbeit? Der häufigste Irrtum ist, dass Betriebsratsarbeit nur die Teilnahme an den Betriebsratssitzungen bedeutet. Zur Betriebsratsarbeit gehören aber z.B. auch Teilnahme an Gesprächen mit dem Arbeitgeber, Teilnahme an Betriebsbesichtigungen, Aufsuchen von Arbeitnehmern an ihrem Arbeitsplatz, Teilnahme an Gesprächen mit Gewerbeaufsichtsamt, Berufsgenossenschaften, Gewerkschaften, Betriebsärzten oder sonstigen Institutionen, Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen des Betriebs, Teilnahme an Sitzungen von Arbeitsgruppen und Ausschüssen des Betriebsrats, Sprechstunden, Personalgespräche, Vorbereitung von Betriebsratssitzungen, Arbeit im Betriebsratsbüro, Lektüre von Gesetzen, Verordnungen und Fachzeitschriften, Beschaffung von Informationen für die Betriebsratsarbeit, z.B. im Internet, Besuch von Betriebsratsfortbildungen und Seminaren usw.
Sie sehen: Die rechtlichen Vorgaben sind eindeutig. Wir empfehlen Ihnen: Sehen Sie in „Ihrem Betriebsratsmitglied“ Ihren Partner, der wie Sie größtes Interesse am Wohl der Arbeitnehmer und Ihres - gemeinsamen - Betriebs hat.
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