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Beurteilungsbogen

K
Kingo
Jan 2018 bearbeitet

In unserem Betrieb läuft im moment alles falsch. Der AG geht ständig an dem BR vorbei Beurteilungsbögen (Interneausbildung) wurden an einen Mitarbeiter herrausgegeben um diesen auszufüllen. Verstößt das gegen §87,§94,und vielleicht §5.

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Community-Antworten (3)

U
Ulrik

17.09.2010 um 15:08 Uhr

Geht das mit den Fragebögen etwas genauer?? Waren das Feedbackbögen, wie den AN eine interne Schulung gefallen hat?? Oder ein Beurteilungsbogen, nach welchem der Trainer nachher bewertet wird?

K
Kingo

17.09.2010 um 18:04 Uhr

Also ein Beurteilungsbogen über eine Interne Ausbildung ( anlernen an einer Maschiene) Die Fragen sind ganz schön krass zb bummelt er ,oder wie schnell,sörter das Betriebsklima hat er einen guten Drat zu seinen Kolegen und so weiter...

R
Rübennase

18.09.2010 um 00:12 Uhr

@Kingo Mein Kenntnisstand ist, dass der Inhalt einer Leistungsbeurteilung der Zustimmung des BR bedarf §94 Abs.2 BetrVG. (Genaueres im Fitting BetrVG mit Handkommentar §94 Allgemeine Beurteilungsgrundsätze). "Ausgeschlossen von der Mitbestimmung sind individuelle Beurteilungen des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber, die keiner Systematik unterliegen."

Man beachte auch §82 Abs.2

Grundsätzlich empfehle ich Betriebsvereinbahrungen mit dem AG abzuschließen. Es könnten auch Regelungen in Tarifverträgen stehen, wenn es denn einen gibt.

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