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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Krankenstand

S
Schnackel
Jan 2018 bearbeitet

Darf der BRV Unterlagen von einzelnen MA über den prozentualen Krankenstand anfordern? Bedarf es dazu eines Beschlusses, oder muß nur der jeweilige MA zustimmen?! Schnackek

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Community-Antworten (2)

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Pappnase

08.02.2011 um 11:51 Uhr

Darf der BR (und für diesen der BRV) nicht alles anfordern? In wie weit der AG die Unterlagen dann raus geben muß bzw. es tut, ist doch die nächste Frage. Tatsache ist, dass solche delikaten Unterlagen in jedem Fall streng vertraulich behandelt werden müssen. Interessant sind in solchen Fällen Vergleiche, z.B. Krankenstand der gesamten Abteilung. Wenn dieser hoch ist, sollte der BR fragen warum; und was getan werden kann, damit die Kollegen nicht krank werden > Verbesserte Arbeitsbedingungen! Betriebliches Eingliederungsmanagement etc. Eine der Hauptaufgaben des BR ist doch, darauf zu achten, dass es der belegschaft am Arbeitplatz gut geht!

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pfeilenbogen

08.02.2011 um 13:58 Uhr

Statistikzahlen kann und sollte der BR bekommen um seine Aufgaben erfüllenzu können. Aber der BRV ist auch nur ein BRM nur mit besonderer Funktion. Er erledigt die normalen Amtsgeschäffte. Sonst handelt er auf Berschlusslage.

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