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Direktionsrecht

H
Hetti
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir sind nicht tarifgebunden.Unsere GL will an einenTeil der Mitarbeiter mehr Lohn zahlen und auch eine Prämie ausschütten. Der BR ist dagegen und fordert die Zahlungen an alle Mitarbeiter. Nun weißt die GL auf ihr Direktionsrecht hin und ist der Meinung hierdurch ihr Vorhaben durchzusetzen zu können. Wir vom BR sind der Meinung, dass das nichts mit Direktionsrecht zu tun hat. Lohn- und Gehalt und somit auch Prämien sind mitsprachepflichtig. Liegen wir da richtig?

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Community-Antworten (5)

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Pappnase

08.02.2011 um 11:41 Uhr

Arbeitsentgelte sind nicht Mitsprache-, sondern Mitbestimmungspflichtig! > § 87 Abs 1 Satz 4 BetrVG Darüber hinaus hat der BR darauf zu achten, dass im Betrieb eine Gleichbehandlung statt findet.

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Forentroll

08.02.2011 um 12:51 Uhr

@Pappnase Wenn du schon mit Paragrafen herumscheist dann bitte richtig: § 87 Abs 1 Satz 10 Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und die Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden sowie deren Änderung; § 87 Abs 1 Satz 4 ist nämlich Zeit, Ort und Art der Auszahlung der Arbeitsentgelte;

P
pfeilenbogen

08.02.2011 um 14:00 Uhr

Das Ansinnen des AG fällt nicht unter das Direktionsrecht. Ihr könnt ja dem Ag mitteilen, dass ihr ggf. als BR einen Fachanwalt hier einbinden werdet.

W
wahlvst

08.02.2011 um 14:01 Uhr

Wenn ihr tarifgebunden seid, wendet euch an die Gewerkschaft. Denn dann ist es Sache der Tarifparteien.

H
Hetti

08.02.2011 um 14:08 Uhr

Hallo Wahlvst Ich habe doch geschrieben, dass wir nicht tarifgebunden sind. Sonst wäre ja alles klar und geregelt.

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