Direktionsrecht
Hallo, wir sind nicht tarifgebunden.Unsere GL will an einenTeil der Mitarbeiter mehr Lohn zahlen und auch eine Prämie ausschütten. Der BR ist dagegen und fordert die Zahlungen an alle Mitarbeiter. Nun weißt die GL auf ihr Direktionsrecht hin und ist der Meinung hierdurch ihr Vorhaben durchzusetzen zu können. Wir vom BR sind der Meinung, dass das nichts mit Direktionsrecht zu tun hat. Lohn- und Gehalt und somit auch Prämien sind mitsprachepflichtig. Liegen wir da richtig?
Community-Antworten (5)
08.02.2011 um 11:41 Uhr
Arbeitsentgelte sind nicht Mitsprache-, sondern Mitbestimmungspflichtig! > § 87 Abs 1 Satz 4 BetrVG Darüber hinaus hat der BR darauf zu achten, dass im Betrieb eine Gleichbehandlung statt findet.
08.02.2011 um 12:51 Uhr
@Pappnase Wenn du schon mit Paragrafen herumscheist dann bitte richtig: § 87 Abs 1 Satz 10 Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und die Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden sowie deren Änderung; § 87 Abs 1 Satz 4 ist nämlich Zeit, Ort und Art der Auszahlung der Arbeitsentgelte;
08.02.2011 um 14:00 Uhr
Das Ansinnen des AG fällt nicht unter das Direktionsrecht. Ihr könnt ja dem Ag mitteilen, dass ihr ggf. als BR einen Fachanwalt hier einbinden werdet.
08.02.2011 um 14:01 Uhr
Wenn ihr tarifgebunden seid, wendet euch an die Gewerkschaft. Denn dann ist es Sache der Tarifparteien.
08.02.2011 um 14:08 Uhr
Hallo Wahlvst Ich habe doch geschrieben, dass wir nicht tarifgebunden sind. Sonst wäre ja alles klar und geregelt.
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