Erstellt am 08.02.2011 um 10:41 Uhr von Pappnase
Arbeitsentgelte sind nicht Mitsprache-, sondern Mitbestimmungspflichtig! > § 87 Abs 1 Satz 4 BetrVG
Darüber hinaus hat der BR darauf zu achten, dass im Betrieb eine Gleichbehandlung statt findet.
Erstellt am 08.02.2011 um 11:51 Uhr von Forentroll
@Pappnase
Wenn du schon mit Paragrafen herumscheist dann bitte richtig:
§ 87 Abs 1 Satz 10
Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und die Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden sowie deren Änderung;
§ 87 Abs 1 Satz 4 ist nämlich
Zeit, Ort und Art der Auszahlung der Arbeitsentgelte;
Erstellt am 08.02.2011 um 13:00 Uhr von pfeilenbogen
Das Ansinnen des AG fällt nicht unter das Direktionsrecht. Ihr könnt ja dem Ag mitteilen, dass ihr ggf. als BR einen Fachanwalt hier einbinden werdet.
Erstellt am 08.02.2011 um 13:01 Uhr von wahlvst
Wenn ihr tarifgebunden seid, wendet euch an die Gewerkschaft. Denn dann ist es Sache der Tarifparteien.
Erstellt am 08.02.2011 um 13:08 Uhr von Hetti
Hallo Wahlvst
Ich habe doch geschrieben, dass wir nicht tarifgebunden sind. Sonst wäre ja alles klar und geregelt.