Folgende Frage bei einer ausserordentlichen Kündigung gilt ja der Paragraph § 626 Abs. 2 BGB.
Dort heisst ja innerhalb von 14 Tagen muss die Kündigung mitgeteilt werden .Was passiert wenn bei der Person am 24.01.2011 ein Fehlverhalten festgestellt wurde .Dem BR und dem Mitarbeiter erst am 04.02.11 Mitgeteilt wird und der BR erst am 07.02.11 ablehnt . Die Kündigung wird dann am 08.02.11 zugestellt also erst am 16 Tag . Gilt dann die Ordnunggemässe Unterrichtung inneralb von 14 Tagen vom 4.02.11 oder erst die Zustellung am
08.02.11. Was dann ja nach § 626 Abs. 2 BGB.
zu spät wäre?????