Erstellt am 07.02.2011 um 22:52 Uhr von DrHouse
ladykracher,
entferne bei Deiner ersten Frage das Häkchen bei "nur 7 Antworten zulassen". Dann kannst Du diese Frage drunter schreiben. Sonst kann keiner nachvollziehen, was Du meinst.
MfG Dr.House
Erstellt am 08.02.2011 um 00:09 Uhr von ladykracher
Vielen Dank, habe ich bereits gemacht als ich die Begrenzung sah. Aber Einige können mir doch folgen :)
lg
Erstellt am 08.02.2011 um 05:59 Uhr von Rattle
Hallo,
meiner meinung nach ist beim auslosen nur die reihenfolge der EBRM festgelegt und niemand ist entgültig raus.
mfg
Erstellt am 08.02.2011 um 07:30 Uhr von BRVLH
Ich würde nicht so argumentieren wie die anderen es im anderen Beitrag geschrieben haben.
Grund: Es ist durchaus Möglich das Stimmengleichheit besteht da immer die Geschlechterquote berücksichtigt werden muss genauso wichtig ist es, was für ein Wahlverfahren angewendet wurde, Personen- oder Listenwahl?? Nichts von diesem ist in deinem Beitrag @ladykracher zu lesen und wer hier spekuliert hat in eine Glaskugel geschaut ;)
Also ein paar mehr Infos wären schon nötig um dir direkter zu antworten.
Erstellt am 08.02.2011 um 09:35 Uhr von ladykracher
@BRLVH
Um die fehlenden Info´s zu ergänzen: Laut Geschlechterquote sind die Frauen in der Mehrheit. Bis dato 3 Frauen und 2 Männer bei einer Belegschaftgrösse von ca. 80 Beschäftigten. Es sind 2 Männer in der Warteschleife.Es gab damals eine Listenwahl.
LG Ladykracher
Erstellt am 08.02.2011 um 09:55 Uhr von DocPille
@Ladykracher
ich kann mir nicht vorstellen das bei Listenwahl bei den beiden Stimmengleichheit besteht.
Die Frage die sich noch stellt,von welcher Liste war der BRV,von welcher Liste sind die beiden EBM.
Erstellt am 08.02.2011 um 12:40 Uhr von ladykracher
@docPille
so forste mich durch das alte Wahlducheinander. Eigentlich war es eine Personenwahl, aber es gab zwei Listen. Deswegen bin ich irrtümlich von einer Listenwahl ausgegangen.
Und jetzt????
Hilfeeeee
Erstellt am 08.02.2011 um 13:24 Uhr von DocPille
@Ladykracher
und wie wurde dann ausgewertet,ich hoffe doch nach d'Hondt???
Erstellt am 08.02.2011 um 13:53 Uhr von rkoch
> Eigentlich war es eine Personenwahl, aber es gab zwei Listen.
DAS GEHT NICHT! So bald es zwei Listen gibt IST ES LISTENWAHL. Wenn die zwei Listen vermischt worden sind um Personenwahl zu erreichen ist das ein derart großer Fehler, das diese Wahl JEDERZEIT vom Arbeitsgericht (natürlich nur auf Antrag) für nichtig erklärt werden kann!
Egal. So lange keiner dran rührt... Aber dann ist es jetzt auch schon egal wie ihr die Sache mit der Stimmengleichheit auflöst. Macht es einfach. Schlimmer kanns nicht werden.
Erstellt am 08.02.2011 um 13:54 Uhr von DocPille
das kinde ist wohl eh schon in den Brunnen gefallen