W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kein Mitglied für den Gesamtbetriebsrat

D
Djurens
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, um noch einmal auf meine Fragestellung vom 08.02. zurückzukommen(kein BR Mitglied will in den GBR). Der GBR besteht aus 8 Mitgliedern, aber auf Grund der Stimmengewichtung hat ein Betrieb(2 Mitglieder) immer die Stimmenmehrheit. Wir haben also keinen Einfluß auf die Beschlüsse. Dieses ist in der Vergangenheit des öfteren vorgekommen(deshalb habe ich auch mein Mandat niedergelegt), der herrschende Betrieb bestimmt und setzt seine Interessen durch und wir kleinen müssen folgen. Nun will sich das auch keiner meiner BR Koll. antun. Wir vertreten unsere Koll. mit allen uns zur Verfügung stehende Mittel und das bisher ganz gut. Ich kann aber niemanden zwingen in den GBR zu gehen?? Danke für super Antworten bisher, aber es kommt noch schlimmer! Derzeit ist dieser Betrieb mit der kleinste, wir sind nach MA absolut der größte Betrieb und das ist für uns so frustierend. Aber die Stimmengewichtung zählt am Tag der Wahl und da war es nicht so. Könnt Ihr unseren Frust verstehen???

1.87809

Community-Antworten (9)

R
rainerw

09.02.2012 um 20:57 Uhr

8 Mitglieder... sagt mir 4 Betriebe. Wie sieht es denn mit den anderen Betrieben aus, das ihr zusammen keine Mehrheit bei Entscheidungen erreicht? Geht aus eurem Werk keiner zum GBR, erreicht ihr genau so viel als wenn ihr geht und überstimmt werdet. Dann nämlich wird über eure Köpfe hinweg entschieden. Die Marschrichtung kann nur "Gute Argumente" liefern heissen und kämpfen

P
Peanuts

09.02.2012 um 21:29 Uhr

"Ich kann aber niemanden zwingen in den GBR zu gehen?? "

Der BR ist VERPFLICHTET Mitglieder in den GBR zu entsenden. Euer BR ist auch VERPFLICHTET für jedes entsandte BRM mind. ein Ersatzmitglied zu bestellen.

Was soll so ein Quatsch, nicht mehr hingehen zu wollen? Dabei handelt es sich um eine GROBE PFLICHTVERLETZUNG, welche die Auflösung des BRs rechtfertigt.

S
Streikposten

09.02.2012 um 21:34 Uhr

...es kann auch anders gehen. Die BRM verlieren ihre Mandate und EBRM rücken nach, vielleicht haben diese ja mehr Sinn für das BetrVG.

Weiter, auch -Minderheiten- können mit guten Argumenten -Mehrheiten- überzeugen.

Das Verahlten von Dir und eurem BR erinnert micht an Kindern im Sandkasten, welche zu Mama laufen und sagen, da will/gehe ich nicht mehr hin, denn die lassen mich nicht mitspielen

W
wahlvst

09.02.2012 um 21:44 Uhr

Djurens

zu den vielen richtigen Anworten ergänzend noch folgenden Hinweis: Mit dem Mandatsentzug verliert das BRM sofort jegleichen besonderen Schutz aus dem Mandat, also auch den besonderen Kündigungsschutz. Das erfreut sich dann ggf. den AG.

P
Peanuts

09.02.2012 um 22:13 Uhr

"...es kann auch anders gehen. Die BRM verlieren ihre Mandate und EBRM rücken nach, ..."

Hä? Würde der 23er gezückt, ginge es einzig und allein um die Auflösung des BRs und mit Sicherheit nicht um den Ausschluss einzelner BRM.

P
Petrus

13.02.2012 um 11:18 Uhr

8 Mitglieder... sagt mir 4 Betriebe.

Und wenn sich die drei "kleinen" einig sind, dass sie einen Beschluss gar nicht wollen, weil er ausschließlich dem einen "großen" nützt, erklären sie geschlossen ihre Nichtteilnahme an der entsprechenden Beschlussfassung. Der "große" hätte zwar immer noch die Mehrheit laut Stimmgewicht - nur ist der GBR dummerweise für diesen TOP gemäß 51.3 nicht beschlussfähig...

R
rkoch

14.02.2012 um 10:11 Uhr

erklären sie geschlossen ihre Nichtteilnahme an der entsprechenden Beschlussfassung.

Was allerdings wieder eine grobe Pflichtverletzung der teilnehmenden BRM wäre....

Aber am Ende sollte man auch die Kirche im Dorf lassen. Die kleinen BR sollen am Ende ja "nur" die Bedürfnisse ihres Betriebes im GBR vertreten, und so weit diese beachtlich sind sollten auch die BRM welche die Mehrheit vertreten diese nicht einfach vom Tisch wischen. Wenn diese kleinen BR aber gar nicht am GBR teilnehmen brauchen sie sich nicht zu wundern wenn ihre Belange nicht einmal gehört werden.... Besser einen Fuß in der Tür als nur dabei zuschauen wie der GBR die Tür vor der Nase zuschlägt.

P
Petrus

14.02.2012 um 11:05 Uhr

erklären sie geschlossen ihre Nichtteilnahme an der entsprechenden Beschlussfassung. Was allerdings wieder eine grobe Pflichtverletzung der teilnehmenden BRM wäre....

Sicher?

Oder um mal einen langjährigen Forumsteilnehmer zu zitieren: "Eine Stimmenenthaltung ist kein Votum FÜR den Beschluß, zählt also als NEIN. Davon abzugrenzen ist die NICHTTEILNAHME an der Abstimmung. In diesem Fall zählen die nicht teilnehmenden BRM als ABWESEND. Die Nichtteilnahme muss allerdings i.d.R. VOR der Beschlußfassung erklärt werden, evtl. indem die betreffenden BRM tatsächlich den Sitzungsraum verlassen." (2010-11-29 - 08:56 Uhr von rkoch)

Dass dies eine Pflichtverletzung sei, erwähntest Du damals mit keiner Silbe...

R
rkoch

14.02.2012 um 15:29 Uhr

Die Nichtteilnahme am Beschluß für sich alleine ist keine Pflichtverletzung, Beschlüsse ABSICHTLICH/GEZIELT dadurch zu verhindern, dass so viele BRM die Nichtteilnahme erklären dass der Betriebsrat beschlussunfähig wird hingegen schon...

Die Pflichtverletzung liegt darin den Betriebsrat absichtlich/mutwillig lahmzulegen. Es mag noch am zu behandelnden TOP liegen ob eine derartige Pflichtverletzung grob ist (oder überhaupt eine), ggf. auch daran was danach passiert (sprich: wenn der Beschluß nur deshalb boykotiert wird weil der Beschlußantrag widersinnig ist - also unabhängig vom Ergebnis nicht die Meinung der BR widerspiegelt - , mit anderem Wortlaut hingegen von den BRM akzeptiert wird). Es "kommt also darauf an".

vgl. DKK Rn. 8 zu §33 BetrVG: Die Herbeiführung der Beschlussunfähigkeit ohne triftigen Grund kann eine Pflichtverletzung i. S. d. § 23 Abs. 1 sein.

Einen Beschluß nur deshalb boykotieren zu wollen, weil man aufgrund der gesetzlichen Stimmenverhältnisse in der Unterzahl ist, ist IMHO immer grob pflichtwidrig. Es liegt in der Natur der gesetzlichen Lage das diese Situation eingetreten ist, das ist kein Grund zu derart rechtsbeugenden Maßnahmen zu greifen.

Ihre Antwort