Chef ist nicht geimpft
Hallo zusammen ,
mein Chef ist nicht geimpft . Darf ich mir als BR seinen negativen Testnachweis zeigen lassen ?
Community-Antworten (10)
29.11.2021 um 10:55 Uhr
selbstverständlich nicht
Der BR ist niemals Betriebspolizei
29.11.2021 um 10:55 Uhr
Hallo, in Deiner Funktion als BR sehe ich das nicht, aber auch von keinem anderen Mitarbeiter. Wenn Du aber der Kontrolleur am Eingang bist dann ja
29.11.2021 um 10:56 Uhr
Nein, weil Du nicht der AG bist. Aber das Gesetz gilt für alle Betriebsangehörigen, also auch für den Chef. Kontrollieren kann das dann nur das GA oder Landkreisbeauftragte. Du kannst also nur die Behörden bitten zu kontrollieren oder den Chef freundlich fragen
Die Kontrolleure sind abhängig vom Chef, die werden das nicht oft machen, wenn der Chef das nicht will
29.11.2021 um 11:07 Uhr
Mein Chef steht zu der Impfung nicht unbedingt positiv . Und somit ist er ja auch ein Risiko für alle anderen. Die Corona Richtlinien bei uns im Hause sagen ja das wir Kontrolleure brauchen aber haben tun wir keine . Kann ich als BR verlangen das dem nachgekommen wird ?
29.11.2021 um 11:11 Uhr
Da mit dem Thema absolut nicht zu spaßen ist würde ich mich an die zuständige Behördenstelle wenden.
29.11.2021 um 11:41 Uhr
Der BR kann die Kontrolleure nicht verlangen, weil das nicht vorgeschrieben ist. Vorgeschrieben ist das Vorliegen von 3-G vor Betreten des Betriebsgelände, nicht dass der AG Kontrolleure anstellen muss. Der AG muss das dokumentieren, dass die 3-G-Regel und Zertifikate vorliegen.
und nur weil der Chef der Impfung kritisch gegenübersteht heißt das ja nicht, dass er nicht 3-G ist. Evt ist er Genesener oder Getestet. Da der AG die 3-G sicherstellen muss und er der AG ist, bedarf es keiner Kontrolle. Weil er der Verantwortliche ist und sich selbst die Einhaltung der 3-G bestätigen kann.
Somit muss der BR auf die Einhaltung der VO hinweisen, wie der AG das umsetzt ist seine Aufgabe. Wenn er gar nichts macht, dann die Behörden informieren.
29.11.2021 um 16:49 Uhr
Naja,
die gesetzliche Regelung ist doch not etwas schärfer. Der AG muss nicht nur "Vorliegen der 3G Regel dokumentieren" (was soll das sein???), sondern er muss durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass alle Arbeitnehmer beim Betreten des Betriebsgeländes den 3G Status nachweisen. Das wird er nach allem, was man sich vorstellen kann nur durch physische (z.B. durch Kontrolleure) oder durch technische Maßnahmen (z.B. 3G Status auf dem Dienstausweis hinterlegen) erreichen können.
29.11.2021 um 17:05 Uhr
@EDDFBR mit Vorliegen der 3-G-Regel meinte ich: der AG muss sicherstellen, das nur MA die geimpft oder genesen oder getestet sind, das Betriebsgelände betreten. Dieses muss er dokumentieren. Das wie ist ihm freigestellt. Somit kann der AG sich selbst kontrollieren und der TE wird in diesem Punkt nichts ausrichten können.
29.11.2021 um 17:31 Uhr
"Somit kann der AG sich selbst kontrollieren und der TE wird in diesem Punkt nichts ausrichten können."
Vorsicht ... der TE spricht von "mein Chef" ... das bedeutet noch lange nicht "mein Chef = der AG". ;-))))
29.11.2021 um 17:33 Uhr
@Relfe Du hast vergessen Vermutungsmodus ein und aus zu schreiben.
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