Erstellt am 29.11.2021 um 09:55 Uhr von Pickel
selbstverständlich nicht
Der BR ist niemals Betriebspolizei
Erstellt am 29.11.2021 um 09:55 Uhr von rtjum
Hallo,
in Deiner Funktion als BR sehe ich das nicht, aber auch von keinem anderen Mitarbeiter.
Wenn Du aber der Kontrolleur am Eingang bist dann ja
Erstellt am 29.11.2021 um 09:56 Uhr von Relfe
Nein, weil Du nicht der AG bist.
Aber das Gesetz gilt für alle Betriebsangehörigen, also auch für den Chef.
Kontrollieren kann das dann nur das GA oder Landkreisbeauftragte.
Du kannst also nur die Behörden bitten zu kontrollieren oder den Chef freundlich fragen
Die Kontrolleure sind abhängig vom Chef, die werden das nicht oft machen, wenn der Chef das nicht will
Erstellt am 29.11.2021 um 10:07 Uhr von BobRoss
Mein Chef steht zu der Impfung nicht unbedingt positiv .
Und somit ist er ja auch ein Risiko für alle anderen. Die Corona Richtlinien bei uns im Hause sagen ja das wir Kontrolleure brauchen aber haben tun wir keine . Kann ich als BR verlangen das dem nachgekommen wird ?
Erstellt am 29.11.2021 um 10:11 Uhr von Dummerhund
Da mit dem Thema absolut nicht zu spaßen ist würde ich mich an die zuständige Behördenstelle wenden.
Erstellt am 29.11.2021 um 10:41 Uhr von Relfe
Der BR kann die Kontrolleure nicht verlangen, weil das nicht vorgeschrieben ist.
Vorgeschrieben ist das Vorliegen von 3-G vor Betreten des Betriebsgelände, nicht dass der AG Kontrolleure anstellen muss.
Der AG muss das dokumentieren, dass die 3-G-Regel und Zertifikate vorliegen.
und nur weil der Chef der Impfung kritisch gegenübersteht heißt das ja nicht, dass er nicht 3-G ist. Evt ist er Genesener oder Getestet. Da der AG die 3-G sicherstellen muss und er der AG ist, bedarf es keiner Kontrolle. Weil er der Verantwortliche ist und sich selbst die Einhaltung der 3-G bestätigen kann.
Somit muss der BR auf die Einhaltung der VO hinweisen, wie der AG das umsetzt ist seine Aufgabe.
Wenn er gar nichts macht, dann die Behörden informieren.
Erstellt am 29.11.2021 um 15:49 Uhr von EDDFBR
Naja,
die gesetzliche Regelung ist doch not etwas schärfer. Der AG muss nicht nur "Vorliegen der 3G Regel dokumentieren" (was soll das sein???), sondern er muss durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass alle Arbeitnehmer beim Betreten des Betriebsgeländes den 3G Status nachweisen. Das wird er nach allem, was man sich vorstellen kann nur durch physische (z.B. durch Kontrolleure) oder durch technische Maßnahmen (z.B. 3G Status auf dem Dienstausweis hinterlegen) erreichen können.
Erstellt am 29.11.2021 um 16:05 Uhr von Relfe
@EDDFBR
mit Vorliegen der 3-G-Regel meinte ich: der AG muss sicherstellen, das nur MA die geimpft oder genesen oder getestet sind, das Betriebsgelände betreten.
Dieses muss er dokumentieren.
Das wie ist ihm freigestellt.
Somit kann der AG sich selbst kontrollieren und der TE wird in diesem Punkt nichts ausrichten können.
Erstellt am 29.11.2021 um 16:31 Uhr von celestro
"Somit kann der AG sich selbst kontrollieren und der TE wird in diesem Punkt nichts ausrichten können."
Vorsicht ... der TE spricht von "mein Chef" ... das bedeutet noch lange nicht "mein Chef = der AG". ;-))))
Erstellt am 29.11.2021 um 16:33 Uhr von Dummerhund
@Relfe
Du hast vergessen Vermutungsmodus ein und aus zu schreiben.