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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitglied MAV wird Zugang zur Klausurtagung verwehrt

B
Bethrunde
Nov 2021 bearbeitet

darf als MAV-Mitgied nicht an der Klausur teilnehmen, weil der Versammlungsort nur geimpft und genesen zulässt. MAV- Vorstand versäumt einen Versammlungsort zu finden, der geimpft genesen getestet als Möglichkeit bietet. Hätte vorstand einen entsprechenden Ort finden müssen? Darf ich als Mitglied ausgeschlossen werden oder hätte dann die ganze Klausur abgesagt werden müssen, da ein Mitglied die Teilnahme verweigert wird? Wir sind der MAV dem Kirchenrecht zu- und untergeordnet. Als große diakonische Einrichtung hätte der Vorstand einen anderen Versammlungsort in der Einrichtung finden können...

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Community-Antworten (9)

M
Moreno

30.11.2021 um 11:34 Uhr

Du hast Dich ja durch die Impfverweigerung selber ausgeschlossen warum sollten andere darunter leiden ?

R
rtjum

30.11.2021 um 11:36 Uhr

ich kenne mich im Kirchenrecht nicht aus, aber lies mal hier https://community.beck.de/2021/11/22/arbeitsgericht-bonn-kein-ausschluss-eines-betriebsratsmitglieds-mit-aktuellem-negativen-pcr-test-an

evtl. hilft Dir das, ob Betriebsräteversammlung oder Klausurtagung macht für mich keinen Unterschied. Problem bei Dir ist halt, dass es nicht der Veranstalter verlangt sondern der Veranstaltungsort. Kannst du nicht hybrid teilnehmen?

U
UdoWoe

30.11.2021 um 12:20 Uhr

Leider "tickt" das Kirchenrecht anders, als es bei normalen Betriebsräten der Fall ist rtjum. Da wäre ich sehr vorsichtig. Habe dies leider auch schon als Ehrenamtsinhaber erfahren müssen. Mir stellt sich die Frage warum die Person nicht geimpft ist. Weil Sie dies nicht möchte oder weil diese aus Gesundheitlichen Gründen es nicht kann. Es wird schwierig werden eine Teilnahme zu erzwingen. Zuerst einmal gibt der Veranstaltungsort die Bedingungen vor, dann der Veranstalter.

E
Erbsenzähler

30.11.2021 um 14:12 Uhr

@bethrunde Mal daran gedacht, ob es in deinem Bundesland nur 2G für Veranstaltungen gilt? Da kannst du lange für einen 3G-Veranstaltungsraum suchen...

B
Bethrunde

30.11.2021 um 14:38 Uhr

Ich danke allen, die mir eine Hilfe.B. Text Urteil oder wertschätzende Fragen gestellt haben. Natürlich gibt der Veranstaltungsort die Maßnahme vor. Aber wie bereits eingangs geschrieben sind wir eine extrem große diakonische Einrichtung und der MAV Vorstand hätte einen anderen Veranstaltungsort mit 3 G finden können. Mich erstaunt, dass auf diesen Aspekt nicht eingegangen worden ist.

K
Kjarrigan

30.11.2021 um 14:59 Uhr

weil es - noch - keine Rechtsprechung zu diesem Thema gibt. Erstens stellt sich die Frage: Hat das MAV Mitglied dem MAV Vorstand mitgeteilt, dass es nicht 2 G ist?
2. Gibt es überhaupt Örtlichkeiten die 3 G anbieten würden. 3. Wieviel Aufwand müsste der MAV Vorstand denn unternehmen um einen "für alle Eventualitäten" geeigneten Ort zu finden. 4. Ist das einfach ein Versehen , weil er dachte alle hätten 2 G oder hat der MAV Vorstand dich ganz bewusst ausgeschlossen (was von dir zu beweisen wäre. 5. Kannst du nicht online Teilnehmen Klausurtagung = "NUR" Besprechung / Schulung keine Beschlüsse? also wie wichtig ist die Tagung 6. Wie lange steht die Einladung schon - oder ist 2G kurzfristig eingesetzt worden.

B
Bethrunde

30.11.2021 um 15:38 Uhr

Zu 1. da ich 2Wochen nicht vor Ort war, wusste ich von veränderten G Regel nicht

Zu 2 und 3. Es gibt 3 G Möglickeiten, wieviel Aufwand weiß ich nicht

zu 4. Es ist auf jeden Fall ein Versehen ist nicht mit Absicht gemacht worden. Meine Frage bezieht sich auf die Frage, ob ein MAV Mitglied so einfach ausgeschlossen werden kann oder verpflichtet ist, eine Alternative Möglichkeit heute morgen anbieten müssen.

Zu4. Zum Beispiel über Zoom, wurde mir nicht angeboten

Zu5 . Ich weiß nicht, ob heute Beschlüsse gefasst werden. Wenn es eilig wäre, würde das auch auf den Klausurtagung erledigt werden. Ist keine Schulung sondern wir reden über wichtige gesammelte Themen, die wir dann einmal im Jahr ausführlich besprechen

Zu6. Einladung war schon vor mehreren Monaten. 2 G wurde jetzt erst eingeführt. Vorstand hat vergessen, mich richtig zu informieren, aber war nicht böse gemeint, darum geht es mir nicht.

C
celestro

30.11.2021 um 16:13 Uhr

was sagt denn der Vorstand dazu? Geht es jetzt darum auszuloten, was der machen müsste? Wenn man sich gut versteht und es ein Versehen war, würde ich ja davon ausgehen ... das der Vorstand sich bemeüht, den Fehler zu beseitigen. Oder?

B
Bethrunde

30.11.2021 um 16:56 Uhr

…genau, ich wollte hier ausloten, worauf die gesamte MAV zu achten hat, …genau, ich gehe auch von einem Versehen aus, wir konnten nicht reden, da er ja gerade in der Klausur ist, danke der Nachfrage

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