Überstunden für den Krankenschein
Hallo zusammen, geht so etwas überhaupt?! Beim Abgeben der Krankschreibung bei der Abteilungsleiterin, kam sofort von Ihr, da müssen erst die Überstunden verrechnet werden bevor die Krankschreibung greift. So etwas habe ich noch nie gehört, geht das und auf was beruht die Aussage der ALin. Gruß Frodo
Community-Antworten (5)
07.02.2011 um 15:43 Uhr
@ Frodo, das geht garnicht, frage doch Deine ALin auf welches Gesetz sie sich beruft.
07.02.2011 um 16:29 Uhr
Ausser natürlich, die Kollegin hätte für den (die) besagten Tag(e) bereits das Abgelten von Überstunden beantragt und genehmigt bekommen.
Aber wenn sie regulär geplant war, dann geht die Aussage der der ALin gar nicht.
07.02.2011 um 17:12 Uhr
könnt ihr mir hierzu nicht einen Tip geben worauf ich mich berufen kann. Warum sie so etwas nicht tun kann oder überhaupt darf. Frodo
07.02.2011 um 17:30 Uhr
Entgeltfortzahlungsgesetz § 3 (1) Satz 1, § 4 (1) und § 5 (1)
07.02.2011 um 19:58 Uhr
Frodo, da müssen erst die Überstunden verrechnet werden bevor die Krankschreibung greift. Wenn unfassbare Behauptungen von Vorgesetzten fallen, immer nach der Rechtsgrundlage fragen. Diese jedenfalls ist gequirlter Blödsinn.
Krank ist grundsätzlich wie gearbeitet:
sind Überstunden oder Mehrarbeit im Dienstplan vorgesehen und man wird krank, sind Überstunden oder Mehrarbeit auch während der Krankheit gutzuschreiben.
Krank im Zeitkonto Ist die regelmäßige Arbeitszeit längere Zeit ungleichmäßig verteilt worden und hätte ein Arbeitnehmer Zusatzschichten oder längere Schichten leisten müssen, wenn er nicht krank geworden wäre, dann müssen ihm diese Zeiten im Krankheitsfall auf dem Zeitkonto gutgeschrieben werden. Eine betriebliche Regelung, wonach Zeitschulden nur durch tatsächliche Arbeitsleistung ausgeglichen werden können, verstößt gegen das Lohnausfallprinzip des § 4 Abs. 1 EFZG. (BAG vom 13.2.2002 - 5 AZR 470/00)
Ist Freizeitausgleich für Überstunden im Dienstplan vorgesehen, so ist auch dieser bei Krankheit anzurechnen:
Freizeitausgleich im Krankheitsfall Amtlicher Leitsatz:..... vorgesehener Überstundenausgleich durch bezahlte Arbeitsbefreiung ist grundsätzlich auch während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit möglich. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Zeiten der Arbeitsbefreiung schon vor dessen Erkrankung bekannt gegeben hat. (BAG, 7. Senat am 4.9.1985, 7 AZR 531/82)
Ausnahme: Ist zum Zeitpunkt der Dienstplanerstellung erkennbar, dass der Arbeitnehmer im vorgesehenen Zeitraum des Freizeitausgleichs weiterhin arbeitsunfähig krank sein wird, ist der Freizeitausgleich nachzugewähren oder gegebenenfalls abzugelten. (LAG Düsseldorf, am 06.06.2006, 16 (18) Sa 167/06)
Ansonsten sollte die Abteilungsleitung in die von Ulrik angegebenen §§ schauen.
Verwandte Themen
Überstunden
ÄlterLiebe Kollegen In unserer Firma werden seit ca 18 Monaten nur noch ein gewisser Teil der Überstunden mit Zuschlägen vergütet ,der Rest auf ein Zeitkonto gutgeschrieben und zwar 1:1 ohne jegliche Zusc
Abmahnung wegen nicht direkter Abmeldung beim Vorgesetzten im Krankheitsfall
ÄlterHallo, ich habe eine Abmahnung bekommen, weil ich mich nicht direkt beim Vorgesetzten abgemeldet habe, sondern im Sekretariat. Er behauptet nun ich hätte unentschuldigt gefehlt. Nur ich konnte nicht p
krankschreibung und datenschutz??
Älterhallo :) eine kollegin rief mich mit folgendem problem an: vor drei wochen besuchte sie einen allgemeinarzt wegen diverser beschwerden und wurde vom selben 4 tage krankgeschrieben. auf arbeit gab
Krankenschein - ein muss bei einem Tag?
ÄlterKolleginnen und Kollegen, bitte gebt mir doch mal eine Antwort auf folgende Frage. Muss ein Mitarbeiter einen Krankenschein vorlegen wenn er sich einen Tag unwohl fühlt. Unser Mitarbeiter hat sich f
Kündigung wegen Androhung von Krankheit - Kann in diesem Fall der Betriebsrat der Kündigung zustimmen ohne Bedenken?
ÄlterHallo, ich habe da eine frage und zwar wie ist die stellungnahme des betriebrates bei einer außerordentlichen Kündigen wegen androhung von Karankheit?????? Also, ein MA beantragt vier Wochen