BRV wird schriftlich angedroht ihn zu verklagen
Hintergrund: Mitarbeiter haben beim BR angefragt, ob sie an einer Abteilungssitzung in Präsenz teilnehmen müssen, obwohl der Arbeitgeber einen Erlass rausgegangen hat in dieser Zeit der immer stärkeren Inzidenzen CORONA, auf solche zu verzichten. Der BR hat den betreffenden Abteilungsleiter per E- Mail angeschrieben und gebeten auf die Präse zveranstaltung zu verzichten gemäß den Corona Vorgaben des Unternehmens. Daraufhin hat der Abteilungsleiter den BR vorgeworfen Unruhe im Betrieb zu schüren und dem BRV gedroht juristisch gegen ihn vorzugehen ... Auch privatrechtlich. Was jetzt tun?
Community-Antworten (4)
28.11.2021 um 17:05 Uhr
Wäre ich der BR würde ich dem Abteilungsleiter fragen ob ich helfen soll beim Einreichen der Klage, oder ob er das alleine hin kriegt.
28.11.2021 um 19:33 Uhr
Was jetzt tun? -> Den Abteilungsleiter entweder auslachen oder bedauern.
Diesen Vorgang bei der nächsten Betriebsversammlung bzw. bei der nächsten Information an die Belegeschaft auch mal erwähnen.
Auf jeden Fall die Geschäftsführung einmal fragen, was für Blendgranaten sie hier als Abteilungsleiter beschäftigt.
28.11.2021 um 19:35 Uhr
Einfach gelassen abwarten. Natürlich kann man da auch ganz anders und viel schärfer reagieren, aber das läge an den Verhältnissen im Betrieb, von denen wir nichts wissen. Eine relativ weiche Reaktion wäre z.B., den AG vom Vorgang in Kenntnis zu setzen und ihm deutlich zu machen, dass der Abteilungsleiter da gerade an einer strafbaren Handlung entlanggeschrammt ist. (Strafbar ist diese Nötigung eigentlich nur deshalb nicht, weil sie so durchschaubar lächerlich ist.) Der AG wird seinerseits vermutlich nicht begeistert sein, wie "großzügig" der Abteilungsleiter die Anordnungen des AG umsetzt. Also: Jede Menge Handlungsalternativen.
28.11.2021 um 20:33 Uhr
Aber ganz ehrlich, besinnt euch auf eure BR Arbeit wie es alterMann ja schon andeutet. Lasst den Abteilungsleiter links liegen und wendet euch an den AG. Vertritt auch er eure Meinung dann sprecht euch ab wer die Belegschaft in welcher Form darüber informiert.
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