Erstellt am 06.02.2011 um 17:54 Uhr von tommygun
Auflösung eures Gremiums und Neuwahlen.
Gruß
Tommy
Erstellt am 06.02.2011 um 18:04 Uhr von pfeilenbogen
Nenyah
schaue Dir den § 23 an. Hier liegt eine grobe Pflichtverletzung vor.
Erstellt am 06.02.2011 um 18:07 Uhr von niceangy
Hallo Nenyah,
ich gehe mal davon aus das du BR-Mitglied bist. Also ein Organ des Betriebsverfassungsgesetz. Als solch ein Organ bist du verpflichtet die Rechte der Arbn. zu wahren und zu schützen. Regelmäßige Betr. Versammlungen stehen dem Arbn. zu um auch mal die Möglichkeit zu haben Sachen anzusprechen die ihn dienstlich belasten. Der BR ist verpflichtet zu prüfen ob diese Sache in sein Zuständigkeitsbereich fällt und gegebenfalls Abhilfe schaffen.Bei so einer Versammlung gibt man dem Arbeitgeber die Möglichkeit zur wirtschaftlichen Lage Stellung zu beziehen was ihr damit unterbindet.
Eine wöchentliche BR-Info am schwarzen Brett ersetzt das nicht. Wovor habt ihr Angst?
Erstellt am 06.02.2011 um 18:11 Uhr von Nenyah
...erst mal dankeschön...das Problem ist, das der Vorsitzende auf Gedeih und Verderb keine Betriebsversammlung machen will, und auch absolut stur reagiert... obwohl er sonst wirklich total prima ist in seiner BR-Arbeit...
die Wirtschaftsdaten werden in einer dreimonatigen Versammlung seitens des Arbeitgebers präsentiert, also diese würden wir wenn dann sowieso nicht in der Versammlung präsentieren...superschwierige Situation...
Erstellt am 06.02.2011 um 18:17 Uhr von niceangy
Weiter,
Eine BR-Versammlung tut nicht weh, wählt für die erste leichte Themen, wie etwa ein Betriebsfest oder vieleicht gibt es ein paar Kollegen dessen Leistung mal positiv erwähnen kann. Man muß in einer Versammlung nicht immer die Konfrontation mit dem Arbeitgeber suchen. Das könnt ihr euch für später aufheben. Es gibt auch Seminare für BR-Versammlungen.Schließe nicht von den anderen BR-Mitgliedern auf dich. Ergreife die Intiative und ziehe die anderen mit deiner Begeisterung mit.
Sag deinen Kollegen, denkt daran nach der Wahl, ist vor der Wahl.
Ein viertel eurer Kollegen reicht aus um eine neue Wahl zu erreichen.
Erstellt am 06.02.2011 um 18:37 Uhr von wahlvst
Nenyah
Wie sieht es denn mit Deinem Einsatz hierzu aus? Es ist nicht die Pflicht des BRV, es ist die Pflicht des BR, also aller BRM.
Also alle BRM incl. Dir gehen ihrer Pflicht nach. Sollten sie es nicht verstoßen alle gegen ihre Pflichten. Letztlich kann man BRV welche ihren Aufgaben und dem BetrVG nicht nachkommen auch abwählen. Doch so wie Du es schreibst, käme dann ja das nächste Problem, denn dann wird es wohl schwer ein BRM zu finden welche diese Funktion und die Aufagben incl. der Betriebsversammlung zu mindest teils vorzubereiten nachkommen möchte.
Also, vor dem klagen, erst selbst aktiv werden und den Pflichten nachkommen.
Erstellt am 06.02.2011 um 19:12 Uhr von Immie
...was kann schlimmstenfalls passieren wenn man keine Betriebsversammlungen macht?...
Wenn es keinen stört...Nichts:-)
Erstellt am 06.02.2011 um 19:25 Uhr von pfeilenbogen
Es könnte ggf. auch mal eine Gewerkschaft hier handeln, denn der § 23 ...eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat oder die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen.
Also, eine Gewerkschaft könnte hier handeln, ggf. auch um BRM zu bekommen, welche ihre Aufgaben/ Pflichten ernstnehmen.
Erstellt am 06.02.2011 um 19:36 Uhr von Nenyah
...tatsächlich ist es so, das wir sehr intensive und auch Ergebnisreiche BR-Arbeit machen,nur will sich keiner hinstellen und diese Versammlung organisieren und präsentieren...und um ehrlich zu sein, für mich allein wirds dann auch fast ein bißchen viel... zusätzlich kommt das wir mehrere Fraktionen im BR sind, und ich glaube ein Teil davon wartet nur darauf uns über diese offene Flanke zu kriegen...
Den Mitarbeitern ist es überwiegen egal, sie kennen es aus den Jahren davor nicht anders.