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Problem mit "arbeitgeberfreundlichen" Betriebsrat, was tun?

N
nick_lezz
Dez 2024 bearbeitet

Hallo. Eines vorweg, ich bin kein Betriebsratsmitglied, hoffe dennoch auf hilfreiche Informationen. Letztens habe ich bei meinen Betriebsrat angefragt, warum seit einigen Jahren keine Betriebsversammlungen mehr stattfinden. Aussage dazu war, es kostet zuviel und es kommen zu wenige Mitarbeiter. Also hat man sich gütlich mit dem Arbeitgeber geeinigt, keine Betriebsversammlungen mehr abzuhalten. Ich bin fassungslos. Ich habe dazu meine Erwartung geäußert, dass im nächsten Jahr Betriebsversammlungen abgehalten werden. Dazu der Hinweis, dass wenn nichts passiert, es eine gerichtlich angeordnete Neuwahl zur Folge haben kann. Ich weiß, dass hierfür ein viertel der Belegschaft zustimmen muss. Und hier ist das Problem. Die Belegschaft ist über weite Teile der Republik verstreut. Man kennt sich nicht perönlich. Nun meine Fragen: Wie kann man die Kollegen erreichen und sozusagen "wachrütteln"? Ist eine Rundmail dazu erlaubt? Reicht ein Kollege der in der Gewerkschaft ist dazu aus, über die Gewerkschaft eine Neuwahl zu erreichen? Was kann man überhaupt als einzelner bzw. eine Handvoll Leute erreichen? Vielen Dank und Grüße

36903

Community-Antworten (3)

C
celestro

27.12.2024 um 10:21 Uhr

"Ist eine Rundmail dazu erlaubt?"

Würde ich sagen, ja. Aber die solltest Du dann trotzdem während der Pause schreiben / abschicken.

"Reicht ein Kollege der in der Gewerkschaft ist dazu aus, über die Gewerkschaft eine Neuwahl zu erreichen?"

Theoretisch schon ... praktisch wird die Gewerkschaft wohl bei einem Mitglied eher nicht groß den Finger rühren.

S
seehas

27.12.2024 um 17:52 Uhr

Mit der Rundmail wäre ich vorsichtig beim Formulieren. So etwas kann schnell als Störung des Betriebsfriedens ausgelegt werden. Du bist durch keine Wahl und kein Amt legitimiert und geschützt, das macht dich angreifbar. Ihr habt einen gewählten BR. Das einzige Vorgehen mit dem du dich nicht selbst in Gefahr bringst ist bei der nächsten Wahl mit einer eigenen Liste anzutreten und die Problematik zu thematisieren. Prinzipiell ist sicherlich der Weg über die Gewerkschaft ein guter. Da kommt es allerdings darauf an, wie stark diese im Betrieb vertreten ist oder ob sie ein aktives Interesse hat in deiner Branche Fuß zu fassen.

LA
Lucius Albucius

29.12.2024 um 14:28 Uhr

Zitat : Letztens habe ich bei meinen Betriebsrat angefragt, warum seit einigen Jahren keine Betriebsversammlungen mehr stattfinden. Aussage dazu war, es kostet zuviel und es kommen zu wenige Mitarbeiter. Also hat man sich gütlich mit dem Arbeitgeber geeinigt, keine Betriebsversammlungen mehr abzuhalten.

Mit dieser Haltung erfüllt der BR den Tatbestand der groben Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten im Sinne des §23 Betriebsverfassungsgesetz. Nicht nur ein viertel der Belegschaft, sondern auch eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft kann beim Arbeitsgericht die Auflösung des Betriebsrats beantragen. Ich empfehle Dir daher, in die Gewerkschaft einzutreten und nach Möglichkeit innerhalb der Belegschaft weitere MA zu motivieren, dies auch zu tun. Dann hat die Gewerkschaft nämlich das Recht, den BR aufzufordern, eine Betriebsversammlung abzuhalten.

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