Erstellt am 06.02.2011 um 16:10 Uhr von alterBrummbär
Erstellt am 06.02.2011 um 16:27 Uhr von paula
aber je nach Leistung kann er dir evtl. kündigen. Nicht ganz einfach aber die leistungsbedingte Kündigung ist durchaus denkbar... google mal "low performer"
Erstellt am 06.02.2011 um 16:32 Uhr von niceangy
Hei
danke für so schnelle antworten.Hier ging es auch nicht um mich. Als BRV kenne ich mich ja ein bischen aus,aber nicht in der Branche des Außendienst. Mein Rat an den Bekannten war, warte ab ob man dir kündigt und lass dich zu nichts zwingen
Erstellt am 06.02.2011 um 16:41 Uhr von nicoline
niceangy
..... und wenn man Dir kündigt, kannst Du (u.U.) innerhalb 3 Wochen Kündigungsschutzklage erheben hast Du doch bestimmt auch noch gesagt, oder ;-))
Erstellt am 06.02.2011 um 16:51 Uhr von niceangy
Ja klar,
Problem der Bekannte weiß nicht mal ob in seinem Unternehmen ein BR besteht.
Viele Leute meinen das der Arbeitgeber bei fehlendem BR sich nicht an Gesetze halten muß. Viele wissen nicht mal das es zum Schutz der Arbn. diese Gesetzt gibt.
Fehlende Aufklährung?
Erstellt am 06.02.2011 um 20:49 Uhr von pfeilenbogen
es gibt aber auch Betriebe da gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht. Weiter gibt es viele Außendienstler welche als Selbstständige arbeiten.
Letzlich kann er ihn zum Kündigen anregen, in dem er von seinem Dorektionsrehct gebrauch macht.
Erstellt am 07.02.2011 um 10:47 Uhr von DrHouse
Trotzdem würde ich als AN nicht selbst kündigen. Da hilft das Direktionsrecht des AG auch nicht.
Außerdem würde der AN, sofern er nicht gleich eine neue Arbeit beginnen kann, eine Sperre vom Arbeitsamt bekommen. Das heisst, 3 Monate kein Geld.
MfG Dr.House