Hallo, wir haben bei uns im Unternehmen einen Betriebsrat gegründet, im Arbeitsvertrag ist eine Regelung getroffen, das mit den Gehalt 10 Stunden abgegolten sind. Durch meine Arbeit im Betriebsrat habe ich jetz auch einen erhöhten Stundenaufwand. Für mich heißt diese Klausel, das ich keinen Anspruch auf Auszahlung habe, allerdings werden mir die 10 Stunden auch jeden Monat gekürzt, kann ich darauf bestehen, das ich diese Stunden wenigstens als Freizetausgleich bekomme?