Erstellt am 04.02.2011 um 20:11 Uhr von sueton
Hallo Andypro !
In allen...?!
(BetrVG ist hier einsehbar) :-)
Grüsse,sueton
Erstellt am 04.02.2011 um 21:47 Uhr von DonJohnson
sueton
Wohl kaum....
1. Der BR hat bei Einstellunf und oder Versetzung ein Zustimmungsverweigerungsrecht
2. Eine Maßnahme zur Einstellung kann der BR nicht initiieren
3. Bei leitenden Angestellten hat der BR nicht mal das - eine solche Einstellung muß ihm nur mitgeteilt werden
4. Um was geht es eigentlich genau?
Erstellt am 04.02.2011 um 21:51 Uhr von sueton
Hallo DJ !
Das Fragezeichen bemerkt... ;-) ?
Erstellt am 05.02.2011 um 00:11 Uhr von SuzieQ
andypro, grundsätzlich wäre der Ausgangspunkt § 99 BertrVG .