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Betriebsrat gründen in Kindergarten mit freiem Träger mehrerer Einrichtungen

A
anonymous24
Jan 2021 bearbeitet

Unser Träger hat einige Kindergärten und übernimmt Mittagsbetreuungen in Schulen. Die Einrichtungen haben alle recht große Entfernung zueinander. Der Träger übernimmt Controlling, Personalfragen, Administratives, etc., sodass die Einrichtungen den Rücken frei haben für die pädagogische Arbeit.

Ich arbeite in einem Kindergarten mit genau 5 Beschäftigten (Leitung vor Ort mitgezählt). Ist es möglich, nur für diesen Kindergarten einen Betriebsrat aufzustellen? Ein Betriebsrat für den Hauptträger würde aufgrund der großen Entfernungen der verschiedenen Einrichtungen keinen Sinn machen.

Wenn ja, inwiefern hätte der Betriebsrat dann Einsicht und Einfluss auf die Personalia (z. B. Gehälter in der Einrichtung), die ja in erster Linie vom Träger verwaltet werden?

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Community-Antworten (1)

S
samira

27.04.2018 um 21:22 Uhr

Wegen eurer Betriebsstrukturen solltet ihr ein klärendes Gespräch mit der örtlichen Gewerkschaft führen. Wenn § 4 BetrVG bei Euch zu trifft (z.B. weite Entfernung), könnt Ihr auch einen eigenen BR wählen.

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