Ich arbeite in einem Kindergarten mit genau 5 Beschäftigten (Leitung vor Ort mitgezählt). Ist es möglich, nur für diesen Kindergarten einen Betriebsrat aufzustellen? Ein Betriebsrat für den Hauptträger würde aufgrund der großen Entfernungen der verschiedenen Einrichtungen keinen Sinn machen.
Wenn ja, inwiefern hätte der Betriebsrat dann Einsicht und Einfluss auf die Personalia (z. B. Gehälter in der Einrichtung), die ja in erster Linie vom Träger verwaltet werden?