Vom BR abgelehnte Bewerberin will Infos vom BR, warum sie abgelehnt wurd
Hallo zusammen, aus verschiedenen Gründen hat unser BR die Einstellung einer Bewerberin abgelehnt. Nun tritt die abgelehnte Bewerberin mit dem BR per Mail in Verbindung und fragt nach den Gründen. Nach meiner Auffassung ist der BR aber nur zuständig für MA des Betriebes und eine solche ist sie ja nicht, da der BR sie abgelehnt und dadurch kein Anstellungsvertrag zustande gekommen ist. Außerdem sind doch Entscheidungen des BR, zumindest in Personalfragen, streng vertraulich. Ich denke, dass die Betriebsleitung der Bewerberin den Tipp gegeben hat, sich mit dem BR ins Benehmen zu setzen, vielleicht sogar in der Absicht, diesem eine Falle zu stellen … Wie seht Ihr den Vorgang?
Community-Antworten (15)
10.11.2021 um 12:05 Uhr
Ähnlich wie Du.
Der AG hat den BR um Zustimmung zur Einstellung gebeten. Diese Zustimmung hat der BR - mit Begründung - verweigert.
Wenn der AG der Bewerberin dann eine Absage schickt, hat er ihr auch zu erklären warum. Wenn die Perso es sich so einfach macht, der Bewerberin zu schrieben "Der BR hat keine Zustimmung erteilt" ist das Sache der Perso.
Dier AG hätte sich ja - wenn er unbedingt die Bewerberin möchte - eine Zustimmungsersetzung vom ArbG holen Können.
Je nach Grund der Nichtzustimmung können diese natürlich auch vertraulich sein und nicht zur Allgemeininformation, sondern rein interne Gründe sein (z.B: internen Bewerber, Benachteiligung eines anderen MA)
10.11.2021 um 12:28 Uhr
auch ein Bewerber hat die Rechte nach § 15 DSGVO. Dieser Auskunftsanspruch ist sehr umfangreich und die Daten die der BR hier sammelt sind da nicht außen vor. Ein Arbeitnehmer (und auch Bewerber) hat Anspruch darauf was der AG und auch BR über ihn speichert. Wie weit das genau geht ist noch nicht genau ausgeurteilt. Aber wie weit es in anderen Bereichen geht mal als Beispiel hier: https://www.exali.de/Info-Base/dsgvo-auskunftspflicht Da der AG der Verantwortliche im Sinne der DSGVO ist, ist er gegenüber dem Bewerber der Auskunftspflichtige. ABER: der BR muss ihn unterstützen und die Daten die bei ihm liegen auch zur Verfügung stellen. Halt die Frage wie weit es geht....
10.11.2021 um 12:32 Uhr
Wieso sollte ich einer externen Bewerberin die Gründe meiner Entscheidung mitteilen? Der AG schreibt eine der zahlreichen Absagefloskeln und fertig. Den BR sehe ich hier überhaupt nicht in der Verantwortung. Unter Umständen sucht die Dame auch nur nach Gründen, um über das AGG den Fuß in die Tür zu bekommen.
10.11.2021 um 13:08 Uhr
Ich würde die Bewerberin an den AG verweisen und keine Auskünfte erteilen. Der AG ist Ansprechpartner des Bewerbers.
10.11.2021 um 15:45 Uhr
@Reife aus den oben genannten Gründen kann besteht m.E. ein Anspruch und eine solche Weigerung des BR stellt für mich einen eklatanten Verstoß gegen §79a BetrVG dar.
10.11.2021 um 16:01 Uhr
@ganther
Vielleicht hat der Bewerber Anspruch darauf, zu erfahren, welche Informationen dem BR vorlagen. Daraus ergäbe sich meiner Meinung nach jedoch kein Anspruch darauf, die Gründe für die Ablehnung zu erfahren. Warum sollte er einen Anspruch darauf haben, z. B. zu erfahren, dass ein anderer Bewerber vorrangig einzustellen ist (befristet angestellter Mitarbeiter, schwerbehinderte Mitbewerber etc.) oder dass die vereinbarte interne Ausschreibung unterblieben ist?
Die andere Frage, die ich mir stelle, lautet: Warum sollte der Arbeitgeber wollen, dass die Bewerberin das erfährt. Denn die Rückfrage beim BR kommt ja nur , weil er der Bewerberin mitgeteilt hat, dass der BR der Einstellung nicht zustimmt.
"Da der AG der Verantwortliche im Sinne der DSGVO ist, ist er gegenüber dem Bewerber der Auskunftspflichtige. ABER: der BR muss ihn unterstützen und die Daten die bei ihm liegen auch zur Verfügung stellen." Der BR erhält sämtliche Informationen über den Bewerber vom Arbeitgeber. Warum sollte er dem AG die Daten zur Verfügung stellen, die er vom AG erhalten hat? Dass er den AG unterstützen muss, bedeutet nicht, dass er Aufgaben von ihm übernehmen, in diesem Fall Auskunft über die verarbeiteten Daten geben muss.
10.11.2021 um 16:10 Uhr
@ganther: finde ich ganz und gar nicht. ich bezweifele mal, dass die Gründe für die Ablehnung personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO sind. Die Bewerbungsunterlagen etc ja, aber über die Gründe einen Beschluss des BR ein Ablehnung eines Bewerbers sicher nicht. --> das würde sogar gegen die Verschwiegenheitspflicht des BR verstossen, wenn der BR davon ausgehen muss, diese Dinge jedem Bewerber offenzulegen.
Was sicher noch dem bewerber mitgeteilt werden muss, ist die Entscheidung an sich: das der BR abgelehnt hat, mehr aber nicht.
10.11.2021 um 16:26 Uhr
Was ich hier sehe, sind viele Vermutungen. "ich denke, dass die Betriebsleitung der Bewerberin den Tipp gegeben hat, sich mit dem BR ins Benehmen zu setzen, vielleicht sogar in der Absicht, diesem eine Falle zu stellen …" Genauso gut kann es auch sein, dass die abgelehnte Bewerberin auf eigene Initiative sich denkt "Ich rufe mal beim BR an, vielleicht können die mir sagen, warum ich nicht genommen wurde." Oder hat sie konkret nach den Gründen des BR gefragt?
Üblicherweise kommt bei der Ablehnung doch nur: wir haben uns für jemand Anderes entschieden und wünschen ihnen noch viel Erfolg
10.11.2021 um 16:48 Uhr
Ich sehe da ehrlich gesagt das Problem nicht. Formal gibt es doch sowieso nur 6 Gründe abzulehnen. (§ 99 Abs. 2 Nr. 1 - 6 BetrVG). Ich hätte da jetzt kein Problem damit der Bewerberin mitzuteilen, ob sie nun aufgrund von § 99 Abs. 2 Nr. 2, oder Nr. 4, oder Nr. 1 BetrVG abgelehnt wurde. Denn nur das ist der formale Ablehnungsgrund und nichts anderes. Wie der BR nun auf diese Begründung kommt ist eine andere Frage und geht die Bewerberin nichts an.
10.11.2021 um 16:53 Uhr
@ ganther in deinem ersten Post hast du doch richtig geschlussfolgert.
nach § 79 a ist der BR nicht Verantwortlicher sondern der AG Also hat ein Bewerber auch keinen Anspruch auf Auskunftserteilung gegenüber dem BR sondern ein Auskunftsanspruch gegen den AG (und der BR kann / sollte den AG dabei unterstützen) Aber dem AG liegt ja die Zustimmungsverweigerng schon vor.
Wenn der AG da halt nur reinschreibt, der BR hat seine Zustimmung verweigert ist das imho ausreichend. Das genaue "Weil" geht doch den Bewerber nichts an, weil die Gründe ja nicht unbedingt in der Person des Bewerbers liegen müssen, sondern rein "Betriebsgründe" oder auch rein kollektive Gründe (Nachteile für andere MA / oder auch Nr. Verstoß gegen § 95 BEtrVG vorliegt.
10.11.2021 um 17:12 Uhr
@ganther: Wenn wir schon mit der DSGVO anfangen, dann aber richtig ;-) Wenn die abgelehnte Bewerberin ihren Auskunftsanspruch geltend macht, kann eine DSGVO konforme Antwort eigentlich nur lauten: "Mit dem Abschluss des Bewerbungsverfahrens ist der Zweck, zu dem wir auf ihre Person bezogene Daten speichern und verarbeiten durften, entfallen. Entsprechend und gemäß der DSGVO wurden alle auf ihre Person bezogenen Daten, mit Ende des Bewerbungsverfahrens vernichtet." ...oder so ähnlich. Das ist ja nun nichts neues. Nach Ende eines Bewerbungsverfahrens müssen alle Bewerbungsunterlagen an den Absender zurückgeschickt, oder vernichtet werden. Also nach Ende eines Bewerbungsverfahrens kann eine abgelehnte Bewerberin ja eigentlich nur noch die Info bekommen "wir haben keine Daten mehr von Ihnen".
11.11.2021 um 11:28 Uhr
das schichten wir doch mal ab:
@Enigmathika Die DSGVO geht da sehr weit und es sicher mehr als die Daten, die der BR bekommen hat. Der BR muss auch Auskunft geben, welche Daten ER speichert. Ihr habt ja sicher Eure Prozesse definiert, wo werden welche Daten gespeichert, wie wird wann gelöscht. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung habt ihr für Eure Prozesse doch auch erstellt. Daher sollte es doch kein Problem sein Auskunft zu geben. Aber ich kenne kein BR der nicht selber Daten verarbeitet. Ihr bekommt die Anhörung vom AG, die wird sicher irgendwo gespeichert, zu der Person kommen weitere Daten durch die Dokumentation im Protokoll etc. Die andere Frage ist, was dann der AN der fragt zu erfahren hat. In dem von mir verlinkten Artikel ist ein Urteil genannt. Nicht aus dem Arbeitsrecht, aber da hatte ein Versicherungsnehmer sogar Anspruch auf einzelne Telefonnotizen auf denen etwas über ihn steht. Das BAG ist da deutlich restriktiver, aber das Thema wird sicher demnächst der EUGH noch mal aufwerfen, da hier ja europäischen Recht betroffen ist.
@Relfe wenn die Ablehnung Gründe hat, die in der Person des Bewerbers hat und der BR dies irgendwo dokumentiert, dann sind es doch eindeutig personenbezogene Daten. Seit Geltung der DSGVO sind personenbezogene Daten sicher nicht nur Stammdaten. Und wenn die Ablehnung auf Gründen in der Person des Bewerbers sich bezieht, dann hat der Bewerber (natürlich gegenüber dem AG als verantwortliche Stelle) einen entsprechenden Auskunftsanspruch
@§§reiter dann sind wir mal genau. Erstens hat der Bewerber vom AG eine Auskunft über die Verarbeitung der Daten zu erhalten. Darin ist genau beschrieben, wie mit den Daten verfahren wird. Natürlich sind die Daten zu löschen, aber nicht sofort. https://www.dr-datenschutz.de/die-aufbewahrungsfristen-von-bewerberdaten/ https://www.datenschutzexperte.de/blog/datenschutz-im-unternehmen/wie-lange-darf-ein-unternehmen-daten-speichern/ Ich kenne KEIN Unternehmen, dass sofort löscht. Dafür ist das Thema AGG im Bewerbungsprozess zu präsent. Und es geht ja auch um die Daten des BR. Ich hoffe ihr haltet Euch genauso an die DSGVO und löscht auch nach Erreichung des Zwecks die Daten. Die Frist beim BR ist da sicher eine andere als beim AG, da ja auch der Br wegen möglicher Rechtsstreitigkeiten die Daten eine gewisse Zeit aufheben darf. Ich habe noch keine Literatur dazu gelesen, aber als wir im Rahmen der Umsetzung des DSGVO unsere Datenschutzreview gemacht haben, haben wir festgelegt, dass nach 3 Monaten alles gelöscht wird
@Kjarrigan ja der AG muss Auskunft geben. Und ich bin bei Dir, dass den Bewerber nicht jeder Ablehnungsgrund was angeht, aber er kann. Und zumindest in diesem Fall sehe ich die Verpflichtung aus §15 DSGVO
11.11.2021 um 11:49 Uhr
11.11.2021 um 13:35 Uhr
@ganther - warum in diesem Fall? Kennst du den Wortlaut der Absage an den Bewerber?
11.11.2021 um 15:58 Uhr
nö.... aber mein Satz bezieht sich nicht auf den hier geschilderten Fall, sondern auf den Satz davor. "...aber er kann. Und zumindest in diesem Fall sehe ich die Verpflichtung aus §15 DSGVO"
Sorry für die Verwirrung die ich bei Dir gestiftet habe
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