Erstellt am 28.05.2005 um 20:27 Uhr von Rollie
Wende Dich an den Betriebsrat (vielleicht nach § 85), dieser soll beim AG, bzw. zuständigen Chef tätig werden und ihn auffordern, zu veranlassen, das das unterbleibt.
Erstellt am 10.07.2005 um 11:41 Uhr von timax
Wenn Du Zeugen hast, kannst Du auf Unterlassung klagen! Sollte mich wundern wenn er Recht bekommen würde!!( Aber immer einen Anwalt einschalten) Und mal den Mobbingtatbestand ( Bossing ) prüfen!