Erstellt am 04.02.2011 um 15:57 Uhr von Südmann
Der Betriebsrat könnte z.b.
1. den AG auffordern, einen Interessenausgleich und, was eigentlich wesentlich wichtiger für die AN wäre, Sozialplan (da Status einer BV und daher einklagbar) abzuschließen,
am besten schließt man beide Punkte gleichzeitig ab,
2. die geplante Betriebsänderung per einstweiliger Verfügung solange verhindern, bis der AG mit ihm einen Interessenausgleich/Sozialplan abgeschlossen hat
(was in einigen Bundesländern aufgrund der dort vorherrschenden Rechtsprechung problematisch sein könnte)
3. nichts unternehmen, und die AN darauf hinweisen, daß ihnen nach § 113 BetrVG ein Nachteilsausgleich für 12 Mo zusteht, sofern wirtschaftliche Nachteile auftreten
Erstellt am 04.02.2011 um 16:58 Uhr von Eleandra
Der AG muss den BR und auch den WA darüber umfassend informieren, dies beinhaltet alle Unterlagen wie neue Raumpläne, Umzugsplan etc.
Ihr müsst auf jeden Fall einen Interessenausgleich mit dem AG abschließen und für die wirtschaftlich benachteiligten MA einen Sozialplan mit Nachteilsausgleich über min. 1, max. 3 Jahre. Die Rechtssprechung spricht übrigens bereits ab 5 km längerem Fahrtweg von einem Nachteil.
Achtet bei dem neuen Gebäude auch auf die Arbeitsstättenverordnung, Umweltschutz usw.
Viel Erfolg!
Erstellt am 04.02.2011 um 17:15 Uhr von Südmann
nicht vergessen : Ein Interessenausgleich heißt zwar "Interessenausgleich", gleicht aber keinesfalls Interessen aus, sondern legt lediglich die Anliegen fest, die der AG bezüglich der Betriebsänderung hat
deshalb zweitrangig bzgl. des Nutzens für die AN im Verhältnis zum Abschluß eines Sozialplans
und ebenfalls nicht vergessen:
Im Sozialplan auch eine Regelung treffen für die wirtschaftlichen Nachteile, die sich erst noch, vielleicht erst ein paar Monaten nach dem Umzug, herausstellen
weil zum jetzigen Zeitpunkt wird man wohl nicht alle möglichen "wirtschaftlichen Nachteile"
abschließend benennen können
Erstellt am 05.02.2011 um 19:43 Uhr von VJSTiger
Hallo,
besten Dank für Eure hilfreichen Informationen!!!
Gibt es irgendwo Hinweise, Literatur oder Besipiele an Hand derer man sich erst einmal grundlegend orientieren könnte, um sicher zu gehen was alles in einem Sozialplan bzw. auch in einem Interessenausgleich verankert werden sollte oder gar muss.
Erstellt am 16.09.2024 um 18:16 Uhr von Salaar
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Erstellt am 16.09.2024 um 18:16 Uhr von Salaar
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