Hallo,

unsere Firma soll demnächst umziehen. Grund ist der aktuelle Platzmangel in dem vorhandenen Mietgebäude. Das neue Mietobjekt befindet sich in einem Nachbarort ca. 15 Km vom jetzigen Standort entfernt. Der eine AN wird dadurch ein paar Km weniger und ein anderer etwas mehr haben, je nach Anfahrtsrichtung.
Nach §111 des BetrVG ist dies ja eine Betriebsänderung. Was ist als unmittelbare Nachbarschaft zu interpretieren? Der AG ist nur insofern mit dem BR in Kontakt getreten, dass er diesen zur Besichtigung der neuen Räumlichkeiten eingeladen hat, das Thema Interessenausgleich etc. ist dabei nie gefallen.
Wie sollte sich der BR verhalten?