Erstellt am 04.02.2011 um 11:10 Uhr von Sally
Hallo Ilucha,
Du wirst Schwierigkeiten haben, auf Deine Frage eine Antwort zu erhalten, da zu wenige Angaben vorhanden sind und keine konkrete Frage gestellt wurde.
Ging es um eine mitbestimmungspflichtige Versetzung oder um eine Änderung im Rahmen des Weisungsrechtes des AGs?
Bist Du der BR-Vorsitzende?
Wer ist Ansprechpartner des BRs?
Von der Beantwortung dieser Fragen u.a. sind die Maßnahmen und die Möglichkeiten des BRs abhängig.
Ich glaube, Du solltest eine grundlegende Schulung besuchen.
Erstellt am 04.02.2011 um 11:30 Uhr von Ilucha
Hallo Sally,
es ist keine mitbestimmungspflichtige Versetzung.
Bist Du der BR-Vorsitzende? Nein
Wer ist Ansprechpartner des BRs? Nicht verstanden.
Erster Punkt
Es geht mir darum ich wollte information von Abteilungsleiter kriegen Arbeitsplatz wechsel warum?
Zweiter Punkt.
Verhalten von Abteilungsleiter du kriegst keine info .Rauswurf aus büro.
Darf der Abteilungsleiter gegenüber einen Betriebsartmitglied so verhalten?
Erstellt am 04.02.2011 um 11:47 Uhr von Sally
Vertetungsberechtigt gegenüber dem Arbeitgeber ist der BR-Vorsitzende.
Sofern keine mitbestimmungspflichtige Versetzung erfolgt, dann habt ihr die Möglichkeit mit dem AG und hier seinem Vertreter, die Sache zu erörtern und Vorschläge zu unterbreiten.
Gehe daher den offiziellen Weg - mit dem Abteilungsleiter kannst Du nur den kleinen Dienstweg gehen - und das nur, wenn er dies auch will.
Erstellt am 04.02.2011 um 12:01 Uhr von Ilucha
Vertetungsberechtigt gegenüber dem Arbeitgeber ist der BR-Vorsitzende.
Wo steht das in Betriebsverfassungsgesetz?
Gehe daher den offiziellen Weg ?
Bitte kläre mich auf.
mit dem Abteilungsleiter kannst Du nur den kleinen Dienstweg gehen ?
Das bitte auch.
Bitte verstehe mich nicht falsch ich möchte nur Aufklärung. Zur erinnerung wir sind komplett neuer gewählte Betriebsrat.
Erstellt am 04.02.2011 um 13:39 Uhr von neskia
Vertetungsberechtigt gegenüber dem Arbeitgeber ist der BR-Vorsitzende.
Wo steht das in Betriebsverfassungsgesetz?
§26 (2) BetrVG
Gehe daher den offiziellen Weg ?
Bitte kläre mich auf.
§80 (2) BetrVG
mit dem Abteilungsleiter kannst Du nur den kleinen Dienstweg gehen ?
Das bitte auch.
aus §§74, 80 BetrVG Der BR kann nur vom Arbeitgeber Auskunft verlangen
Bitte verstehe mich nicht falsch ich möchte nur Aufklärung. Zur erinnerung wir sind komplett neuer gewählte Betriebsrat.
Erstellt am 04.02.2011 um 13:55 Uhr von Petrus
Woher wisst ihr, dass es keine Versetzung ist? Schließlich verweigert der AL doch jegliche Aussagen...
Also:
Ihr schildert beim ArbGeb hoch offiziell, dass ihr erfahren habt, dass in der Abteilung XY ein MA versetzt wurde. Da für Euch nicht offensichtlich war, ob hier ein Mitbestimmungsrecht vorliegt, hat der BR das BRM Ilucha beauftragt, beim Leiter der Abteilung XY, Herrn B., "auf dem kleinen Dienstweg" nähere Angaben zu erhalten. Da Herr B. jegliche Auskunft verweigert und den BR des Büros verwiesen hat, muss der Betriebsrat davon ausgehen, dass hier seine Recht offenbar übergangen wurden. Denn falls es hier nur um einen normalen betrieblichen Vorgang handeln würde, hätte man das ja in einem kurzen Gespräch zwischen AL und BR klären können.
Da ihr davon ausgeht, dass der ArbGeb ebenso wie ihr an einer vertrauensvollen Zusammenarbeit interessiert ist, bietet ihr ihm ausnahmsweise an, die Anhörung zur Versetzung unter Vorlage aller Unterlagen unverzüglich, längstens innerhalb von 5 Arbeitstagen bei BR schriftlich nachzuholen. Schließlich wollt ihr die Kosten vermeiden, die der Firma durch die Beauftragung eines Rechtsanwaltes im Rahmen der §§ 101 und 23(3) BetrVG entstehen würden...
Außerdem bittet ihr darum, dass "zur Vermeidung von Missverständnissen" der BR zukünftig rechtzeitig und umfassend informiert wird und von den betrieblichen Auskunftspersonen auch alle notwendigen Informationen erhält.
Ansonsten: Wenn ihr neu seid - dringend zur Grundlagenschulung!
Erstellt am 04.02.2011 um 18:27 Uhr von ganther
"Woher wisst ihr, dass es keine Versetzung ist? Schließlich verweigert der AL doch jegliche Aussagen..."
Vielleicht weil es sich aus den näheren Umständen so ergibt? z.B.: Gleiche Tätigkeit im gleichen Raum der gleichen Abteilung nur einmal Fensterplatz und nun neben der Klotür...
Wenn es so wäre könnte Dein Tanz um das Lagerfeuer etwas lächerlich wirken