Erstellt am 03.02.2011 um 22:25 Uhr von Südmann
Servus ehrtbbeehre
der Betriebsrat beschließt
und teilt den Beschluß dem AG mit
ich würde mich da gar nicht groß auf irgendwelche Streitgespräche einlassen
insbesondere bei Grundlagenschulungen und der von euch favorisierten Lösung (erstmal 3 von 7 hinzuschicken) hat der AG rechtlich gesehen nicht die geringste Chance, dagegen wirksam vorgehen zu können
Erstellt am 04.02.2011 um 16:27 Uhr von angehei
@ehrtbeehre
Südmann hat recht, nicht lange fackeln.
Beschluß ist richtig, aufpassen auf TOP, ob Beschluss darin aufgeführt ist, Protokoll anfertigen, Arbeitgeber den Beschluss mitteilen. Zurücklehnen, zum Termin der Schulung anreisen, gut is.
Die meisten Veranstalter holen sich die Seminargebühren vom Arbeitgeber, weil der BR diese an einen Drittschuldener (Veranstalter) abtritt.
Erstellt am 04.02.2011 um 21:35 Uhr von DonJohnson
oh Leute...
AG gibt für diese zeit keinen Lohn - BRM sind für die Tage ohne Lohnfortzahlung - BRM verdienen nciht so viel haben Familie...
Und im Anbetracht dessen bleibt ihr noch immer bei eurer Antwort?
Von der Theorie her habt ihr ja Recht, aber könnt ihr es in die Tat umsetzen? Ich meine wenn es hart auf hart kommt?
Erstellt am 04.02.2011 um 21:43 Uhr von DonJohnson
selbstverständlich darf er nciht so argumentieren - Stichwort "Umlageverbot".
Auch solltet ihr vielleicht euerm AG mitteilen, dass wenn es so eng um die finanzielle Decke des Betriebes bestellt ist, ihr dann doch besser schnellstmöglich diverse Seminare besuchen solltet, damit ihr in Bezug auf Sozialauswahl auch ein wenig Einblick bekommen müßtet...
Weiterhin würde ich dem AG ein Inhouse Seminar anbieten, auf dem alle BRM geschult werden könnten, dies wiederum kostengünstig wäre (immerhin denkt und beachtet ihr ja die finanzielle Lage des Unternehmens).
Auch solltet ihr ihm mitteilen, dass es ihm obliegt, die Notwendigkeit einer solchen Schulung vom Arbeitsgericht überprüfen zu lassen und bezüglich der zeitlichen Lage, könne er die Einigungsstelle einberufen...
Und das wichtigste - ihr solltet ein Unternehmen / Seminaranbieter eures Vertrauens nehmen, die unterstützen euch dann auch vor der Schulung...
Erstellt am 04.02.2011 um 22:00 Uhr von ehrtbbeehre
@ DonJohnson
Soweit ich aus §37 BetrVG lesen kann, sind bei Grundlagenschulungen Lohnfortzahlungen vorzunehmen.
Erstellt am 05.02.2011 um 06:21 Uhr von DonJohnson
Ja klar, aber wenn der AG einfach nicht zahlt? Dann muß man vor Gericht. Und das kann dauern - in der Zwischenzeit hat man dieses Geld zumindest nicht
Erstellt am 05.02.2011 um 13:13 Uhr von Kölner
@DonJohnson
Die Dauer kann man aber mit einem arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren enorm beschleunigen...
Erstellt am 05.02.2011 um 13:49 Uhr von DonJohnson
Kölner, das ist unbestritten, ich denke nur an so viele Schleck...r BRM, denkst du, die können auch nur diese Zeit verschmerzen?
Schon klar, wer kämpft kann verlieren...
Dennoch erscheint es mir polemisch so zu tun, als wenn alles Friede Freude Eierkuchen wäre...
Stellen wir uns dann noch vor, dass der Beschluss falsch gefasst wurde, stellen wir uns weiter vor, dass in der ersten Instanz ein AG freundlicher Richter den Vorsitz hat...
Erstellt am 05.02.2011 um 21:44 Uhr von ehrtbbeehre
@ DonJohnson
Natürlich hast Du Recht und man sollte einkalkulieren, dass man letzten Endes den Kürzeren zieht. Anderer Seits ist es aber doch so, dass man das auch als Schwarzmalerei ansehen kann - und was wäre, wenn jeder BR so denken würde? Dann könnten wir das alles bleiben lassen und die AG schalten und walten lassen, wie sie es für lustig halten. In meinem Fall sind wir alle ungeschult - sollte ein Kollege unsere Hilfe oder Unterstützung brauchen, dann stünden wir ziemlich dumm da. Und nur, weil unser BR die letzten zehn Jahre (!!!) keine Kosten verursacht hat (schade, dass man hier nicht mal nen aktuellen Gesetzestext erworben hat), ist unser Chef so angepi**t. Der kommt schon wieder runter =)