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Betriebsrat Arbeit

A
AndreG
Jan 2018 bearbeitet

HALLO; ICH BRAUCHE EUREN RAT ;FÜR MEINE BETRIEBsRAT ARBEIT HAT MIR UNSER CHEF EINEN PC MIT ZUGANG GEWÄHRT ;DAS PROBLEM IST ER GEHÖRT EINEM BÜRO ANGESTELTEN UND ICH KANN DEN PC NUR NUTZEN WÄHREND DER BÜRO ZEITEN ;DA ICH MONTEUR IN UNSEREM UNTERNEHMEN BIN KLAPPT DAS NARTÜRLICH NICHT UND ICH KANN WICHTIGE MAILS NICHT TAGGLEICH BEANTWORTEN;EINEN SCHLÜSSEL FÜR DIE BÜRORÄUME BEKOMME ICH NICHT DA MEIN CHEF SONST DEN ÜBERBLICK VERLIERT WER DAS GEBÄUDE BETRITT: DAS KANN ES ABER NICHT SEIN! KANN ICH VERLANGEN DAS ER MIR EIN NOTEBOOK MIT DATENKARTE ZURVERFÜGUNG STELLT DAS ICH MEINE ARBEIT ALS BETRIEBSRAT MACHEN KANN ?

DAS ANDERE IST DAS ICH KEINEN RAUM HABE WO ICH ALS BETRIEBSRAT ARBEITEN KANN

WAS KANN ICH MACHEN ?

GRUß ANDRE UND DANKE FÜR VIELE ANTWORTEN

1.32703

Community-Antworten (3)

S
Südmann

03.02.2011 um 21:10 Uhr

Servus, AndreG

sag mal, bist du ein "einköpfiger" BR ?

A
AndreG

03.02.2011 um 21:21 Uhr

NEIN ABER WIR SIND ALLE 3 MONTEUR UND ICH BIN DER VORSITZENDE

S
Südmann

03.02.2011 um 23:37 Uhr

die Größe eueres Gremiums spielt unter anderem eine Rolle pauschal kann man - wie so oft - nichts sagen

http://www.mansholt-lodzik.de/aktuell/ausgabe/article/erforderliche-sachausstattung-des-betriebsrats.html

einem sogar 5-köpfigen BR wurde der Anspruch auf ein eigenes Büro verweigert

Allerdings habe der Betriebsrat auch keinen Anspruch auf ein eigenes Büro, das ausschließlich von ihm allein genutzt werden könne. Er habe schließlich in der Vergangenheit gezeigt, dass auch die zeitweise Nutzung von Räumlichkeiten zur ordnungsgemäßen Durchführung der Betriebsratsarbeit genüge. LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 19.9.2007, Az.: 6 TaBV 14/06

es könnte durchaus notwendig und angemessen sein, ein Notebook zu erhalten allerdings wird man dies versúchen müssen, gerichtlich durchzusetzen falls der AG einem entsprechenden Beschluß des BR nicht freiwillig nachkommen will

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