Betriebsrat Arbeit
HALLO; ICH BRAUCHE EUREN RAT ;FÜR MEINE BETRIEBsRAT ARBEIT HAT MIR UNSER CHEF EINEN PC MIT ZUGANG GEWÄHRT ;DAS PROBLEM IST ER GEHÖRT EINEM BÜRO ANGESTELTEN UND ICH KANN DEN PC NUR NUTZEN WÄHREND DER BÜRO ZEITEN ;DA ICH MONTEUR IN UNSEREM UNTERNEHMEN BIN KLAPPT DAS NARTÜRLICH NICHT UND ICH KANN WICHTIGE MAILS NICHT TAGGLEICH BEANTWORTEN;EINEN SCHLÜSSEL FÜR DIE BÜRORÄUME BEKOMME ICH NICHT DA MEIN CHEF SONST DEN ÜBERBLICK VERLIERT WER DAS GEBÄUDE BETRITT: DAS KANN ES ABER NICHT SEIN! KANN ICH VERLANGEN DAS ER MIR EIN NOTEBOOK MIT DATENKARTE ZURVERFÜGUNG STELLT DAS ICH MEINE ARBEIT ALS BETRIEBSRAT MACHEN KANN ?
DAS ANDERE IST DAS ICH KEINEN RAUM HABE WO ICH ALS BETRIEBSRAT ARBEITEN KANN
WAS KANN ICH MACHEN ?
GRUß ANDRE UND DANKE FÜR VIELE ANTWORTEN
Community-Antworten (3)
03.02.2011 um 21:10 Uhr
Servus, AndreG
sag mal, bist du ein "einköpfiger" BR ?
03.02.2011 um 21:21 Uhr
NEIN ABER WIR SIND ALLE 3 MONTEUR UND ICH BIN DER VORSITZENDE
03.02.2011 um 23:37 Uhr
die Größe eueres Gremiums spielt unter anderem eine Rolle pauschal kann man - wie so oft - nichts sagen
einem sogar 5-köpfigen BR wurde der Anspruch auf ein eigenes Büro verweigert
Allerdings habe der Betriebsrat auch keinen Anspruch auf ein eigenes Büro, das ausschließlich von ihm allein genutzt werden könne. Er habe schließlich in der Vergangenheit gezeigt, dass auch die zeitweise Nutzung von Räumlichkeiten zur ordnungsgemäßen Durchführung der Betriebsratsarbeit genüge. LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 19.9.2007, Az.: 6 TaBV 14/06
es könnte durchaus notwendig und angemessen sein, ein Notebook zu erhalten allerdings wird man dies versúchen müssen, gerichtlich durchzusetzen falls der AG einem entsprechenden Beschluß des BR nicht freiwillig nachkommen will
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