Welche Daten der Zeiterfassung darf der BR sehen
Hallo, ich führe gerade für meinen Arbeitgeber eine neue Zeiterfassung ein und lasse gerade diverse Reports erstellen., so auch für den BR. Ich möchte gern wissen, ob es ausreicht, wenn ich ihnen monatlich einen Report zu Verfügung stelle, wo Verstöße gegen Arbeitszeitgesetz aufgelistet sind und ein 2 Report, wo monatlich die Summe der Soll- und Istzeit aufgeführt werden. Darfder BR die einzelnen Stempelzeiten sehen und wenn ja, wo ist es geregelt.
Danke und Gruß
Community-Antworten (5)
25.11.2021 um 09:32 Uhr
Das ist geregelt in §87 BetrVG Abs 1 Pkt 2:
"(1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen: (...) 2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage;"
Um dieser Verpflichtung nachzukommen und beschlossene Maßnahmen überprüfen zu können wird er schon einzelne Stempelzeiten sehen müssen.
25.11.2021 um 10:50 Uhr
Außerdem § 80 BetrVG: (1) Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben:
- darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden Um z.B. die Einhaltung der ArbZG zu überwachen sind die Stempelzeiten unerlässlich
25.11.2021 um 10:54 Uhr
Ich würde hier eh erst mal eine BV ansteuern in welcher unter anderem, Lese- Schreib- und Verarbeitungsrechte klar definiert sind.
25.11.2021 um 11:44 Uhr
Zeiterfassungsysteme fallen eindeutig unter § 87 (1) Nr. 6
Und hier würde ich mir als BR immer ein komplettes Einsichtsrecht einräumen (in der BV festlegen) und nicht mit auf den BR zugeschnittenen Listen. Ich will als BR doch gerade die Listen und Auswertungen sehen (wissen) die andere bekommen um prüfen zu können, ob die Zeit Erfassung für "ungenehmigte" Zwecke missbraucht wird.
25.11.2021 um 13:26 Uhr
Erstaunlich, dass diese Frage hier im Forum gestellt wird und nicht dem Betriebsrat vor Ort. Dieser sollte wissen, was er benötigt. Vielleicht gibt es eine BV, in welcher das schon geregelt ist.
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