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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Verletzung Datenschutz durch BR Vorsitzenden

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frida48
Nov 2021 bearbeitet

Hallo, Ich benötige bitte Eure Hilfe da ich leider nicht wirklich was gefunden habe. Also folgender Sachverhalt: Unser BR Vorsitzender hat in seinem Schreibtisch vertrauliche BR Unterlagen liegen gehabt (Anhörungen zu Einstellungen, Kündigungen,gehnemigte,abgelehnte und Anträge auf Mehrarbeit). Es handelt sich nicht um den Schreibtisch im BR Büro sondern um seinem Arbeitsplatz,der für jedermann frei zugänglich ist. Da der BR Vorsitzende zur Zeit abwesend ist,hat seine Vertretung etwas gesucht und ist auf die Unterlagen gestoßen und hat uns davon berichtet und uns die Unterlagen übergeben. Wie müssen wir nun vorgehen,da es ja 100%ig ein Verstoß gegen den Datenschutz ist. Miss es dem Datenschutz beauftragten mitgeteilt werden? Welche Konsequenzen hat es für den BR Vorsitzenden ect.

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Community-Antworten (15)

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DummerHund

24.11.2021 um 21:37 Uhr

Es könnte schon eine Verletzung nach der Datenschutzverordnung vor liegen und man könnte sich § 23 BetrVG anschauen. Verfolgt man dieses wird sich aber wohl auch der restl. BR die Frage gefallen lassen müssen wie dies überhaupt so weit kommen konnte. An erster Steel würde ich hier erst einmal das Thema auf der nächsten Sitzung erörtern.

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frida48

24.11.2021 um 21:48 Uhr

@Dummrhund Danke für die Info. Es wurde auf jedenfall eine ausserordentliche Sitzung einberufen zu dem Thema. Ab3r nun noch die Frage ..Woher sollen die restlichen Mitglieder denn wissen das er die Unterlagen in seinem Büro hat und nicht abgeheftet im BR Büro? Wir gehen ja nicht jedesmal im BR Büro kontrollieren ob da was abgeheftet wurde.

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Moreno

25.11.2021 um 08:17 Uhr

Ihr müsst Garnichts! War natürlich ne Schlampigkeit über die man reden sollte. Aber ein Fass deswegen aufzumachen und an den 23er zu denken halte ich für absoluten Quatsch!

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Relfe

25.11.2021 um 08:19 Uhr

hat außer der stellv. BRV sonst noch jemand Einblick in die Unterlagen gehabt? wenn das "nur" wahrscheinlich sein könnte, dann würde ich das erstmal als interne Angelegenheit des BR behandeln und für Abhilfe sorgen.

Sollte sicher feststehen, das Unbefugte Einblick genommen haben, dann muss man sicher nochmal recherchieren, welche Konsequenzen es für den /die konkreten Vorgänge haben könnte. Immerhin sind dann zu den Einstellungen und Kündigungen besonders schützenswerte Daten an Dritte gelangt.

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Andrar

25.11.2021 um 08:37 Uhr

Ich würde das intern im BR klären. Bei Uneinsichtigkeit kann man einen Vorsitzenden auch abwählen. Aber ich würde dem AG keine Munition gegen den BR liefern.

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DummerHund

25.11.2021 um 09:57 Uhr

@frieda48 "Da der BR Vorsitzende zur Zeit abwesend ist,hat seine Vertretung etwas gesucht und ist auf die Unterlagen gestoßen" Hier gehe ich davon aus das du nicht den SBRV meinst, sondern einen normalen MA. Von daher bleibe ich bei meiner Meinung oben. Da keiner von uns hier näheres weiß, z.B. ob ihr kein eigenes Büro habt als BR, ob der AG euch keinen abschließbaren Schrank zur Verfügung stellt oder ob der BRV sich als euer Vorgesetzter sieht, oder, oder ,oder. Geht es erst mal offen in der nächsten Sitzung an und schaut dann welcher Weg der Beste für euch ist.

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frida48

25.11.2021 um 12:00 Uhr

@Dummerhund. Ja es hatten andere MA Einblick. Ja wir haben ein separates -abschließbares-Büro inkl.abschließbarer Schränke wo auch nur der BR Zugang hat

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ganther

25.11.2021 um 16:20 Uhr

wenn Dritte Einsicht nehmen konnten, dann ist auch eine Meldung an die Aufsicht erforderlich, da sonst Bußgelder drohen... https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Datenschutzverstoesse/Infoblatt_Datenschutzverstoesse.pdf?__blob=publicationFile&v=1

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DummerHund

25.11.2021 um 16:42 Uhr

@frieda48 Dann schließe ich mich ganther an, da BR Unterlagen am Arbeitsplatz so nichts zu suchen haben.

SF
SBV Frank

25.11.2021 um 19:31 Uhr

tolle Antworten hier! Ich dachte immer Betriebsräte wären dazu da, dass Gesetze eingehalten werden! Wenn sie aber selber ein Gesetz nicht einhalten dann wird es unter den Tisch gekehrt??

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Andrar

25.11.2021 um 19:56 Uhr

So ein Fehlverhalten ist nicht richtig ,aber es im Gremium zu behandeln ist kein unter den Tisch kehren. Bei allem was man tut,muss man sich überlegen welche Folgen sowas für den BR haben kann. So mancher Chef wäre glücklich einen Grund zu finden den BR auflösen zu können. Also bevor man die Keule rausholen will, erstmal gut nachdenken.

G
ganther

26.11.2021 um 11:51 Uhr

noch einmal: es ist ein meldepflichtiger Verstoß. Der betroffene MA ist über den Datenschutzverstoß aufzuklären. Verstöße gegen diese Vorgaben der DSGVO ist ein Grund für Bußgeld. Wenn es also später raus kommt, macht dies die Sache noch viel schlimmer. zu Fehlern sollte man stehen. So viel A... sollte man in der Hose haben. Wenn der AG so gegen Gesetze verstößt, seid ihr dann auch so nachsichtig?

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celestro

26.11.2021 um 11:58 Uhr

"Wenn sie aber selber ein Gesetz nicht einhalten dann wird es unter den Tisch gekehrt??"

Woher nimmst Du das? Ich lese hier mal ein "§23 Verfahren deswegen wäre übertrieben" ... ist das für Dich schon ein "unter den Teppich kehren"?

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frida48

28.11.2021 um 12:37 Uhr

Vielen Dank für Eure Antworten Ich werde alle Möglichkeiten mit den Mitgliedern durchgehen

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