Erstellt am 03.02.2011 um 12:19 Uhr von pfeilenbogen
Die BR-Arbeit = Ehrenamt wird nicht entlohnt. Man erhält sein "normales" Gehalt weiter. § 78 BetrVG ..."Sie dürfen wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden; dies gilt auch für ihre berufliche Entwicklung."
Überstunden gibt es im Ehrenamt auch nicht. Ggf. wenn aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der betrieblich übelichen Arbeitszeit Mandatarbeit anfällt wird § 37 (3) angewandt. Die "Arbeitszeit" richtet sich nacjh der betriebsüblichen Arbeitszeit, wei für alle AN auch.