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Schnelle Hilfe in kalten Büros

J
jasobach
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben in unserem Unternehmen immer mal wieder das Problem, das der Öltank unser Heizungsanlage nicht rechtzeitig befüllt wurde und wir immer mal wieder im Kalten sitzen. Wie zum Beispiel auch heute, wo es in fast allen Büros nicht wärmer als 16°Grad ist. Für heute ist zwar eine Öllieferung angekündigt, allerdings sind bis dahin warscheinlich alle halb erfroren. Haben wir als Betriebsrat die Möglichkeit oder das REcht etwas zu tun, bzw von unserer Verwaltung (die dafür verantwortlich ist) eine Entschädigung einzufordern?

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Community-Antworten (1)

M
Matze

03.02.2011 um 11:28 Uhr

@jasobach, sieh Dir mal diese Seite an: www.ra-kotz.de/arbeitsstaette.htm. Hiernach sind Temparaturen vorgegeben. Zuwiderhandlungen können entsprechend der Arbeitsstättenverordnung mit Bußgeld belegt werden. Mit kollegialen Grüßen

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