Belästigung durch kalten Zigarettenrauch am Arbeitsplatz
Eine Mitarbeiterin fühlt sich ständig durch den kalten Zigarettenrauch ihres Kollegen enorm belästigt - bis zum Erbrechen. Frage an den BR: Was kann sie dagegen tun.
Community-Antworten (7)
29.03.2011 um 17:13 Uhr
wie und wo wird denn da jetzt geraucht?
Fühlt sie sich belästigt da die Kollegen nach Rauch riechen wenn sie aus der Pause kommen oder wird an der eigentlichen Arbeitsstätte geraucht?
29.03.2011 um 23:14 Uhr
. . . was bitteschön ist denn kalter Zigarettenrauch?
29.03.2011 um 23:26 Uhr
...na, landläufig nennt man das so, was im Raum oder in der Kleidung hängenbleibt, wenn der heiße Rauch sich dort niederschlägt.
29.03.2011 um 23:56 Uhr
Ach, ist ja süss, da muss der Kollege eventuell ausstempeln, sich auf in den Regen machen, und soll jetzt noch das nach Rauch riechen verboten bekommen. Klasse! Was noch? Darf er als nächstes keinen Knoblauch mehr essen?
http://www.amazon.de/gp/product/B001QEPXW4/ref=dm_mu_dp_trk1
30.03.2011 um 08:19 Uhr
Hallo,
hier könnte § 5 der Arbeitsstättenverordnung greifen.
MFG
30.03.2011 um 13:02 Uhr
. . . also, wenn ich den § 5 ArbStVO durchschaue, lese ich was von Arbeit im Freien . . . Vielleicht hilft der Kollegin ja schon ein Eimer in greifbarer Nähe, falls sie erbrechen muss ;-)
@nicoline, danke für die Aufklärung! Für mich waren das bisher stinkende Klamotten. Künftig werde ich mich dann vornehmer ausdrücken und sagen: "liebe Kollegin, Deinen Bekleidungsstücken entströmt kalter Rauch . . . " ;-)
30.03.2011 um 13:31 Uhr
wölfchen, *also, wenn ich den § 5 ArbStVO durchschaue, lese ich was von Arbeit im Freien . . . * Wie jetzt????
Arbeitsstättenverordnung
§ 5 Nichtraucherschutz (1) Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen.
(2) In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nach Absatz 1 nur insoweit zu treffen, als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen.
Für mich waren das bisher stinkende Klamotten. stimmt ja auch, aber eben stinkend nach kaltem Rauch
liebe Kollegin, Deinen Bekleidungsstücken entströmt kalter Rauch . . . " na wenn schon vornehm, dann aber richtig: .....Deinen Bekleidungsstücken entströmt DER GERUCH KALTEN RAUCHES! ;-))
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