Erstellt am 29.03.2011 um 15:13 Uhr von Coolidge
wie und wo wird denn da jetzt geraucht?
Fühlt sie sich belästigt da die Kollegen nach Rauch riechen wenn sie aus der Pause kommen oder wird an der eigentlichen Arbeitsstätte geraucht?
Erstellt am 29.03.2011 um 21:14 Uhr von wölfchen
. . . was bitteschön ist denn kalter Zigarettenrauch?
Erstellt am 29.03.2011 um 21:26 Uhr von nicoline
...na, landläufig nennt man das so, was im Raum oder in der Kleidung hängenbleibt, wenn der heiße Rauch sich dort niederschlägt.
Erstellt am 29.03.2011 um 21:56 Uhr von Immie
Ach, ist ja süss, da muss der Kollege eventuell ausstempeln, sich auf in den Regen machen, und soll jetzt noch das nach Rauch riechen verboten bekommen.
Klasse!
Was noch? Darf er als nächstes keinen Knoblauch mehr essen?
http://www.amazon.de/gp/product/B001QEPXW4/ref=dm_mu_dp_trk1
Erstellt am 30.03.2011 um 06:19 Uhr von Rattle
Hallo,
hier könnte § 5 der Arbeitsstättenverordnung greifen.
MFG
Erstellt am 30.03.2011 um 11:02 Uhr von wölfchen
. . . also, wenn ich den § 5 ArbStVO durchschaue, lese ich was von Arbeit im Freien . . .
Vielleicht hilft der Kollegin ja schon ein Eimer in greifbarer Nähe, falls sie erbrechen muss ;-)
@nicoline,
danke für die Aufklärung! Für mich waren das bisher stinkende Klamotten. Künftig werde ich mich dann vornehmer ausdrücken und sagen: "liebe Kollegin, Deinen Bekleidungsstücken entströmt kalter Rauch . . . " ;-)
Erstellt am 30.03.2011 um 11:31 Uhr von nicoline
wölfchen,
*also, wenn ich den § 5 ArbStVO durchschaue, lese ich was von Arbeit im Freien . . . *
Wie jetzt????
Arbeitsstättenverordnung
§ 5 Nichtraucherschutz
(1) Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen.
(2) In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nach Absatz 1 nur insoweit zu treffen, als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen.
*Für mich waren das bisher stinkende Klamotten.*
stimmt ja auch, aber eben stinkend nach kaltem Rauch
*liebe Kollegin, Deinen Bekleidungsstücken entströmt kalter Rauch . . . "*
na wenn schon vornehm, dann aber richtig:
.....Deinen Bekleidungsstücken entströmt DER GERUCH KALTEN RAUCHES! ;-))