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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Belästigung durch kalten Zigarettenrauch am Arbeitsplatz

A
annasophie
Nov 2016 bearbeitet

Eine Mitarbeiterin fühlt sich ständig durch den kalten Zigarettenrauch ihres Kollegen enorm belästigt - bis zum Erbrechen. Frage an den BR: Was kann sie dagegen tun.

4.96907

Community-Antworten (7)

C
Coolidge

29.03.2011 um 17:13 Uhr

wie und wo wird denn da jetzt geraucht?

Fühlt sie sich belästigt da die Kollegen nach Rauch riechen wenn sie aus der Pause kommen oder wird an der eigentlichen Arbeitsstätte geraucht?

W
wölfchen

29.03.2011 um 23:14 Uhr

. . . was bitteschön ist denn kalter Zigarettenrauch?

N
nicoline

29.03.2011 um 23:26 Uhr

...na, landläufig nennt man das so, was im Raum oder in der Kleidung hängenbleibt, wenn der heiße Rauch sich dort niederschlägt.

I
Immie

29.03.2011 um 23:56 Uhr

Ach, ist ja süss, da muss der Kollege eventuell ausstempeln, sich auf in den Regen machen, und soll jetzt noch das nach Rauch riechen verboten bekommen. Klasse! Was noch? Darf er als nächstes keinen Knoblauch mehr essen?

http://www.amazon.de/gp/product/B001QEPXW4/ref=dm_mu_dp_trk1

R
Rattle

30.03.2011 um 08:19 Uhr

Hallo,

hier könnte § 5 der Arbeitsstättenverordnung greifen.

MFG

W
wölfchen

30.03.2011 um 13:02 Uhr

. . . also, wenn ich den § 5 ArbStVO durchschaue, lese ich was von Arbeit im Freien . . . Vielleicht hilft der Kollegin ja schon ein Eimer in greifbarer Nähe, falls sie erbrechen muss ;-)

@nicoline, danke für die Aufklärung! Für mich waren das bisher stinkende Klamotten. Künftig werde ich mich dann vornehmer ausdrücken und sagen: "liebe Kollegin, Deinen Bekleidungsstücken entströmt kalter Rauch . . . " ;-)

N
nicoline

30.03.2011 um 13:31 Uhr

wölfchen, *also, wenn ich den § 5 ArbStVO durchschaue, lese ich was von Arbeit im Freien . . . * Wie jetzt????

Arbeitsstättenverordnung

§ 5 Nichtraucherschutz (1) Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen.

(2) In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nach Absatz 1 nur insoweit zu treffen, als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen.

Für mich waren das bisher stinkende Klamotten. stimmt ja auch, aber eben stinkend nach kaltem Rauch

liebe Kollegin, Deinen Bekleidungsstücken entströmt kalter Rauch . . . " na wenn schon vornehm, dann aber richtig: .....Deinen Bekleidungsstücken entströmt DER GERUCH KALTEN RAUCHES! ;-))

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